Hausratversicherung Sonderausgaben

Hausratversicherung Sonderausgaben

Die Hausratversicherung ist eine Versicherung, mit der man sich gegen Schäden am persönlichen Eigentum absichern kann. Dabei werden vor allem dann Leistungen gebracht, wenn es in einem Haushalt z.B. zu einem Brand gekommen ist und dabei „Möbel“ oder andere alltägliche Gegenstände beschädigt oder zerstört wurden.

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Dazu kommen aber auch noch andere Situationen, in denen im Haushalt mal etwas kaputt gehen kann und was man sich dann von dieser Versicherung erstatten lassen kann. Die Hausratsversicherung gehört also zu den so genannten „Sachversicherungen“ und ist damit auch vollständig von der steuerlichen Abzugsfähigkeit ausgeschlossen. Es gibt nach dem deutschen Steuerrecht keine Möglichkeit, die Prämien für diese Versicherung auch als Sonderausgaben geltend zu machen.

So vielseitig die Möglichkeiten auch sind, Kosten aus der persönlichen Lebensführung steuerlich geltend zu machen, so ausgeschlossen ist es aber auch, diese „Versicherung“ als Sonderausgaben geltend zu machen.

 

Steuerbuch und Steuerparagrafen 

Ganz anders sieht es ja schon bei der Haftpflichtversicherung aus. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine private Haftpflichtversicherung handelt oder um eine Kfz-Haftpflicht, für die man Prämien zahlt, beide sind ohne weiteres dazu „qualifiziert“ als Sonderausgaben in einer Einkommenssteuererklärung geltend gemacht zu werden. Damit der „Gesetzgeber“ sich nicht „laufend“ mit „Lücken“ beschäftigen muss, die ggf. eine „Definition“ der absetzbaren Versicherungen nach sich ziehen würde, hat man folgende Regelung getroffen.

Wenn es um die „Sonderausgaben“ für Kosten der persönlichen Lebensführung geht, so sind nur die Dinge/Versicherungen absetzbar, die auch ausdrücklich in den jeweiligen Steuerparagrafen erwähnt werden.

Wer ein entsprechendes Steuerbuch mal zur Hand hat, kann hier auch bei Fragen zur Absetzbarkeit anderer Versicherungen einfach mal nachschlagen, um zu sehen ob die fragliche Versicherung auch steuerlich absetzbar ist. So ärgerlich es für den einen oder anderen auch sein mag, so ist es doch ein schlichter Fakt, dass die Hausratsversicherung eben NICHT als Sonderaugaben angesetzt werden kann.

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