Sonderausgaben Hochzeit
Schnellüberblick: Die 4 wichtigsten Punkte
- Veranlagung im Hochzeitsjahr: Ehepaare können bereits für das gesamte Kalenderjahr der Hochzeit zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung wählen – selbst wenn die Eheschließung erst im Dezember stattgefunden hat.
- Splittingvorteil prüfen: Die Zusammenveranlagung ist meist besonders vorteilhaft, wenn die Einkommen stark auseinanderliegen; bei ähnlichen Einkommen oder besonderen steuerlichen Konstellationen kann die Einzelveranlagung günstiger sein.
- Hochzeitskosten sind grundsätzlich privat: Ausgaben für Feier, Ringe, Kleidung, Fotos, Musik oder Bewirtung lassen sich normalerweise nicht als Sonderausgaben absetzen; der mögliche Steuervorteil entsteht vor allem durch die Wahl der Veranlagungsart.
- Belege sammeln und vergleichen: Lohnsteuerbescheinigungen, Versicherungs- und Vorsorgebeiträge, Kirchensteuer, Spenden sowie Lohnersatzleistungen sollten für beide Ehepartner vollständig zusammengestellt werden; bei haushaltsnahen Dienstleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen 20 Prozent der Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden.

Nach einer Hochzeit können Ehepaare in der Regel den Splittingtarif im Rahmen der Zusammenveranlagung für sich in Anspruch nehmen. Dabei geben dann beide gemeinsam eine Steuererklärung ab und bekommen natürlich bei bestimmten personenbezogenen Pauschalen bzw. Höchstbeträgen auch die entsprechenden Vorteile.
Da die Einkommen beider zusammengerechnet und für den Splittingtarif rechnerisch halbiert werden, lohnt sich die Zusammenveranlagung besonders, wenn beide sehr unterschiedliche Einkommen haben.
Bevor es jedoch an das „gemeinsame“ Abgeben der Steuererklärung geht, sollte man sich aber noch an eines erinnern! Man kann diese gemeinsame Steuererklärung erstmals für das Jahr abgeben, in dem man auch geheiratet hat.
Nach einer Hochzeit gibt es aber auch eine „Wahlmöglichkeit“. So kann man gerade für das „Hochzeitsjahr“ zwischen zwei verschiedenen Varianten der Steuererklärung wählen. Zuerst einmal kann man natürlich auch genauso weitermachen wie bisher, und jeder gibt seine eigene Steuererklärung ab.
Die steuerliche Veranlagung
Hier macht man dann einfach mit der Einzelveranlagung weiter. Die nächste Alternative ist die gemeinsame steuerliche Veranlagung für das Jahr, in dem man geheiratet hat. Dabei spielt es keine Rolle, wann man in diesem Jahr geheiratet hat.
Eine dritte Variante gibt es seit dem Veranlagungszeitraum 2013 nicht mehr; die frühere „besondere Veranlagung“ für das Hochzeitsjahr wurde abgeschafft. Bei der Zusammenveranlagung können Ehepaare steuerliche Vorteile nutzen, wenn es nur einen Verdiener bzw. Hauptverdiener gibt und damit auch die Verdiensthöhen sehr weit auseinanderliegen.
Liegen die Einkommen beider Partner sehr nahe beieinander, sollten sich beide mal genau ausrechnen, ob sich eine Einzelveranlagung vielleicht nicht doch besser machen würde.
Hier sind aber wieder Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine gefragt, wenn es um die Details der einzelnen Sonderausgaben und die bessere Veranlagung in steuerlichen Angelegenheiten geht.
Nur wer sich sehr intensiv mit dem Steuerrecht beschäftigt, hat in der Regel auch wirklich eine gute Chance, seine eigenen Steuererklärungen erfolgreich selbst zu machen.
Was im Hochzeitsjahr bei Sonderausgaben wichtig wird
Gerade im Jahr der Hochzeit lohnt sich ein genauer Blick auf die Ausgaben, die beide Ehepartner im Laufe des Kalenderjahres getragen haben. Denn steuerlich zählt nicht nur die Zeit nach der Eheschließung. Die Einkommensteuer wird für das gesamte Kalenderjahr betrachtet, in dem die Hochzeit stattgefunden hat.
Das bedeutet: Auch wenn die Hochzeit erst im Dezember war, kann für dieses Jahr grundsätzlich noch die Zusammenveranlagung gewählt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ehegatten können zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung wählen, wenn beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und diese Voraussetzungen im Laufe des Veranlagungszeitraums eingetreten sind.
Die Hochzeit selbst ist meist keine Sonderausgabe
Ein häufiger Irrtum ist, dass sich die Kosten der Hochzeit einfach als Sonderausgaben absetzen lassen. Das ist in der Regel nicht der Fall. Ausgaben für Feier, Kleidung, Ringe, Standesamt, Fotos, Musik oder Bewirtung gehören normalerweise zur privaten Lebensführung.
Das Einkommensteuergesetz ordnet Aufwendungen für die Lebensführung grundsätzlich den nicht abziehbaren Ausgaben zu.
Deshalb entsteht der steuerliche Vorteil einer Hochzeit meistens nicht dadurch, dass die Hochzeitsfeier abgesetzt wird, sondern durch die mögliche Wahl der günstigeren Veranlagungsart.
Sonderausgaben bleiben personenbezogen nachvollziehbar
Auch bei einer gemeinsamen Steuererklärung ist es hilfreich, die Ausgaben beider Ehepartner sauber zu sortieren.
Sonderausgaben sind bestimmte private Aufwendungen, die steuerlich berücksichtigt werden können, wenn sie nicht bereits Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Dazu können je nach Einzelfall zum Beispiel Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer oder bestimmte weitere begünstigte Ausgaben gehören.
Wichtig ist dabei weniger, ob die Belege schon vor oder erst nach der Hochzeit entstanden sind. Entscheidend ist vor allem, ob die Ausgabe in den betreffenden Veranlagungszeitraum fällt und steuerlich überhaupt zu den abziehbaren Aufwendungen gehört.
Wer im Hochzeitsjahr zwei bisher getrennte Haushalte, verschiedene Versicherungsverträge oder unterschiedliche Zahlungswege hatte, sollte die Unterlagen deshalb nicht erst kurz vor Abgabe der Steuererklärung zusammensuchen.

Praktische Unterlagen für das Hochzeitsjahr
Für die erste gemeinsame Steuererklärung kann eine einfache Sortierung viel Zeit sparen. Sinnvoll ist es, die Unterlagen nach Personen und nach Ausgabenarten zu ordnen. So lässt sich später leichter prüfen, welche Beträge bei welcher Veranlagungsvariante berücksichtigt werden.
Hilfreich sind insbesondere:
- Lohnsteuerbescheinigungen beider Ehepartner
- Nachweise über Versicherungsbeiträge und Vorsorgeaufwendungen
- Bescheinigungen über gezahlte Kirchensteuer
- Spendenbescheinigungen, falls vorhanden
- Belege zu weiteren steuerlich relevanten privaten Ausgaben
- Steueridentifikationsnummern beider Ehepartner
- Nachweise über Lohnersatzleistungen, falls solche im Jahr angefallen sind
Diese Unterlagen ersetzen keine steuerliche Beratung. Sie helfen aber dabei, eine spätere Prüfung durch Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder Steuersoftware besser vorzubereiten.
Warum sich ein Vergleich trotzdem lohnt
Die Zusammenveranlagung ist häufig vorteilhaft, wenn die Einkommen deutlich auseinanderliegen. Bei der Zusammenveranlagung werden die Einkünfte beider Ehegatten zusammengerechnet und ihnen gemeinsam zugerechnet.
Beim Splittingverfahren wird die tarifliche Einkommensteuer dann rechnerisch auf Basis der Hälfte des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens ermittelt und anschließend verdoppelt.
Trotzdem sollte die Einzelveranlagung nicht automatisch ausgeschlossen werden. Sie kann in besonderen Konstellationen günstiger sein, etwa wenn bestimmte Ersatzleistungen, außergewöhnliche Einkommenssituationen oder individuell unterschiedlich wirkende Abzugsbeträge eine Rolle spielen.
An dieser Stelle reicht aber meist eine Vergleichsberechnung, statt sich auf eine pauschale Faustregel zu verlassen.
Kurzer Hinweis zu haushaltsnahen Dienstleistungen
Manchmal fallen rund um die Hochzeit auch Dienstleistungen im eigenen Haushalt an, etwa Reinigung, Hilfe beim Aufräumen oder Betreuung. Solche Kosten sind keine klassischen Sonderausgaben.
Unter bestimmten Voraussetzungen können haushaltsnahe Dienstleistungen aber als Steuerermäßigung in Betracht kommen, wenn Rechnung und unbare Zahlung vorliegen. § 35a EStG sieht für haushaltsnahe Dienstleistungen eine Ermäßigung von 20 Prozent der Aufwendungen bis zu gesetzlichen Höchstbeträgen vor.
Wichtig ist die Abgrenzung: Die Feier als solche wird dadurch nicht steuerlich absetzbar. Nur einzelne begünstigte Dienstleistungen können überhaupt relevant sein, und auch das hängt vom konkreten Einzelfall ab.
Ein guter Zeitpunkt für steuerliche Ordnung
Eine Hochzeit verändert nicht nur den Familienstand, sondern oft auch die gesamte steuerliche Organisation. Viele Paare stellen in diesem Jahr erstmals fest, dass Steuerklassen, gemeinsame Veranlagung, Sonderausgaben und Nachweise zusammen betrachtet werden sollten.
Eine einfache Regel hilft: Erst sammeln, dann vergleichen, dann entscheiden. Wer alle relevanten Belege zusammenstellt und die Einzelveranlagung mit der Zusammenveranlagung vergleicht, erkennt meist schnell, welche Variante günstiger ist.
Bei sehr unterschiedlichen Einkommen spricht vieles für die Zusammenveranlagung. Bei ähnlichen Einkommen oder besonderen Einzelfällen kann eine genaue Berechnung den Ausschlag geben.
Gerade deshalb ist fachlicher Rat sinnvoll, wenn Unsicherheit besteht. Denn kleine Unterschiede bei Sonderausgaben, Versicherungsbeiträgen oder Ersatzleistungen können sich im Ergebnis bemerkbar machen.
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oh, mein gott – und welche Ausgaben für die Hochzeit sind jetzt Sonderausgaben ? Kleidung, Bewirtungskosten der Gäste, Transportkosten wie Taxi zur Kirche, Restaurant usw.