Die Steuerberatung wird teurer – Zum 1. Juli 2025 erhöhen sich die Gebühren für die Steuerberatung. Für die meisten Fälle wird die Steuerberatung um sechs Prozent teurer. Wir zeigen dir anhand von Beispielen, was das für dich bedeutet, wenn du dir für deine Steuererklärung professionelle Hilfe holst.
Inhalt
Die Kosten für die Steuerberatung
Das deutsche Steuerrecht ist kompliziert. Kein Wunder, dass so mancher Steuerzahler mit der Steuererklärung überfordert ist oder einfach keine Lust hat, sich damit zu befassen.
Ein Steuerberater nimmt dir die Arbeit ab. Als Profi weiß er auch, welche Fehler dir nicht unterlaufen dürfen und wie du möglichst viel vom Finanzamt zurückbekommst. Allerdings musst du die Arbeit des Steuerberaters bezahlen.
Die gute Nachricht dabei ist, dass der Steuerberater keine beliebig hohe Rechnung schreiben darf. Stattdessen ist er an die Vergütungsverordnung für Steuerberater (StBVV) gebunden. Sie regelt die Gebühren für die Steuerberatung.
Doch es gibt ein Aber:
Die Vergütungsverordnung enthält Tabellen, die die Grundgebühren festlegen. Dazu gibt es einen Gebührenrahmen. Innerhalb dieses Rahmens kann der Steuerberater seine Gebühren ansetzen. Maßgeblich dabei ist der Faktor, den der Steuerberater anwendet.
Grundsätzlich berechnet sich die Gebühr deshalb anhand dieser Formel:
Grundgebühr gemäß Tabelle x Faktor = tatsächliche Gebühr |
Je größer der Aufwand ist, desto höher darf der Faktor ausfallen. So zum Beispiel, weil du außergewöhnlich viele Unterlagen einreichst oder deine Dokumente wild durcheinander und unvollständig sind und das Sortieren dadurch sehr aufwändig ist.
Die Gebührenerhöhung zum 1. Juli 2025
Seit dem 1. Juli 2020 waren die Gebühren für die Steuerberatung unverändert. Doch das ändert sich jetzt. Denn im März 2025 hat der Bundesrat zugestimmt, dass die Steuerberatervergütungsverordnung geändert wird.
Durch die Änderung erhöhen sich die Wertgebühren um sechs Prozent. Die mittlere Betragsrahmengebühr für die Lohnbuchführung steigt um rund neun Prozent.
Gültig ist die neue Verordnung ab dem 1. Juli 2025. Damit du die Kosten für die Steuerberatung besser einschätzen kannst, zeigen wir dir ein paar Beispiele. Beachte aber bitte, dass bei allen Gebühren noch 19 Prozent Mehrwertsteuer dazukommen.
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Beispiel: Einkommensteuererklärung
Angenommen, du bist Arbeitnehmer und deine Einkünfte belaufen sich auf 30.000 Euro. Gemäß Tabelle A der Verordnung beträgt die volle Gebühr dann 946 Euro.
Diese Gebühr ist aber lediglich eine Rechengröße, die der Steuerberater mit dem Faktor multipliziert. Dabei kann er zwischen 1/10 und 6/10 ansetzen, das wären in diesem Fall 94,60 bis 567,60 Euro. Die Bandbreite ist also ganz schön groß.
In einem normalen Durchschnittsfall setzt der Steuerberater üblicherweise die Mittelgebühr an. Diese beträgt 3,5/10, was 331,10 Euro entspricht. Berechnet dein Steuerberater mehr als die mittlere Gebühr, muss er dir erklären, warum.
Zum Vergleich: Bislang lag die volle Gebühr bei 892 Euro. Das führte zu einer Mittelgebühr von 312,20 Euro. Bis Juli 2025 ist die Einkommensteuererklärung also um knapp 19 Euro günstiger.
Allein mit der Einkommensteuererklärung ist es aber noch nicht getan. Als Arbeitnehmer kommt noch die sogenannte Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten dazu.
Auch dabei ergibt sich die Grundgebühr aus Tabelle A, der Faktor liegt allerdings zwischen 1/20 und 12/20. Die mittlere Gebühr liegt bei 6,5/20 x 946 Euro = 307,45 Euro. Bislang waren es 289,90 Euro.
Soll dein Steuerberater deine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) anfertigen und belaufen sich deine Einnahmen auf 37.500 Euro, beträgt die volle Gebühr gemäß Tabelle B 215 Euro. Als Honorar kann der Steuerberater davon 5/10 bis 20/10 verlangen, das sind 107,50 bis 430 Euro.
Zum Vergleich: Bislang betrug die volle Gebühr in diesem Fall 203 Euro. Die Rechnung konnte sich demnach auf 101,50 bis 406 Euro belaufen.
Allerdings decken diese Kosten nur die EÜR ab. Meistens kommen noch die Kosten für die Einkommensteuererklärung und ggf. die Buchhaltung dazu.
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Beispiel: Finanzbuchhaltung
Kümmert sich dein Steuerberater um die Buchführung und das Kontieren, findet Tabelle C Anwendung. Belaufen sich deine Einnahmen zum Beispiel auf 50.000 Euro, liegt die volle Gebühr bei 138 Euro pro Monat.
Davon kann dein Steuerberater zwischen 2/10 und 12/10 ansetzen, also von 27,60 bis 165,60 Euro monatlich.
Zum Vergleich: Bisher lag die volle Gebühr bei Einnahmen von 50.000 Euro bei 130 Euro monatlich. Das ergab einen Gebührenrahmen zwischen 26 und 156 Euro für einen Monat.
Der Gebührenrahmen für typische Leistungen des Steuerberaters
Die Gebührenverordnung für Steuerberaterleistungen legt die jeweiligen Grundgebühren in drei verschiedenen Tabellen fest. In der folgenden Übersicht haben wir die gängigsten Leistungen eines Steuerberaters aufgelistet.
So siehst du, in welcher Tabelle du die Grundgebühr findest und mit welchem Faktor der Steuerberater abrechnen kann.
Leistung | Tabelle für Grundgebühr | Möglicher Faktor | Mittelgebühr |
Auskunft, Beratung | A | 1/10 – 10/10 | 5,5/10 |
Einkommensteuererklärung | A | 1/10 – 6/10 | 3,5/10 |
Ermitteln der Werbungskosten | A | 1/20 – 12/20 | 6,5/10 |
Erklärung der Erbschaftssteuer | A | 2/10 – 10/10 | 6/10 |
Jahreserklärung der Umsatzsteuer | A | 1/10 – 8/10 | 4,5/10 |
Einnahmenüberschussrechnung | B | 5/10 – 20/10 | 17,5/10 |
Buchführung | C (Monatsgebühr) | 2/10 – 12/10 | 7/10 |
Niedrigeres Honorar ist möglich
Im Juli 2016 gab es eine Reform der Steuerberatervergütungsverordnung, die unter anderem bewirkt hat, dass du mit deinem Steuerberater eine geringere oder höhere Gebühr vereinbaren kannst als die gesetzlich festgelegte Grundgebühr.
Bei Angelegenheiten, die außergerichtlich stattfinden, kann er sein Honorar niedriger ansetzen, wenn sein Aufwand entsprechend gering ist.
Jede Abweichung von der Vergütungsordnung, nach unten wie nach oben, muss dir der Steuerberater zuvor aber in Textform mitteilen.
Diese Vorgabe ist schon durch eine E-Mail erfüllt, ein Schreiben mit Unterschrift oder ein Vertrag sind nicht notwendig. Du musst die Mitteilung bestätigen. Auch dafür genügt, wenn du formlos mit „Okay“ antwortest.
Gemäß § 4 Abs. 3 StBVV muss eine niedrigere Gebühr im Verhältnis zur Leistung, der Verantwortung und dem Haftungsrisiko des Steuerberaters angemessen sein. Dass der Steuerberater gar kein Honorar verlangt, ist nicht erlaubt.
Bei Verfahren vor Gericht, bei denen dich dein Steuerberater vertreten darf, muss er eine höhere Gebühr ansetzen als die gesetzliche Grundgebühr.
Ist deine Steuererklärung ein Standardfall und ersparst du dem Steuerberater viel Arbeit, indem du ihm vollständige und gut sortierte Unterlagen übergibst, stehen deine Chancen also gut, dass die Kosten für die Steuerberatung nicht ganz so hoch ausfallen. Frage ruhig nach, ob er nicht sogar bereit ist, eine niedrigere Gebühr anzusetzen.
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Thema: Die Steuerberatung wird teurer
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