12 Fragen zur Kfz-Steuer, Teil 1

12 Fragen zur Kfz-Steuer, Teil 1

Ob Auto, Motorrad oder Wohnmobil: Bei einem Kraftfahrzeug kommen einige Kosten zusammen. Neben der Anschaffung sind das zum Beispiel die Tankkosten und die Ausgaben für Inspektionen oder notwendige Reparaturen. Außerdem braucht das Fahrzeug eine gültige Kfz-Versicherung. Und dann ist da noch die Kfz-Steuer.

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12 Fragen zur Kfz-Steuer, Teil 1

Doch wer muss die Kfz-Steuer eigentlich bezahlen? Wie oft wird sie fällig? Wie wird ihre Höhe berechnet? Und ist es möglich, die Kfz-Steuer in der Steuererklärung geltend zu machen?

In einem zweiteiligen Beitrag beantworten wir 12 Fragen zur Kfz-Steuer!:

  1. Was ist die Kfz-Steuer?

Die Kfz-Steuer ist eine Bundessteuer. Sie zählt zu den Verkehrssteuern und wird, von wenigen Ausnahmen abgesehen, für alle Kraftfahrzeuge erhoben, die für den deutschen Straßenverkehr zugelassen sind.

Seit 2014 ist die Bundesfinanzverwaltung und hier namentlich der Zoll dafür zuständig, die Kfz-Steuern zu bearbeiten und zu erheben. Die rund neun Milliarden Euro Einnahmen aus der Kfz-Steuer fließen dem Bund zu.

Eingeführt wurde die Kfz-Steuer auf Basis des sogenannten Verursacherprinzips. Demnach können die Steuereinnahmen eingesetzt werden, um die Schäden zu beheben, die durch die Nutzung der Fahrzeuge auf den Straßen entstehen.

Auch der Ausbau des Straßennetzes und andere Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur können mit der Kfz-Steuer finanziert werden. Dennoch ist die Kfz-Steuer nicht zweckgebunden. Der Bund kann die Gelder also beliebig verwenden.

  1. Wann beginnt die Steuerpflicht und wann endet sie?

Die Anmeldung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde löst die Steuerpflicht aus. Ab dem Tag, an dem das Fahrzeug zugelassen ist, wird also die Kfz-Steuer fällig. Dabei wird die Abgabe jeweils für ein Jahr berechnet und muss im Voraus für das ganze Jahr bezahlt werden.

Die Steuerpflicht endet, sobald das Fahrzeug abgemeldet wird. Die Abrechnung erfolgt dann auf den Tag genau.

  1. Wer muss die Kfz-Steuer bezahlen?

Steuerpflichtig ist grundsätzlich der Fahrzeughalter. Der Halter des Fahrzeugs ist derjenige, der in der Zulassungsbescheinigung (früher: Fahrzeugbrief) eingetragen ist.

Es besteht aber die Möglichkeit, dem Zoll mitzuteilen, dass eine andere Person die Kfz-Steuer bezahlt. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn das Fahrzeug auf ein Elternteil zugelassen ist, obwohl es eigentlich dem Nachwuchs gehört. Allerdings entbindet der Eintrag eines anderen Zahlers den Fahrzeughalter nicht von seiner Steuerpflicht.

Übrigens unterliegen nicht nur in Deutschland zugelassene Fahrzeuge der Kfz-Steuerpflicht. Vielmehr wird die Abgabe auch für ausländische Fahrzeuge fällig, wenn sie auf deutschen Straßen genutzt werden. Allerdings greift die Regelung erst ab einem dauerhaften Aufenthalt von mehr als einem Jahr.

  1. Wie wird die Höhe der Kfz-Steuer berechnet?

Wie hoch die Steuer für ein Kraftfahrzeug ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Außerdem werden je nach Erstzulassung unterschiedliche Berechnungsmethoden angewendet:

Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 30. Juni 2009

Bei Fahrzeugen, die bis zum 30. Juni 2009 zum ersten Mal zugelassen wurden, fließen die Antriebsart, der Hubraum in ccm und der Emissionsschlüssel bzw. die Emissionsklasse (die sogenannte Euro-Norm) in die Berechnung der Kfz-Steuer ein.

Abhängig vom Schadstoffausstoß beläuft sich die Kfz-Steuer je angefangene 100 ccm Hubraum dann auf folgende Höhe:

Emissionsklasse Benziner Diesel
Euro 3 und besser 6,75 € 15,44 €
Euro 2 7,36 € 16,05 €
Euro 1 15,13 € 27,35 €
Euro 0 (ohne Ozonfahrverbot) 21,07 € 33,29 €
Euro 0 (sonstige) 25,36 € 37,58 €
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Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1. Juli 2009

Bei Fahrzeugen, bei denen die Erstzulassung nach dem 1. Juli 2009 erfolgte, richtet sich die Höhe der Kfz-Steuer zum einen nach der Antriebsart und zum anderen nach dem CO2-Ausstoß. Dabei gibt es zunächst einen Grundbetrag. Er beträgt pro angefangene 100 ccm Hubraum

  • 2 Euro bei Otto-Motoren, also Benzinern,

  • und 9,50 Euro bei Diesel.

Zu diesem Grundbetrag kommt der Anteil für den Kohlendioxid-Ausstoß dazu, wenn das Fahrzeug den Freibetrag überschreitet.

Die Freibeträge sind nach dem Jahr der Erstzulassung gestaffelt:

Erstzulassung CO2-Freibetrag
vor 2012 120 g/km
ab 2012 110 g/km
ab 2014 95 g/km

Wie hoch der CO2-Ausstoß pro Kilometer ist, steht in den Fahrzeugpapieren. Die Kfz-Steuer erhöht sich um 2 Euro pro Gramm Kohlendioxid je Kilometer, das den Freibetrag überschreitet.

Eine Sonderregelung gilt für Fahrzeuge, die zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 erstmals zugelassen wurden. Hier findet nämlich eine Günstiger-Prüfung statt. Der Zoll rechnet also aus, welche Berechnungsmethode für den Fahrzeughalter zu einer günstigeren Steuerhöhe führt.

Wer sich im Vorfeld informieren will, wie teuer die Kfz-Steuer wird, findet im Internet zahlreiche Rechner. Auch das Bundesfinanzministerium stellt auf seiner Webseite so einen Rechner zur Verfügung.

Neuerungen ab 2021

Das Klimapaket, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, wird sich sowohl auf die Kfz-Steuer als auch auf die Spritpreise auswirken.

Der genaue Zeitpunkt für die Anhebung der Kfz-Steuer steht noch nicht fest. Klar ist aber, dass die Steuer für Neuwagen, die mehr als 95 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer ausstoßen, ab 2021 deutlich teurer wird. Der Satz wird nämlich von jetzt 2 Euro auf 4 Euro und bei einem Ausstoß ab 115 g CO2 auf 5,50 Euro angehoben.

Außerdem hat sich die Bundesregierung im Dezember 2019 auf einen Preis für CO2-Emissionen verständigt. Demnach soll ab 2021 im Gebäude- und Verkehrssektor der Ausstoß von einer Tonne CO2 mit 25 Euro zu Buche schlagen.

Für Verbraucher hat das zur Folge, dass der Benzin- und Dieselpreis zunächst um 3 Cent pro Liter und in den darauffolgenden drei Jahren um bis zu 15 Cent steigen wird.

  1. Wer bearbeitet die Kfz-Steuer?

Für die Kfz-Steuer ist der Zoll zuständig. Dabei gibt es mehrere Hauptzollämter, die die einzelnen Zulassungsbezirke betreuen. Die Zuständigkeit des Hauptzollamts hängt also vom Wohnort des Fahrzeughalters ab.

Der Fahrzeughalter muss sich aber nicht selbst um die Zahlung der Kfz-Steuer kümmern. Wenn er sein Fahrzeug anmeldet, schickt die Zulassungsstelle nämlich eine Meldung an das zuständige Hauptzollamt.

Das Hauptzollamt erlässt daraufhin einen Steuerbescheid, den der Fahrzeughalter per Post bekommt. Auf dem Steuerbescheid ist angegeben, wie hoch die Kfz-Steuer ausfällt und wann die Zahlung ansteht.

Gültig ist der Steuerbescheid bis auf Widerruf. Solange sich an der Kfz-Steuer nichts ändert, bekommt der Fahrzeughalter also in den Folgejahren keine weiteren Steuerbescheide. Stattdessen bleibt der erste, bei der Zulassung erstellte Bescheid bestehen.

Für den Fahrzeughalter heißt das aber gleichzeitig auch, dass er im Blick behalten muss, wann die jährliche Zahlung fällig ist. Denn der Zoll kündigt den Zahlungstermin nicht noch einmal gesondert an. Meldet der Halter das Auto ab, bekommt er einen Bescheid, der die Abmeldung bestätigt und den geltenden Steuerbescheid aufhebt.

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Bernd Schneider, - Finanzwirt, Marina Kozeck, Steuerfach-Angestellte, Joachim Kretschmann, - Finanzberater, sowie Ferya & Christian Gülcan , Unternehmer, Founder und Investoren mit ca. 30 Jahren Erfahrung in gewerblichen Steuerangelegenheiten, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes , Ratgeber und Tipps zum Thema Steuern und Finanzen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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