Wie wirkt sich die Mehrwertsteuersenkung konkret aus? Teil II

Wie wirkt sich die Mehrwertsteuersenkung konkret aus? Teil II

Ein wesentlicher Punkt im Konjunkturpaket, das die Bundesregierung angesichts der Corona-Krise auf den Weg gebracht hat, ist die Senkung der Mehrwertsteuer. Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember werden statt 19 Prozent jetzt 16 Prozent erhoben. Bei Waren mit dem ermäßigten Steuersatz fallen statt 7 Prozent nun 5 Prozent Mehrwertsteuer an.

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Wie wirkt sich die Mehrwertsteuersenkung konkret aus Teil II

Die Senkung soll einerseits zu einer unmittelbaren Entlastung führen und andererseits Kaufimpulse setzen. Und auch wenn zwei bzw. drei Prozent bei Einzelbeträgen kaum ins Gewicht fallen, ergeben unterm Strich viele kleine Einsparungen eben doch ein Plus im Geldbeutel.

Aber damit stellt sich die Frage, wie sich die Mehrwertsteuersenkung konkret auswirkt. Was haben Verbraucher tatsächlich davon? Wie viel von der Maßnahme kommt wirklich bei ihnen an?

In einem zweiteiligen Beitrag klären wir die wichtigsten Punkte für den Alltag. Hier ist Teil II!:

Die Strom- und Gasrechnung sinkt

Die Energieversorger müssen die gesenkte Mehrwertsteuer in der zweiten Jahreshälfte 2020 an die Kunden weitergeben. Dabei haben die großen Versorger angekündigt, dass das im Rahmen der Jahresabrechnung erfolgen wird. Die monatlichen Abschläge von Juli bis Dezember bleiben deshalb unverändert.

Sieht der Vertrag eine zeitanteilige Abrechnung vor und hat der Kunde seinem Versorger den aktuellen Zählerstand am 30. Juni 2020 nicht mitgeteilt, wird der anteilige Verbrauch für die sechs Monate mit gesenktem Mehrwertsteuersatz geschätzt.

Erfolgt die Jahres- oder Schlussabrechnung zwischen Juli und Dezember, hat der Energieversorger aber auch die Möglichkeit, den gesamten Verbrauch seit der letzten Rechnung mit 16 Prozent Mehrwertsteuer abzurechnen.

Bei einem Haushalt mit vier Personen und einem jährlichen Stromverbrauch von 4.250 Kilowattstunden sollte die gesenkte Mehrwertsteuer zu einer Ersparnis von ungefähr 15 Euro führen. In der gleichen Größenordnung dürfte die Gasrechnung bei einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden sinken.

Die Telekommunikationsverträge werden günstiger

Beim Festnetz-, Internet- und Mobilfunkvertrag greift der reduzierte Mehrwertsteuersatz ebenfalls. Viele Anbieter haben bereits angekündigt, dass sie die Tarife für Neu- und Bestandskunden entsprechend anpassen werden.

Ob die gesenkte Mehrwertsteuer direkt auf der jeweiligen Monatsrechnung berücksichtigt wird oder der Kunde eine einmalige Gutschrift für die ganzen sechs Monate bekommt, ist aber noch offen.

Viel sparen kann der Kunde allerdings ohnehin nicht. Bei einem Durchschnittstarif, der im Monat um die 40 Euro kostet, macht die Ersparnis durch die Mehrwertsteuersenkung nämlich kaum mehr als einen Euro aus.

Das Auflade-Guthaben bei Prepaid-Tarifen enthält noch keine Steuer. Die Beträge, mit denen der Kunde sein Guthaben aufladen kann, bleiben deshalb gleich. Die Mehrwertsteuersenkung greift erst, wenn der Kunde sein Guthaben für Telefonate, Datenpakete, Kurznachrichten und andere Leistungen nutzt.

Voraussetzung ist aber, dass der jeweilige Betrag höher ist als 40 Cent. Auch darunter sinkt zwar der Nettopreis. Allerdings macht die Veränderung weniger als einen Cent aus und kommt deshalb nicht zum Tragen. Kostet eine SMS zum Beispiel neun Cent, spielt es deshalb keine Rolle, ob 19 oder 16 Prozent Mehrwertsteuer erhoben werden.

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Versicherungsverträge und der Mietvertrag sind außen vor

Auf Versicherungsverträge hat die Mehrwertsteuersenkung keine Auswirkungen. Das liegt daran, dass Versicherungen in aller Regel von der Mehrwertsteuer befreit sind. Sie unterliegen stattdessen der Versicherungssteuer.

Wie hoch der Steuersatz ist, der auf die Versicherungsbeiträge erhoben wird, hängt davon ab, um welche Art von Versicherung es sich handelt. Der allgemeine Steuersatz beläuft sich auf 19 Prozent.

Es gibt aber Versicherungen, die komplett von der Versicherungssteuer befreit sind. Dazu gehören zum Beispiel Lebensversicherungen und private Krankenversicherungen.

Auch der Mietvertrag ist mit Blick auf die Mehrwertsteuersenkung außen vor. Denn er ist in aller Regel nicht mehrwertsteuerpflichtig. Bei den Nebenkosten gestaltet sich die Sache anders. Für die Leistungen hier wird nämlich zumindest in Teilen Mehrwertsteuer fällig. Genaue Regelungen müssen aber erst noch auf den Weg gebracht werden.

Die öffentlichen Verkehrsmittel haben unterschiedliche Regelungen

Die Deutsche Bahn gibt die Mehrwertsteuersenkung an die Kunden weiter. Die Spartickets und die Bahncards sind seit dem 1. Juli um 1,9 Prozent günstiger. Kostete zum Beispiel das preiswerteste Spar-Ticket für Fernreisen bisher 17,90 Euro, ist es jetzt für 17,50 Euro zu haben.

Auch in den Bordbistros kann der Kunde sparen. Im ICE und im Intercity-1 zieht die Deutsche Bahn vom gesamten Rechnungsbetrag einen Rabatt von 2,5 Prozent ab. Im Intercity-2 gibt es die Speisen und Getränke jeweils 10 Cent günstiger.

Im Nahverkehr, an dem verschiedene Verkehrsverbünde und die Kommunen beteiligt sind, sind die Regelungen unterschiedlich. Obwohl die Mehrwertsteuersenkung oft nur ein paar Cent ausmacht, wird sie in einigen Regionen an die Kunden weitergegeben. In anderen Regionen hingegen hat sich an den Ticketpreisen nichts geändert.

 

Leasingraten werden kleiner

Wer bei einem laufenden Leasingvertrag zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2020 Teilzahlungen leistet, muss etwas weniger bezahlen. Denn der Vertragspartner muss die Höhe der monatlichen Raten an den reduzierten Mehrwertsteuersatz anpassen.

Allerdings gilt das nur für Leasingverträge. Hat der Kunde ein Fahrzeug gekauft und finanziert er den Kauf über einen Kredit, bleibt alles wie gehabt.

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Bernd Schneider, - Finanzwirt, Marina Kozeck, Steuerfach-Angestellte, Joachim Kretschmann, - Finanzberater, sowie Ferya & Christian Gülcan , Unternehmer, Founder und Investoren mit ca. 30 Jahren Erfahrung in gewerblichen Steuerangelegenheiten, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes , Ratgeber und Tipps zum Thema Steuern und Finanzen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

Ein Gedanke zu „Wie wirkt sich die Mehrwertsteuersenkung konkret aus? Teil II“

  1. Ich habe davon so richtig irgendwie nur in Supermärkten mitbekommen.. da gab es dann immer wieder Rabatte deswegen..

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