Sonderausgaben Anschaffung

Sonderausgaben Anschaffung

Im Alltag eines Steuerzahlers kann es verschiedenste Situationen geben, in denen Sonderausgaben fällig werden. Damit man als Bürger eines demokratischen und sozialen Landes nicht völlig „alleine“ da steht, bekommt man die Möglichkeit, sich die Ausgaben, unter gewissen Umständen mit anderen „Steuerzahlern“ zu teilen, in dem man sich einen Teil der eigenen Steuern zurück holt. Gerade bei einer Anschaffung gibt es jedoch sehr vieles zu beachten, damit man seine Kosten auch bei der Steuererklärung geltend machen kann.

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Zum Ersten ist es ja so, dass man sich nicht für jede „Anschaffung“ auch die entsprechenden Kosten von der Steuer absetzen kann. Deshalb sollte man sich immer sehr genau überlegen und nachprüfen, ob man eine bestimmte Anschaffung auch als Sonderausgabe absetzen kann.

Im privaten Bereich, kann dass ggf. ein PC sein, wenn man ihn für seine Ausbildung oder ein Studium braucht. Gewerblich lassen sich natürlich noch einige weitere Anschaffungen als „Betriebsausgaben“ ansetzen. In beiden Fällen gibt es aber auch noch andere, deutliche Grenzen. So kann man gerade Anschaffungen, die „mehrere“ Jahre halten, nicht auf einmal geltend machen und muss die Sonderausgaben auf mehrere Jahre verteilen, damit man auch wirklich die gesamte Belastung steuerlich geltend machen kann. Diese „mehrjährige“ Variante der Sonderausgaben, für eine Anschaffung nennt man auch „Abschreibung“. Sicher wird sie vor allem von Gewerbetreibenden genutzt.

 

Steuerbroschüren

Trotzdem ist sie in verschiedensten Formen auch für private „Investoren“ verfügbar. So kann man verschiedenste „Ausgaben“ wie die Restaurierung bzw. Renovierung alter Häuser auch als Sonderausgaben geltend machen. Natürlich hängt so eine Förderung auch sehr stark vom Einzelfall ab.

Ob man selbst eine Möglichkeit zum Ansetzen von Sonderausgaben für eine Anschaffung hat, kann man sich aus Steuerbroschüren entnehmen. Wer z.B. ein heimisches „Arbeitszimmer“ unterhält, kann sich die „Einrichtung“ dafür auch als abzugsfähige Sonderausgabe merken.

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