Die Mobilitätsprämie für Geringverdiener nutzen

Die Mobilitätsprämie für Geringverdiener nutzen

Seit 2021 profitiert von einer erhöhten Entfernungspauschale, wer einen Fahrtweg von mehr als 20 Kilometern zur Arbeit hat. Denn während es bei den ersten 20 Kilometern wie vorher auch bei 30 Cent pro Kilometer bleibt, können für das Jahr 2021 35 Cent und ab dem Jahr 2022 sogar 38 Cent für jeden weiteren Kilometer abgesetzt werden. Auf diese Weise sollen die Spritpreise, die wegen der CO2-Abgabe gestiegen sind, etwas aufgefangen werden.

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Die Mobilitätsprämie für Geringverdiener nutzen

Wer nur ein geringes Einkommen hat, geht bei dieser Entlastung aber leer aus. Denn wenn das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt, müssen keine Steuern bezahlt werden.

Doch damit entfällt auch die Möglichkeit, etwas von der Steuer abzusetzen. Als Lösung hat der Gesetzgeber die Mobilitätsprämie für Geringverdiener eingeführt. Die gesetzlichen Regelungen dazu stehen in den §§ 101 ff. EStG (Einkommensteuergesetz).

Wir erklären, was die Mobilitätsprämie ist und wer sie nutzen kann:

Für wen ist die Mobilitätsprämie gedacht?

Von der Mobilitätsprämie können nur Geringverdiener profitieren. Das liegt am Grundfreibetrag. Denn bis zum Grundfreibetrag, der auch Existenzminimum genannt wird, müssen keine Steuern bezahlt werden. Wenn das zu versteuernde Einkommen also nicht höher ist als der Grundfreibetrag, ist die Mobilitätsprämie möglich. Aber wie hoch ist der Grundfreibetrag und wie berechnet sich das zu versteuernde Einkommen?

Der Grundfreibetrag wird jedes Jahr neu festgesetzt. In den vergangenen Jahren ist er dabei stetig gestiegen:

  • 744 Euro im Jahr 2021
  • 347 Euro im Jahr 2022
  • 908 Euro im Jahr 2023
  • 784 Euro im Jahr 2024
  • 096 Euro im Jahr 2025

Die Grundlage für das zu versteuernde Einkommen bildet das Bruttoeinkommen zuzüglich eventuell weiterer Einkünfte. Davon werden dann verschiedene Ausgaben wie zum Beispiel Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen, außergewöhnliche Belastungen und Kinderfreibeträge abgezogen. Das Einkommen, das am Ende übrig bleibt, ist das Einkommen, auf das Steuern bezahlt werden müssen.

Arbeitnehmer können recht einfach erkennen, dass ihr steuerpflichtiges Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Denn in diesem Fall wurde laut Gehaltszettel keine Lohnsteuer abgeführt.

Zahlt ein Arbeitnehmer nur sehr wenig Lohnsteuer, kommt er möglicherweise unter den Grundfreibetrag, wenn er seine Werbungskosten und andere Ausgaben abzieht.

Tipp: Wer ausrechnen möchte, wie hoch sein zu versteuerndes Einkommen ist, kann den Online-Rechner des Bundesfinanzministeriums nutzen. Das steuerpflichtige Einkommen des Vorjahres steht außerdem immer im jeweiligen Steuerbescheid.

Weitere Voraussetzungen

Die beiden wichtigsten Voraussetzungen für die Mobilitätsprämie sind ein geringes Einkommen und ein Arbeitsweg, dessen einfache Strecke mindestens 21 Kilometer beträgt.

Allerdings ist nicht notwendig, dass der Weg zur Arbeit mit dem eigenen Auto zurückgelegt wird, jedes andere Verkehrsmittel zählt genauso. Sogar wer kostenfrei in einer Fahrgemeinschaft mitfährt, kann den Fahrtweg geltend machen.

Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Mutter oder Vater und Kind gemeinsam fahren – der Elternteil zur Arbeit und das Kind zur Berufsausbildung. Bei Familienheimfahrten bei einer doppelten Haushaltsführung greift die Mobilitätsprämie ebenfalls.

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Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Mobilitätsprämie mindestens 10 Euro beträgt. Beträge darunter zahlt das Finanzamt nicht aus.

Wie bekommt man die Mobilitätsprämie?

Wer die Mobilitätsprämie nutzen möchte, muss eine Steuererklärung machen und in diesem Zuge die Prämie in der „Anlage Mobilitätsprämie“ beantragen. Offiziell nennt sich dieser Vorgang Antrag auf Festsetzung der Mobilitätsprämie.

Die entsprechende Anlage ist unter anderem im Formular-Management-System des Bundesfinanzministeriums hinterlegt. In ELSTER und in Steuersoftware oder Steuer-Apps ist das Formular ebenfalls vorhanden.

Als Arbeitnehmer reicht es aus, in dem Formular in den Zeilen 4 und 5 jeweils eine „1“ für „Ja“ einzutragen. Die weiteren Angaben zum Fahrtweg kommen wie gewohnt in die „Anlage N“.

Die Mobilitätsprämie ist wie die erhöhte Entfernungspauschale auf die Jahre 2021 bis 2026 befristet.

Wer sie bislang noch nicht beantragt hat und nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, kann die Prämie deshalb auch rückwirkend für die Jahre ab 2021 beantragen. Ansonsten wird der Antrag bis für das Jahr 2026 möglich sein.

Die Mobilitätsprämie für Geringverdiener nutzen (1)

Wie hoch ist die Mobilitätsprämie?

Die Höhe der Mobilitätsprämie hängt hauptsächlich vom Einkommen und dem Fahrtweg ab. Vereinfacht erklärt kommt die Mobilitätsprämie umso deutlicher zum Tragen, je geringer das Einkommen und je länger gleichzeitig der Fahrtweg ist.

Grundsätzlich bemisst sich die Mobilitätsprämie nach der erhöhten Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer, sofern diese über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegt.

Diese Pauschale für die Werbungskosten beträgt 1.230 Euro, davor belief sie sich auf 1.200 Euro im Jahr 2022 und auf 1.000 Euro im Jahr 2021. Die erhöhte Entfernungspauschale ist die Bemessungsgrundlage und die Mobilitätsprämie beträgt 14 Prozent davon. Das entspricht dem Eingangssteuersatz der Einkommensteuer.

 

Ein Beispiel

Die Berechnung der Mobilitätsprämie ist recht kompliziert. Aber schauen wir uns dazu ein Beispiel an: Angenommen, Lisa hat ein zu versteuerndes Einkommen von 9.000 Euro.

Sie fährt an 210 Arbeitstagen zur Arbeit, der einfache Fahrtweg beträgt 45 Kilometer. Zusätzlich dazu hat Lisa weitere Werbungskosten von 150 Euro.

 

  1. Schritt

Zuerst müssen wir die gesamten Werbungskosten berechnen:

  • Die Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer beläuft sich auf 210 Tage x 20 km x 0,30 Euro = 1.260 Euro.
  • Die erhöhte Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer greift bei Lisa für 25 Kilometer und beläuft sich auf 210 Tage x 25 Kilometer x 0,38 Euro = 1.995 Euro.
  • Zusammen mit den weiteren Werbungskosten von 150 Euro kommt Lisa damit auf insgesamt 3.405 Euro Werbungskosten.
  1. Schritt

Lisa steht für das Jahr 2024 eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro zu.

Nur die Werbungskosten, die diese Pauschale übersteigen, dürfen für die Mobilitätsprämie berücksichtigt werden. In Lisas Fall sind das 3.405 Euro – 1.230 Euro = 2.175 Euro.

 

  1. Schritt

Jetzt müssen wir ausrechnen, um welchen Betrag Lisa den Grundfreibetrag unterschreitet. Das sind 11.784 Euro – 9.000 Euro = 2.784 Euro.

 

  1. Schritt

Als Nächstes müssen wir zwei Beträge miteinander vergleichen. Das ist zum einen der Betrag, um den der Grundfreibetrag unterschritten wird. Bei Lisa sind das 2.784 Euro. Der andere Betrag ist die erhöhte Entfernungspauschale, die bei Lisa 1.995 Euro ausmacht.

Wegen der Höchstbetragsbegrenzung wird bei der Mobilitätsprämie nur der kleinere Betrag berücksichtigt. Denn nur er hat zu keiner steuerlichen Entlastung geführt. Bei Lisa sind somit die 1.995 Euro maßgeblich.

 

  1. Schritt
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Von den eben ermittelten 1.995 Euro müssen wir jetzt noch 14 Prozent ausrechnen. Das sind 279,30 Euro.

Beantragt Lisa in ihrer Steuererklärung für das Jahr 2024 die Mobilitätsprämie, setzt das Finanzamt die Zulage mit 279,30 Euro an und zahlt sie an Lisa aus.

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