Steuerrecht Sonderausgaben
Zu den wichtigsten Sonderausgaben, die man derzeit in Deutschland auch nach dem Steuerrecht absetzen kann, gehören die Vorsorgeaufwendungen der Altersvorsorge. Natürlich kann man hier nicht alles bzw. jeden Sparvertrag als Sonderausgaben ansetzen, nur weil man sie als „Altersvorsorge“ plant. In erster Linie gilt natürlich der Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung als eine Sonderausgabe.
Aber auch „Sparverträge“ die der gesetzlichen Rentenversicherung gleichgestellt werden, können nach dem deutschen Steuerrecht, in voller Höhe als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Darüber hinaus gibt es ja natürlich eine Vielzahl von verschiedenen „Finanzprodukten“ die man für seine Altersvorsorge abschließen kann.
Welchen Teil davon man auch als „Sonderausgabe“ bei der aktuellen Steuererklärung geltend machen kann, ist dabei sehr unterschiedlich und richtet sich auch danach, wie die jeweilige Anlage vom Staat gefördert wird. Ob man diese „Absetzbarkeit“ von der Steuer aber wirklich nutzen sollte, sollte man aber möglichst von einem Fachmann überprüfen lassen. Denn vor allem in den nächsten Jahren sinkt der Teil, der „steuerfreien“ Rente. Bereits jetzt kann man sich darauf einstellen, dass man die „Rentenanteile“, die man als Sonderausgabe abgesetzt hat, später auch beim Erhalt versteuern muss. Im Anschluss wird es jedoch darauf hinauslaufen, dass man seine gesamte Rente versteuern muss, die man für die eigene Altersvorsorge vorbereitet hat.
Berechnungen um diese komplizierte Sonderausgabe überlässt man am Besten einem Steuerberater. Denn auch eine „Bank“ kann nur begrenzte Informationen geben, die sich in der Regel auch nur darauf richten, den Kunden zum Kauf eines bestimmten Produktes zu bewegen. Alternativ zum Steuerberater, kann man unabhängige Finanzcoaches empfehlen, die sich sicher auch noch mit anderen Bereichen, der privaten Finanzen beschäftigen. Sich allein auf Aussagen eines einzelnen Bankberaters zu verlassen, wenn es um die Wahl der richtigen Altersvorsorge geht, ist jedoch heutzutage fast schon fahrlässig.
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