Steuern sparen mit Umzugskosten

Steuern sparen mit Umzugskosten

Sich Umzugskosten vom Finanzamt zurückzuholen, ist möglich. Denn einen Teil des Aufwands für den Umzug können Mieter:innen und Eigentümer:innen steuerlich geltend machen. Dabei gilt aber zu unterscheiden, ob der Umzug aus beruflichen oder privaten Gründen erfolgt. Je nachdem, warum jemand umzieht, gelten nämlich unterschiedliche Regelungen.

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Steuern sparen mit Umzugskosten

Ein Umzug aus beruflichen Gründen

Ist einer der folgenden Faktoren für den Wohnortwechsel ausschlaggebend, handelt es sich um einen berufsbedingten Umzug:

  • Der Arbeitgeber verlegt seinen Standort.
  • Sie ziehen nach einem Wechsel des Arbeitgebers um.
  • Ihr Arbeitgeber hat sie an einen neuen Standort versetzt.
  • Durch den Umzug verkürzt sich die Entfernung zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte deutlich. Dabei sollte die tägliche Fahrzeit erheblich kürzer sein.
  • Sie beziehen oder räumen eine Dienstwohnung.
  • Durch den Umzug an den Arbeitsort endet die doppelte Haushaltsführung.

Trifft einer dieser Gründe zu, können die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Umzug entstanden sind, als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Als Werbungskosten gelten grundsätzlich alle Kosten, die anfallen, um Geld zu verdienen. Absetzbar sind demnach alle beruflich veranlassten Ausgaben, sofern der Arbeitgeber die Kosten nicht steuerfrei erstattet.

Faktoren für einen berufsbedingten Umzug

Speziell bei einem berufsbedingten Umzug lassen sich diese Aufwendungen als Werbungskosten absetzen:

Transportkosten

Zu den Transportkosten gehören die Ausgaben für eine Umzugsfirma in voller Höhe. Gebühren für Halteverbotsschilder, die an der Be- oder Entladestelle aufgestellt werden, können ebenfalls als Transportkosten abgesetzt werden.

Ziehen Sie in Eigenregie um, können Sie die Kosten für einen Mietwagen zuzüglich Kilometergeld und die Ausgaben für die Nutzung des eigenen Fahrzeugs in Höhe der Reisekostenpauschale steuerlich geltend machen.

Außerdem können Sie die Ausgaben für das Verpackungsmaterial absetzen.

Reisekosten

Am Umzugstag können Sie die gleichen Reisekosten abrechnen wie bei einer Auswärtstätigkeit. Fahren Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug, können Sie demnach die Dienstreisepauschale von 30 Cent für jeden Kilometer ansetzen.

Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, erkennt das Finanzamt die tatsächlich entstandenen Kosten an, wenn Sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen können.

Verpflegungspauschale

Während des Umzugs sind für die Verpflegung die Pauschalbeträge absetzbar, die bei einer Auswärtstätigkeit gelten. Diese Pauschalen können Sie für sich und die Angehörigen Ihres Haushalts steuerlich geltend machen.

Müssen Sie nach dem Räumen der alten Wohnung bis zum Bezug der neuen Wohnung im Hotel übernachten, sind auch die Übernachtungskosten steuerlich absetzbar.

Doppelte Mietzahlungen

Hat die Kündigungsfrist in der alten Mietwohnung zur Folge, dass Sie doppelt Miete zahlen müssen, obwohl Sie schon in Ihrer neuen Wohnung wohnen, können Sie die Miete für die alte Wohnung als Werbungskosten absetzen.

Möglich ist das maximal sechs Monate lang für die Kaltmiete plus Nebenkosten.

Andersherum funktioniert es genauso. Zahlen Sie also für die neue Wohnung schon Miete, wohnen aber noch in der alten Wohnung, können Sie auch die Mietzahlungen für die neue Wohnung als Werbungskosten geltend machen.

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Nachhilfeunterricht

Macht es der Schulwechsel erforderlich, dass die Kinder Nachhilfe bekommen, sind die Kosten dafür bis zu einem Höchstbetrag von 1.286 Euro von der Steuer absetzbar.

Umzugskostenpauschale

Zusätzlich zu den tatsächlich entstandenen Umzugskosten gibt es eine Umzugskostenpauschale. Diese können Sie einmal pro Umzug in Anspruch nehmen. Die Pauschale deckt die sonstigen Aufwendungen während des Umzugs ab, ohne dass Sie dafür Belege brauchen.

Zu den sogenannten sonstigen Umzugskosten zählen:

  • Kosten für den fachgerechten Auf- oder Abbau der Einbauküche, von Lampen und von anderen Elektrogeräten durch Handwerker
  • Ausgaben für das fachgerechte Anbringen oder Ändern von Vorhängen, Gardinen, Rollos und deren Halterungen
  • Trinkgelder für die Möbelpacker und andere Helfer sowie Ausgaben für die Verpflegung der Umzugshelfer
  • Gebühren für die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt
  • Kosten für Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung, sofern der Mietvertrag dazu verpflichtet

Aufschlüsselung der sonstigen Umzugskosten

Die Höhe der Umzugskostenpauschale passt das Bundesfinanzministerium regelmäßig an. Nach dem BMF-Schreiben vom 28.12.2023 gelten folgende Werte:

Umzug ab Pauschale für die Person, die berufsbedingt umzieht Pauschale für den Ehe- oder Lebenspartner Pauschale für jede weitere Person, die zum Haushalt gehört
01.03.2024 964 Euro 643 Euro 643 Euro
01.04.2022 886 Euro 590 Euro 590 Euro
01.04.2021 870 Euro 580 Euro 580 Euro
01.06.2020 860 Euro 573 Euro 573 Euro
01.03.2020 820 Euro 819 Euro 361 Euro

Wer alleinerziehend mit Kind, verwitwet oder geschieden ist, bekommt den Partnervertrag. Für jede weitere Person erhöht sich der Pauschalbetrag. Als weitere Personen gelten unter anderem ledige Kinder, Stiefkinder und Pflegekinder, die nach dem Umzug in der häuslichen Gemeinschaft leben.

Ob sich einzelne Umzugskosten oder die Umzugskostenpauschale besser lohnen, hängt davon ab, was höher ausfällt. Es kann sich also lohnen, nachzurechnen. Allerdings erkennt das Finanzamt möglicherweise nicht alle Einzelbelege an. Der Pauschalbetrag kann deshalb die bessere Lösung sein.

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Ein Umzug im Rahmen der Ausbildung

Wer für die erste Berufsausbildung oder für das Erststudium an einen anderen Ort zieht, kann seine Umzugskosten als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. Dabei greifen die gleichen Regelungen wie beim berufsbedingten Umzug als Arbeitnehmer:in.

Handelt es sich hingegen um die zweite Berufsausbildung, können die Umzugskosten als vorweggenommene Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.

Wichtig ist aber, dass ein klarer Bezug zur späteren Berufstätigkeit gegeben ist.

Ein Umzug aus privaten Gründen

Auch wer aus rein privaten Gründen umzieht, kann einen Teil der anfallenden Kosten von der Steuer absetzen. Dabei lassen sich Steuern sparen, indem Sie die Kosten für den privaten Umzug im Rahmen von haushaltsnahen Dienstleistungen abrechnen.

Listen Sie dabei die Arbeitskosten der Handwerker und Dienstleister auf einem Extrablatt auf und legen Sie die Rechnungen und die Kontoauszüge mit den Überweisungen als Belege bei.

Pro Jahr können Sie 20 Prozent der Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro absetzen.

Erfolgt der Umzug aus gesundheitlichen Gründen, zum Beispiel nach einem Unfall, wegen einer Behinderung oder im Fall von Pflegebedürftigkeit, sind die Umzugskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzbar.

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Das Finanzamt erkennt die Kosten an, wenn sie den zumutbaren Eigenanteil übersteigen. Als Nachweis fürs Finanzamt ist in diesem Fall ein ärztliches Attest notwendig.

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Bernd Schneider, - Finanzwirt, Marina Kozeck, Steuerfach-Angestellte, Joachim Kretschmann, - Finanzberater, sowie Ferya & Christian Gülcan , Unternehmer, Founder und Investoren mit ca. 30 Jahren Erfahrung in gewerblichen Steuerangelegenheiten, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes , Ratgeber und Tipps zum Thema Steuern und Finanzen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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