Den Treppenlift von der Steuer absetzen – so geht’s
Mobilität bedeutet ein Stück Lebensqualität. Umso wertvoller sind alle Hilfsmittel, die dazu beitragen, die Bewegungseinschränkungen zu verringern. Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist ein Treppenlift oft unverzichtbar, damit sie in ihrem Zuhause wohnen bleiben können. Allerdings verursachen die Anschaffung und der Einbau eines Treppenlifts hohe Kosten.
Eine Möglichkeit, wie die finanzielle Belastung gesenkt werden kann, ist das steuerliche Absetzen. Ein Treppenlift kann aber nur dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche das sind und wie der Treppenlift als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden kann, erklären wir in diesem Beitrag:
Inhalt
Treppenlifte sind teuer
Ein Treppenlift ist kein einheitliches Standardprodukt. Vielmehr müssen einerseits die individuellen Bedürfnisse des Nutzers und andererseits die baulichen Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Eine Investition von mehreren tausend Euro ist auf jeden Fall notwendig. In der einfachsten Ausführung als Sitzlift über eine gerade Treppe, um eine Etage zu überwinden, kostet ein Treppenlift ab etwa 4.000 Euro. Ein Treppenlift mit einer befahrbaren Plattform für Rollstuhlfahrer beginnt bei ungefähr 9.000 Euro. Verläuft die Treppe in Kurven, wird der Preis noch einmal höher.
Betroffene müssen die Ausgaben aber nicht komplett alleine schultern. Ab Pflegegrad 1 kann die Pflegekasse einen Treppenlift im Rahmen von Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds bezuschussen.
Daneben stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsgünstige Förderdarlehen zur Verfügung. Außerdem ermöglicht unser Steuersystem eine finanzielle Entlastung.
Denn wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind, kann ein Treppenlift von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt für einen neuen Treppenlift genauso wie für ein gebrauchtes Modell.
Wann kann ein Treppenlift von der Steuer abgesetzt werden?
Um steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, muss eine wesentliche Voraussetzung gegeben sein: Der Treppenlift ist medizinisch notwendig.
Die medizinische Notwendigkeit muss der Betroffene durch ein ärztliches Attest oder Gutachten belegen. Dabei muss aus dem Gutachten unmissverständlich hervorgehen, dass die Mobilität beim alltäglichen Treppensteigen eingeschränkt ist.
Es genügt nicht, aufzulisten, welche Erkrankungen vorliegen und welche Maßnahmen zu deren Linderung getroffen wurden. Wer zum Beispiel eine mehrwöchige Reha gemacht hat, weist damit nicht automatisch eine eingeschränkte Mobilität nach.
Der Bundesfinanzhof hat im April 2014 in einem wegweisenden Urteil aber klargestellt, dass ein Attest vom Hausarzt genügt. Ein Gutachten von einem Amtsarzt oder dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen ist nicht erforderlich.
Hat der Betroffene einen Pflegegrad, ist die geforderte Notwendigkeit durch die Pflegebedürftigkeit bereits bestätigt.
Ist die medizinische Notwendigkeit begründet, können also die Anschaffung und die Montage eines Treppenlifts steuerlich geltend gemacht werden. Die Ausgaben zählen dann als außergewöhnliche Belastung.
Stichwort „außergewöhnliche Belastung“
In § 33 Abs. 1 EStG (Einkommenssteuergesetz) ist die außergewöhnliche Belastung definiert. Entstehen einem Steuerpflichtigen unvermeidbar größere finanzielle Aufwendungen als der Mehrheit der Steuerzahler, die die gleichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie den gleichen Familienstand haben, wird die Einkommenssteuer auf Antrag ermäßigt.
Zu solchen unvermeidbaren Aufwendungen gehören Krankheitskosten wie die Ausgaben für Medikamente oder die Fahrtkosten zur wöchentlichen Therapie. Außerdem zählen medizinische Hilfsmittel wie Krücken, ein Rollstuhl oder eben ein Treppenlift dazu.
Das Finanzamt erkennt die Ausgaben als außergewöhnliche Belastung an, wenn sie das zumutbare Maß übersteigen. Einen zumutbaren Anteil muss aber jeder selbst tragen. Er kann nicht von der Steuer abgesetzt werden.
Wie hoch der zumutbare Eigenanteil ist, berechnet sich nach dem Einkommen des Haushalts, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder. Die Belastungsgrenze bewegt sich dann in einem Rahmen zwischen einem und sieben Prozent der Gesamteinkünfte.
Die Ausgaben für einen Treppenlift übersteigen die Belastungsgrenze in den meisten Fällen deutlich.
Den Treppenlift von der Steuer absetzen – Anleitung
Die Kosten, die für den Kauf und den Einbau eines medizinisch notwendigen Treppenlifts entstanden sind, kann der Steuerzahler in seiner Steuererklärung angeben. Dazu finden sich im Mantelbogen der Abschnitt „Außergewöhnliche Belastungen“. Hier wird der entsprechende Betrag eingetragen.
Ist der Treppenlift installiert, muss er regelmäßig gewartet werden. Anbieter von Treppenliften bieten dafür meist Wartungsverträge an. Diese Folgeausgaben kann der Steuerzahler in der jährlichen Steuererklärung als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ absetzen.
Tipp: Wer einen Treppenlift kauft und einbauen lässt, ohne dass eine medizinische Notwendigkeit besteht, sondern weil der Lift zum Beispiel mehr Komfort bringen oder der Vorsorge dienen soll, geht nicht ganz leer aus. Er kann zumindest die Lohnkosten der Monteure im Abschnitt „Handwerkerleistungen“ steuerlich absetzen.
Liegt eine Schwerbehinderung vor, muss sich der Betroffene nicht auf § 33 EStG berufen, sondern kann seinen Anspruch auf den Behinderten-Pauschbetrag nutzen.
Diese Pauschale ist nach dem Grad der Behinderung gestaffelt und mindert das steuerpflichtige Einkommen um 620 bis 2.840 Euro jährlich. Steht im Schwerbehindertenausweis das Kennzeichen „BI“ für blind oder „H“ für hilflos, erhöht sich der Pauschbetrag auf 7.400 Euro. Gleiches gilt, wenn der Betroffene schwerstpflegebedürftig ist.
Fazit zur steuerlichen Absetzbarkeit eines Treppenlifts
Die Frage, ob ein Treppenlift von der Steuer abgesetzt werden kann, kann mit Einschränkungen bejaht werden. Damit das Finanzamt die Kosten als außergewöhnliche Belastung anerkennt, ist ein ärztliches Attest notwendig, das die medizinische Notwendigkeit begründet und bestätigt.
Die Kosten, die den zumutbaren Eigenanteil übersteigen, können von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Die Folgekosten für die Wartung des Lifts sind als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar.
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Thema: Den Treppenlift von der Steuer absetzen – so geht’s
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