Das ändert sich 2022 bei Steuern und Abgaben

Das ändert sich 2022 bei Steuern und Abgaben

Ein höherer Grundfreibetrag, veränderte Beitragsbemessungsgrenzen, höhere Sachbezugswerte bei Kost und Logis, gestiegene Pauschale bei beruflich bedingten Umzügen: Wie jedes Jahr gibt es ein paar Neuregelungen. Wir fassen zusammen, was sich 2022 bei Steuern und Abgaben ändert!

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Das ändert sich 2022 bei Steuern und Abgaben

Mehr steuerfreies Einkommen durch höheren Grundfreibetrag

In der Einkommensteuer liegt der Grundfreibetrag im Jahr 2022 für Ledige bei 9.984 Euro, bei Eheleuten sind es 19.968 Euro. Gegenüber 2021 ist das ein Plus von 240 bzw. 480 Euro.

Der Grundfreibetrag markiert die Grenze, bis zu der das Einkommen steuerfrei bleibt. Dieses Existenzminimum wird also steuerlich nicht berücksichtigt. Erst für das Einkommen, das den Grundfreibetrag überschreitet, werden Steuern fällig.

Im gleichen Umfang steigen die Beiträge, bis zu denen Steuerzahler Unterhalt für nahe Angehörige als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen können. Im Jahr 2022 sind somit bis zu 9.984 Euro möglich.

Die angehobenen Eckwerte bei der Einkommensteuer wirken sich auch auf den Spitzensteuersatz aus. Der Höchstsatz von 45 Prozent wird erhoben, wenn das steuerpflichtige Einkommen im Veranlagungszeitraum 2022 mehr als 277.826 Euro beträgt.

Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent wird ab einem zu versteuernden Einkommen von 58.597 Euro fällig. Angewendet werden die Steuersätze auf das Einkommen oberhalb der Grenzen. Bei Eheleuten verdoppelten sich die Einkommensgrenzen.

Der steuerliche Kinderfreibetrag bleibt hingegen gleich. Er schützt das Existenzminimum des Kindes und beläuft sich wie im Vorjahr pro Kind auf 8.388 Euro. Darin sind 5.460 Euro für das sächliche Existenzminimum und 2.928 Euro für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes enthalten.

Das Finanzamt ermittelt, ob das Kindergeld das Existenzminimum des Kindes schon abdeckt oder ob der Kinderfreibetrag für die Eltern günstiger ist. Im zweiten Fall fließt der Kinderfreibetrag in den Einkommensteuerbescheid ein, während das Kindergeld wie eine Art Vorauszahlung behandelt wird. Der Kinderfreibetrag führt vor allem bei höheren Einkommen oft zu einer größeren Steuerersparnis.

Höhere Einkommensgrenzen bei allen Steuersätzen

Im Jahr 2022 steigen die Einkommensgrenzen bei allen Steuersätzen um 1,17 Prozent. Auf diese Weise wird die Inflationsrate des Vorjahres in den Steuertarif eingespeist.

Die Verschiebung des Einkommensteuertarifs nach rechts soll die Wirkung der sogenannten kalten Progression ausgleichen. Sie hätte andernfalls zur Folge, dass eine höhere Steuerbelastung einen gestiegenen Lohn in Verbindung mit der Inflation zumindest anteilig aufheben würde.

Unterschiedliche Änderungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen

In der allgemeinen Rentenversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze mit Jahresbeginn 2022 in den alten Bundesländern um 50 Euro auf nun 7.050 Euro monatlich gesunken. In den neuen Bundesländern hingegen ist sie um den gleichen Betrag auf 6.750 Euro gestiegen.

Das Minus und Plus gilt auch für die knappschaftliche Rentenversicherung. Hier beläuft sich die Beitragsbemessungsgrenze im Westen nun auf 8.650 Euro und im Osten auf 8.350 Euro im Monat.

Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe der Arbeitnehmer Beiträge an die Rentenversicherung bezahlen muss. Einkommen, das die Grenze überschreitet, ist beitragsfrei.

Anders als in den Vorjahren bleiben die Grenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung konstant. Wie schon 2021 liegt die Versicherungspflichtgrenze bundesweit einheitlich bei 64.350 Euro jährlich.

Bis zu dieser Einkommenshöhe müssen Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Erst wenn das Einkommen die Marke überschreitet, ist ein Wechsel zur privaten Krankenversicherung möglich.

Die Beitragsbemessungsgrenze verbleibt bei 58.050 Euro. Bis zu diesem Grenzwert wird das Einkommen für die Beitragszahlungen berücksichtigt. Auf Einkommen, das darüber liegt, müssen keine Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt werden.

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In der gesetzlichen Pflegeversicherung ist der Beitragszuschlag für Kinderlose mit Jahresbeginn um 0,35 Prozent gestiegen. Versicherte ohne Kinder zahlen den Zuschlag zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 3,05 Prozent. Damit ergibt sich für Kinderlose im Jahr 2022 ein Pflegeversicherungsbeitrag von 3,4 Prozent.

Höhere Freigrenzen, aber strengere Regeln bei steuerfreien Sachleistungen

Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn kleine Extras wie ein Jobticket, Tankkarten oder Gutscheine spendieren. Die Grenze, bis zu der die Aufmerksamkeiten steuerfrei bleiben, ist zum Jahresbeginn auf 50 Euro pro Monat gestiegen.

Allerdings wurden die Regeln für steuerfreie Sachleistungen strenger. So sind Gutscheine und Geldkarten nur dann weiterhin von der Lohnsteuer befreit, wenn Arbeitnehmer sie in bestimmten Geschäften oder Akzeptanzstellen mit begrenzter Produktpalette einsetzen können.

Können die Gutscheine oder Geldkarten hingegen überall und uneingeschränkt eingelöst werden, sind sie keine steuerfreie Sachzuwendung mehr. Zuschüsse zu Mahlzeiten und Essensgutscheine bleiben nach wie vor möglich.

Höhere Sachbezugswerte bei Kost und Logis

Das Finanzamt kann von einem steuerpflichtigen Arbeitslohn ausgehen, wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern kostenfreie oder kostenreduzierte Verpflegung zur Verfügung stellt. Maßgeblich dabei sind die sogenannten Sachbezugswerte, die zum Jahresbeginn auf 270 Euro pro Monat gestiegen sind.

Für die einzelnen Mahlzeiten werden dabei 56 Euro monatlich (1,87 Euro pro Kalendertag) für das Frühstück und je 107 Euro pro Monat (3,57 Euro kalendertäglich) für das Mittag- und das Abendessen angesetzt.

Der Sachbezugswert für Unterkunft oder Mitte wurde ebenfalls auf jetzt 241 Euro pro Monat angehoben. Erhält ein Arbeitnehmer durchgehend freie Kost und Logis, erhöht sich das steuer- und abgabenpflichtige Einkommen aus Sicht des Finanzamts somit um 511 Euro.

Angehobene Pauschale bei beruflich bedingten Umzügen

Zieht ein Arbeitnehmer beruflich bedingt um, kann er sich über die sogenannte Umzugskostenpauschale einen Teil der Kosten in der Steuererklärung zurückholen. Zum 1. April 2022 steigt die Pauschale um 16 Euro auf dann 886 Euro für Alleinstehende. Für den Partner und die Kinder rechnet das Finanzamt einen Zuschlag von jeweils 590 Euro an. Das sind 10 Euro mehr als bislang.

Durch einen Umzug und den damit verbundenen Schulwechsel müssen Kinder oft Schulstoff nachholen. Ist der Umzug berufsbedingt und liegen entsprechende Rechnungen vor, können die Eltern die Kosten für die Nachhilfe ab April 2022 bis zu einem Höchstbetrag von 1.881 Euro steuerlich absetzen.

Angabe der Steuer-Identifikationsnummer bei Minijobs

Für Minijobber müssen Arbeitgeber seit Jahresbeginn Angaben zur Krankenversicherung machen. Von der Minijob-Zentrale erhalten sie eine Rückmeldung dazu, ob eine Aushilfe noch weiteren geringfügigen Beschäftigungen nachgeht.

Außerdem müssen Arbeitgeber in einem elektronischen Meldeverfahren die Steuer-Identifikationsnummern ihrer Minijobber an die Rentenversicherung übermitteln. Hintergrund dazu ist, dass der Verdienst aus einem Minijob grundsätzlich steuerpflichtig ist.

Das gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber eine Pauschale abführt oder das Finanzamt anhand der Lohnsteuerklasse individuell besteuert.

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Rauchen wird teurer

Die letzte Erhöhung der Tabaksteuer gab es 2015. Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz sieht nun Erhöhungen der Tabaksteuer für Zigaretten und Feinschnitt über einen Zeitraum von fünf Jahren vor.

Die erste Anhebung erfolgt 2022 um durchschnittlich 10 Cent pro Schachtel. Im nächsten Jahr, also 2023, kommen weitere 10 Cent dazu, in den Jahren 2025 und 2026 werden noch einmal je 15 Cent pro Packung aufgeschlagen.

Doch nicht nur der Griff zur Zigarette wird teurer. Ab dem 1. Juli 2022 unterliegen auch die Substanzen für E-Zigaretten der Tabaksteuer. Bei einem Zehn-Milliliter-Liquid werden zusätzlich zum Preis rund 1,60 Euro Steuern fällig. Das gilt unabhängig davon, ob die Substanz Nikotin enthält oder nicht. Außerdem wird Tabak für Wasserpfeifen mit einer Zusatzsteuer belegt und damit aus steuerrechtlicher Sicht der Filterzigarette gleichgestellt.

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Bernd Schneider, - Finanzwirt, Marina Kozeck, Steuerfach-Angestellte, Joachim Kretschmann, - Finanzberater, sowie Ferya & Christian Gülcan , Unternehmer, Founder und Investoren mit ca. 30 Jahren Erfahrung in gewerblichen Steuerangelegenheiten, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes , Ratgeber und Tipps zum Thema Steuern und Finanzen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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