Hausratversicherung Sonderausgaben

Hausratversicherung Sonderausgaben

Schnellüberblick: Die wichtigsten Punkte:

  • Nicht als Sonderausgabe absetzbar: Die Hausratversicherung schützt private Gegenstände wie Möbel, Kleidung, Elektrogeräte oder Wertgegenstände und kann deshalb im Normalfall nicht als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
  • Versicherung ist nicht automatisch Vorsorgeaufwand: Steuerlich zählt nicht, ob eine Versicherung sinnvoll ist, sondern ob sie ausdrücklich als begünstigte Vorsorgeaufwendung anerkannt wird; bei der Hausratversicherung ist das nicht der Fall.
  • Haftpflicht ist anders zu behandeln: Private Haftpflichtversicherungen oder Kfz-Haftpflichtversicherungen können grundsätzlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden, weil sie persönliche Haftungsrisiken absichern und steuerlich anders eingeordnet werden.
  • Achtung bei Kombi-Verträgen und beruflicher Nutzung: Bei Versicherungspaketen sollten die einzelnen Beitragsanteile getrennt geprüft werden; bei beruflich genutzten Räumen kann eine andere steuerliche Zuordnung möglich sein, aber nicht als klassischer Sonderausgabenabzug der privaten Hausratversicherung.

Hausratversicherung Sonderausgaben

Die Hausratversicherung ist eine Versicherung, mit der man sich gegen Schäden am persönlichen Eigentum absichern kann. Dabei werden vor allem dann Leistungen erbracht, wenn es in einem Haushalt z. B. zu einem Brand gekommen ist und dabei „Möbel“ oder andere alltägliche Gegenstände beschädigt oder zerstört wurden.

Dazu kommen aber auch noch andere Situationen, in denen im Haushalt mal etwas kaputtgehen kann und was man sich dann von dieser Versicherung erstatten lassen kann. Die Hausratversicherung gehört also zu den so genannten „Sachversicherungen“ und ist damit auch vollständig von der steuerlichen Abzugsfähigkeit als Sonderausgabe ausgeschlossen.

Es gibt nach dem deutschen Steuerrecht keine Möglichkeit, die Prämien für diese Versicherung auch als Sonderausgaben geltend zu machen.

So vielseitig die Möglichkeiten auch sind, Kosten aus der persönlichen Lebensführung steuerlich geltend zu machen, so ausgeschlossen ist es aber auch, diese „Versicherung“ als Sonderausgaben geltend zu machen.

Steuerbuch und Steuerparagrafen

Ganz anders sieht es ja schon bei der Haftpflichtversicherung aus. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine private Haftpflichtversicherung handelt oder um eine Kfz-Haftpflicht, für die man Prämien zahlt, beide sind ohne weiteres dazu „qualifiziert“, als Sonderausgaben in einer Einkommensteuererklärung geltend gemacht zu werden.

Damit der „Gesetzgeber“ sich nicht „laufend“ mit „Lücken“ beschäftigen muss, die ggf. eine „Definition“ der absetzbaren Versicherungen nach sich ziehen würde, hat man folgende Regelung getroffen.

Wenn es um die „Sonderausgaben“ für Kosten der persönlichen Lebensführung geht, so sind nur die Dinge/Versicherungen absetzbar, die auch ausdrücklich in den jeweiligen Steuerparagrafen erwähnt werden.

Wer ein entsprechendes Steuerbuch mal zur Hand hat, kann hier auch bei Fragen zur Absetzbarkeit anderer Versicherungen einfach mal nachschlagen, um zu sehen, ob die fragliche Versicherung auch steuerlich absetzbar ist.

So ärgerlich es für den einen oder anderen auch sein mag, so ist es doch ein schlichter Fakt, dass die Hausratversicherung eben NICHT als Sonderausgaben angesetzt werden kann.

Warum die Hausratversicherung steuerlich anders behandelt wird

Der entscheidende Punkt ist nicht, ob eine Versicherung sinnvoll oder notwendig erscheint. Maßgeblich ist, welchen Zweck sie steuerlich erfüllt. Eine Hausratversicherung schützt in erster Linie private Gegenstände wie Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Bücher, Hausrat und persönliche Wertgegenstände. Damit betrifft sie das private Vermögen und nicht die persönliche Vorsorge im steuerlichen Sinn.

Bei Sonderausgaben kommt es dagegen darauf an, ob der Gesetzgeber die jeweilige Ausgabe ausdrücklich begünstigt. Deshalb reicht es nicht aus, dass eine Versicherung vor finanziellen Folgen schützt.

Viele private Versicherungen bewahren zwar vor hohen Kosten, werden steuerlich aber trotzdem unterschiedlich behandelt. Die Hausratversicherung bleibt eine Sachversicherung für den privaten Lebensbereich.

Typisches Missverständnis: „Versicherung“ ist nicht automatisch „Sonderausgabe“

Viele Steuerpflichtige gehen davon aus, dass Versicherungsbeiträge grundsätzlich in die Steuererklärung gehören. Das stimmt so jedoch nicht. Steuerlich wird sehr genau unterschieden, ob eine Versicherung der Vorsorge für Gesundheit, Alter, Pflege, Arbeitskraft oder Haftungsrisiken dient oder ob sie private Gegenstände absichert.

Gerade deshalb kommt es bei der Hausratversicherung häufig zu Verwechslungen. Sie fühlt sich im Alltag wie eine wichtige Vorsorge an, weil sie nach einem Brand, Einbruchdiebstahl, Leitungswasserschaden oder Sturmereignis finanziell entlasten kann.

Steuerlich schützt sie aber keine Person, sondern den privaten Hausrat. Aus diesem Grund führt sie nicht zu einem Sonderausgabenabzug.

Was bei Kombi-Verträgen beachtet werden sollte

Manche Versicherer bieten mehrere Versicherungen gemeinsam in einem Vertrag oder als Paket an. Dann sollte genau geprüft werden, welche Beiträge auf welche Versicherung entfallen.

Enthält ein Paket zum Beispiel neben der Hausratversicherung noch andere Bausteine, ist steuerlich nicht automatisch der gesamte Beitrag einheitlich zu behandeln.

Für die Hausratversicherung selbst bleibt es beim Grundsatz: Der private Hausratanteil ist nicht als Sonderausgabe abziehbar. Andere Versicherungsarten können steuerlich anders beurteilt werden, sofern sie eigenständig ausgewiesen sind und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Das sollte aber getrennt betrachtet werden, damit in der Steuererklärung keine privaten Sachversicherungskosten versehentlich als Vorsorgeaufwendungen erscheinen.

Hausratversicherung

Kurzer Hinweis zu beruflich genutzten Räumen

Eine andere Frage kann sich stellen, wenn ein Teil der Wohnung beruflich oder betrieblich genutzt wird. Dann geht es jedoch nicht mehr um den Sonderausgabenabzug der Hausratversicherung, sondern um die mögliche Zuordnung einzelner Kosten zu beruflichen oder betrieblichen Aufwendungen.

Dieser Fall ist steuerlich anders gelagert und hängt von den konkreten Voraussetzungen des häuslichen Arbeitsbereichs ab.

Für den hier behandelten Normalfall einer rein privat genutzten Wohnung ändert das nichts. Wer lediglich seine private Wohnung und den privaten Hausrat absichert, kann die Beiträge zur Hausratversicherung nicht als Sonderausgaben ansetzen.

Praktischer Umgang in der Steuererklärung

Wer seine Steuerunterlagen sortiert, kann die Beitragsrechnung zur Hausratversicherung zwar zu den Versicherungsunterlagen legen. In die Sonderausgaben gehört sie aber im Regelfall nicht. Das vermeidet Rückfragen und verhindert, dass private Lebenshaltungskosten versehentlich in der Einkommensteuererklärung auftauchen.

Hilfreich ist eine einfache gedankliche Prüfung: Schützt die Versicherung eine Person oder ein persönliches Risiko, das der Gesetzgeber als Vorsorgeaufwand anerkennt? Oder schützt sie private Gegenstände?

Bei der Hausratversicherung lautet die Antwort regelmäßig: Sie schützt private Sachen. Damit bleibt sie steuerlich außerhalb der Sonderausgaben.

Die Hausratversicherung ist im Alltag eine wichtige Absicherung, steuerlich aber keine begünstigte Sonderausgabe. Ihr Zweck liegt im Schutz des privaten Hausrats und damit in der privaten Lebensführung. Genau deshalb können die Beiträge grundsätzlich nicht in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Mehr Steuertipps, Steuerratgeber und Hilfen für allgemeine Steuern:

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


steuertipps99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Kommentar verfassen