Sonderausgaben Anwaltskosten

Sonderausgaben Anwaltskosten

Grundsätzlich muss man wohl sagen, dass Anwaltskosten nicht als Sonderausgaben absetzbar sind. Aber das heißt nicht, dass man sie überhaupt nicht steuerlich geltend machen kann. Als Werbeausgaben kann man sie geltend machen, wenn der „Anwalt“ gebraucht wird, um Situationen im Zusammenhang mit dem Einkommen zu klären. Das können z.B. Streitigkeiten vor Arbeitsgerichten u.ä. sein.

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Bei Gewerbetreibenden und Selbstständigen, können solche Kosten aber auch als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, wenn ein Anwalt gebraucht wird, um „säumige“ Zahler zu mahnen oder vergleichbare „Aufgaben“ zu übernehmen. Für die meisten anderen Fälle gibt es höchstens die Möglichkeit, die Kosten auch als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen.

Dies ist aber auch nur dann möglich, wenn der Anwalt selbst in einer Situation aktiv wird, in der es sich um eine „außergewöhnliche“ Belastung handelt. Ein Sonderfall, bei dem man die Ausgaben für einen Anwalt auch noch anders verbuchen kann, sind natürlich die Erbschaften. Besonders bei Streitigkeiten um einen Nachlass, kann man die eigenen Kosten für einen Anwalt auch als „Nachlassverbindlichkeiten“ von der Erbschaftssteuer absetzen. Vom Finanzamt wird diese Ausgabe dann so behandelt, als hätte man nicht nur ein „Vermögen“ sondern auch noch eine große offene Rechnung geerbt, die man auch noch bezahlen muss.

 

Die Rechtschutzversicherung

Wer sich für die verschiedensten anderen Fälle absichern möchte, dass der Anwalt auch bezahlt werden kann, braucht eine Rechtsschutzversicherung. Hier sollte man aber auch unbedingt daran denken, dass solche „Versicherungen“ regelmäßig, die Kostenübernahme für „Scheidungsangelegenheiten“ verweigern, weil diese erfahrungsgemäß sehr lange dauern und auch sehr teuer werden können.

Obwohl diese Versicherungen doch sehr praktisch sein können, sollte man sich sehr genau überlegen, ob man sie wirklich braucht. Denn die Kosten dafür können ebenfalls sehr hoch sein und es bleiben immer noch „Risiken“ für die man selbst den Anwalt bezahlen muss.

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