Einkommensteuererklärung Sonderausgaben

Einkommensteuererklärung Sonderausgaben

Ein normaler Angestellter, ist in der Regel nicht verpflichtet, seine Einkommenssteuererklärung abzugeben, wenn es keine weiteren Einkünfte gibt. Trotzdem kann es sich mitunter lohnen, diese Erklärung abzugeben, wenn man zu der abhängigen Arbeit auch noch andere Einkünfte hat. Längst nicht jeder, der als Angestellter arbeitet ist ja nur Angestellter. So gibt es viele Menschen, die sich noch nebenbei, als Selbstständige etwas dazu verdienen.

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Aber auch als Vermieter, landwirtschaftlicher Betrieb oder einfach aus besonderen Ansprüchen, lassen sich zusätzliche Einkommen in die persönliche Kasse spülen. Diese müssen natürlich auch dementsprechend versteuert werden.

Damit es hier insgesamt nicht „zu viel“ wird, was man da bezahlen muss oder das Finanzamt ein paar Jahre später mit „Nachforderungen“ ankommt, sollte man bei „mehreren“ Einkommensquellen, deshalb immer auch eine Einkommenssteuerklärung machen, bei der dann natürlich auch mehr Sonderausgaben geltend gemacht werden können, als bei der Steuererklärung einer Person, die nur als „Angestellter“ arbeitet.

 

Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen

Zu den Sonderausgaben, die man hier absetzen kann, gehören sicher auch Altersvorsorgeaufwendungen und Krankenversicherungen, die man ggf. privat zu seiner abhängigen Arbeit aufbringt. Besonders bei den Krankenversicherungen gilt jedoch, dass man sehr vorsichtig sein sollte. Die lassen sich pro Jahr nur mit einem Betrag von ca. 1500,- Euro ansetzen.

Erst wenn man das ganze Jahr über, die „Krankenkassenbeiträge“ auch selbst bezahlt hat, kann man sie bis zu einer Höhe von 2400,- Euro als Sonderausgabe absetzen. Außerdem kann man längst nicht jede „Altersvorsorge“ genau gleich von der Steuer absetzen.

Gefördert werden meist nur spezielle Anlageformen und oft auch nur in bestimmten Situationen. Solche Sonderausgaben, werden als Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen bezeichnet. Wer sich hierzu einmal gründlich beraten lassen möchte, ist in der Regel bei einem Steuerberater besser aufgehoben als bei einer Bank, wo meist nur versucht wird, hauseigene Produkte zu verkaufen.

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