Einkommensteuergesetz Sonderausgaben

Einkommensteuergesetz Sonderausgaben

Das Einkommenssteuergesetz besteht aus vielen Paragrafen mit denen man einige Bücher füllen kann. Die Sonderausgaben sind hier auch nur ein vergleichsweise kleiner Teil, der jedoch oft eine große Wirkung hat. Will man sich mit dem EStG näher auseinander setzen, muss man sich sicher zuerst einmal damit beschäftigen, in wie weit man selbst überhaupt Steuerpflichtig ist.

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Innerhalb des Einkommenssteuergesetzes in Deutschland wird sehr genau festgelegt, wer mit welchem Einkommen steuerpflichtig ist. Als nächstes ist dann das steuerpflichtige Einkommen dran, das man etwas „genauer“ definieren muss.

Auch wenn man so ziemlich jede Art von Einkommen auch irgendwie versteuern muss, ist es doch nicht immer gesagt, dass man tatsächlich Steuern zahlen muss. Wer z.B. ergänzendes HarzIV erhält, wird für die Zahlungen vom Staat sicher auch keine Steuern zahlen müssen.

Einkunftsarten und Steuerfreibeträge

Dazu gibt es ggf. noch weitere „Einkunftsarten“ die man steuerfrei beziehen kann. Erst danach macht man sich dann auf den Weg, um herauszufinden, welche „Steuerfreibeträge“ man hat und welche besonderen Ausgaben und Belastungen man auch noch zusätzlich von seinem steuerpflichtigen Einkommen abziehen darf. Den Abzug der Sonderausgaben darf man sich nicht wie einen „Abzug“ vorstellen, bei dem die „Kosten“ direkt von den gezahlten Steuern abgezogen werden.

Die Kosten besonderer Ausgaben darf man bestenfalls von seinem „zu versteuernden“ Einkommen abziehen. Damit wird dann auch der Betrag geringer, an dem die eigene „Steuerpflicht“ berechnet wird. Mit allen seinen Regelungen und Vorschriften ist das EStG ein sehr umfangreiches Gesetzeswerk, das man in seiner „vollen Breite“ sicher nicht erfassen kann, wenn man nur einmal im Jahr eine einfache Steuererklärung macht und sich sonst nicht weiter damit beschäftigt. Damit man aber auch bei der einfachen Lohnsteuererklärung nichts übersieht, kann man jedem nur empfehlen sich auch näher mit den steuerlichen Gepflogenheiten auseinander zu setzen.

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