Die wichtigsten Fragen zur Reform der Grundsteuer, Teil 3

Die wichtigsten Fragen zur Reform der Grundsteuer, Teil 3

Wer Immobilieneigentümer ist, muss regelmäßig und fortlaufend Grundsteuer bezahlen. Doch die Art, wie die Grundsteuer bisher berechnet wurde, hat das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Aus diesem Grund brachte die Regierung ein Gesetz auf den Weg, das die Grundsteuer reformiert. Eine Folge für Eigentümer von Grundstücken, Eigentumswohnungen und Häusern ist, dass sie bis Ende Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben müssen.

Anzeige

Die wichtigsten Fragen zur Reform der Grundsteuer, Teil 3

Auf Basis dieser Erklärung wird dann der Grundsteuerwert festgestellt und die Grundsteuer neu berechnet. Fällig wird die neu ermittelte Grundsteuer ab 2025.

Doch rund um die Grundsteuerreform bestehen viele Unsicherheiten. In einer Beitragsreihe klären wir deshalb die wichtigsten Fragen zur Reform der Grundsteuer.

Hier ist Teil 3!:

Wie muss die Grundsteuererklärung abgegeben werden?

Jeder, der am 1. Januar 2022 ein Grundstück mit oder ohne Bebauung besaß, muss bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die Erklärung vollelektronisch über das Elster-System erfolgen. Allerdings gibt es auch andere Möglichkeiten für die Abgabe.

Grundsätzlich ratsam ist, zuerst alle Daten zusammenzutragen, die für die Grundsteuererklärung benötigt werden. Denn zum einen geht das Ausfüllen der Formulare dadurch schneller.

Und zum anderen können die Einträge je nach System nicht gespeichert werden. Bricht der Immobilieneigentümer ab, muss er beim nächsten Mal also wieder von vorne beginnen.

Zuständig für die Grundsteuererklärung ist das sogenannte Lagefinanzamt. Dabei handelt es sich um das Finanzamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich die jeweilige Immobilie befindet. Ob der Immobilieneigentümer dort auch wohnt oder einen ganz anderen Wohnort hat, ist unerheblich.

Grundsteuererklärung über das Elster-System

Die Abgabe der Grundsteuererklärung per Elster setzt eine Registrierung und eine Authentifizierung voraus. Denn das System muss die Identität des Steuerpflichtigen sicher feststellen können. Aus diesem Grund ist zunächst notwendig, sich zu registrieren und eine Art Konto anzulegen.

Zusätzlich dazu muss der Steuerpflichtige eine Zertifikatsdatei anfordern. Die dazugehörigen Daten werden ihm per Brief auf dem Postweg zugeschickt, was bis zu zwei Wochen dauern kann.

Erst nachdem der Steuerpflichtige das Zertifikat auf seinem Computer installiert hat, kann er das Elster-System kostenfrei für Steuererklärungen nutzen.

Die Formulare für die Grundsteuererklärung stehen seit dem 1. Juli 2022 online zur Verfügung. Nach einer anfänglichen Überlastung läuft das System inzwischen zuverlässig.

In den meisten Fällen muss der Immobilieneigentümer für die Erklärung zum einen den Hauptvordruck und zum anderen die Anlage Grundstück ausfüllen. Hat er alle Daten eingetragen, kann er die Erklärung online ans zuständige Finanzamt übermitteln.

Grundsteuererklärung ohne Elster

Mitunter entsteht der Eindruck, dass die Grundsteuererklärung ausschließlich über das Elster-System abgegeben werden kann. Doch das stimmt so nicht. Kann sich der Steuerpflichtige mit Elster nicht anfreunden, hat er auch andere Möglichkeiten.

Zu diesen Möglichkeiten zählt die „vereinfachte Grundsteuererklärung für Privateigentum“. Sie steht in Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen zur Verfügung. Es sind also die elf Bundesländer, die das Bundesmodell nutzen.

Das kostenfreie und im Vergleich zu Elster einfachere Verfahren ist für Privatpersonen bestimmt, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und ein Ein- oder Zweifamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder ein unbebautes Grundstück besitzen.

Daneben gibt es noch ein paar weitere Einschränkungen. Daher sollte der Steuerpflichtige über die Webseite seines Bundeslandes zur Grundsteuer prüfen, ob er die vereinfachte Erklärung nutzen kann. Auch hier werden die Daten dann online übertragen.

Einige Anbieter von Software für die Einkommensteuererklärung haben inzwischen auch spezielle Programme für die Grundsteuererklärung auf den Markt gebracht. Solche Steuerprogramme, die das Ausfüllen der Formulare vereinfachen sollen, kann der Steuerpflichtige ebenfalls nutzen. Allerdings ist die Steuersoftware nicht kostenfrei. Die Preise für die Programme beginnen bei rund 15 Euro.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  12 Fragen zur Kfz-Steuer, Teil 2

Grundsteuererklärung auf Papier

Eigentlich ist nur für wenige Ausnahmefälle vorgesehen, dass die Grundsteuererklärung auf Papier eingereicht werden kann. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Steuerpflichtige weder einen Computer noch einen Internetanschluss hat.

Er muss sich dann ans Finanzamt wenden und im Rahmen eines Härtefallantrags erläutern, weshalb er unmöglich eine Online-Erklärung abgeben kann. Den Antrag kann er zunächst telefonisch stellen und schlimmstenfalls schriftlich nachreichen, wenn die Klärung per Telefon nicht möglich ist.

Inzwischen haben sich die meisten Bundesländer aber von dieser umständlichen Praxis verabschiedet. Stattdessen ist es oft problemlos möglich, die notwendigen Formulare persönlich beim Finanzamt abzuholen oder sich zuschicken zu lassen.

Anschließend kann der Steuerpflichtige die Vordrucke in Ruhe daheim ausfüllen, unterschreiben und ans Finanzamt zurückschicken. Dafür sind dann weder ein Computer noch Elster notwendig.

Einige Bundesländer haben die Formulare für die Grundsteuererklärung auf ihren Webseiten auch zum Download hinterlegt. In diesem Fall kann der Immobilienbesitzer die Formulare herunterladen, per Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben beim Finanzamt abgeben.

Diese Möglichkeit sehen Steuerprogramme zum Teil ebenfalls vor. Der Immobilienbesitzer sollte sich aber sicherheitshalber im Vorfeld erkundigen, ob sein Finanzamt eine Grundsteuererklärung in dieser Form akzeptiert.

Wer kann bei der Grundsteuererklärung helfen?

Kann oder möchte der Immobilieneigentümer die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts nicht selbst machen, kann er Hilfe in Anspruch nehmen.

Ein Ansprechpartner dafür kann ein Steuerberater sein. Seine Unterstützung ist aber kostenpflichtig. Wie teuer es wird, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Mit einem dreistelligen Betrag sollte der Immobilieneigentümer aber auf jeden Fall rechnen.

Wer ein Mietshaus besitzt, kann sich bei seiner Grundstücks- oder Hausverwaltung nach Hilfe erkundigen. Daneben kann selbstverständlich ein Angehöriger oder eine andere Privatperson aus dem Bekanntenkreis aushelfen.

Ist der Bekannte bereits bei Elster registriert, kann die Grundsteuererklärung dann auch über sein Elster-Konto übermittelt werden. Selbst ein eigenes Konto anzulegen, ist in diesem Fall nicht erforderlich. Lohnsteuerhilfevereine hingegen dürfen bei der Grundsteuererklärung nicht helfen.

Die Praxis hat gezeigt, dass sich viele Steuerpflichtige mit der Grundsteuererklärung schwertun. Deshalb stellen mittlerweile etliche Behörden neben allgemeinen Informationen und Hotlines ausführliche Anleitungen bereit, die auch speziellere Fälle berücksichtigen. Um diese zu finden, gibt der Immobilienbesitzer als Suchbegriffe am besten sein Bundesland, Grundsteuer und Anleitung in eine Suchmaschine ein.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  9 Fragen zu steuerfreien Sachzuwendungen, Teil V

Mehr Steuertipps, Ratgeber und Anleitungen:

Anzeige

Thema: Die wichtigsten Fragen zur Reform der Grundsteuer, Teil 3

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


steuertipps99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Bernd Schneider, - Finanzwirt, Marina Kozeck, Steuerfach-Angestellte, Joachim Kretschmann, - Finanzberater, sowie Ferya & Christian Gülcan , Unternehmer, Founder und Investoren mit ca. 30 Jahren Erfahrung in gewerblichen Steuerangelegenheiten, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes , Ratgeber und Tipps zum Thema Steuern und Finanzen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

Kommentar verfassen