Sonderausgaben Vorsorgepauschale
Die private Vorsorge wird in Deutschland immer größer geschrieben. Da beteiligt sich natürlich auch das Finanzamt daran. So bekommt man grundsätzlich auch noch mal eine „Vorsorgepauschale“ von 35,- Euro im Jahr, die automatisch bei einer Steuererklärung vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen wird. Allerdings wird den meisten Menschen sicher klar sein, dass man damit nicht weit kommt. Denn die private Vorsorge kostet natürlich sehr viel mehr. Übrigens darf man diese Vorsorgepauschale nicht mit den aktuellen Altersvorsorgeförderungen verwechseln.
Diese Vorsorgepauschale gilt nur für Beiträge für gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche Rentenversicherungen oder Rürup u.ä.Hat man höhere Ausgaben für seine Vorsorgen kann man natürlich noch etwas mehr steuerlich geltend machen. Das muss man jedoch bei einer Steuererklärung auch deutlich nachweisen.
Dann kann man entsprechend bis zu 1500,- Euro steuerlich geltend machen. Obwohl man theoretisch auch verschiedene Versicherungsarten zu dieser Vorsorgepauschale geltend machen kann, wird das in der Praxis aber sicher so gut wie nie gelingen. Denn der Höchstbetrag von 1500,- Euro wird in der Regel schon allein von den hohen Prämien für die Krankenversicherung gefressen. Da bleibt dann auch nicht mehr genug Spielraum, um auch noch Prämien für andere Vorsorgeversicherungen steuerlich geltend zu machen. Mit etwas Glück und je nach Versicherung die man zusätzlich für seine Vorsorge abgeschlossen hat, ist es aber ggf. auch möglich, diese in einem anderen Teil seiner Einkommenssteuererklärung geltend zu machen.
Von der Vorsorgepauschale und den damit zusammenhängenden Höchstbeträgen sollte man sich als Steuerzahler jedoch nicht zuviel erwarten. Wirklich sinnvolle und gut verfügbare Absetzbarkeiten findet man vor allem wenn es um Maßnahmen zur Altersvorsorge geht, die man in einem anderen Bereich der Sonderausgaben steuerlich geltend machen kann. Hier sind dann bis zu 20.000,- Euro pro Jahr steuerlich absetzbar, auch wenn derzeit nur ein Teil der eigenen Ausgaben steuerliche Wirkungen zeigt.
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