sonstige Sonderausgaben

sonstige Sonderausgaben

Sonderausgaben können für die verschiedensten Dinge geltend gemacht werden. Allerdings ist längst nicht immer auch „alles“ möglich und man muss sich im Einzelfall auch durch einen großen Berg an Informationen wühlen. So kann es durchaus mal sein, dass man einen Teil seiner Kosten für die Literatur (bei Fortbildungen oder Studium) als sonstige Sonderausgaben geltend machen kann. Weil das deutsche Steuerrecht aber sehr umständlich ist, ist es meist auch gar nicht so einfach, herauszufinden, was denn nun als „Sonderausgabe“ gewertet werden kann und was nicht.

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Obwohl es besondere „Pauschalen“ für die Altersvorsorge gibt, gibt es auch weitere „Sonderausgaben“ die man als „Vorsorgeaufwendungen“ steuerlich geltend machen kann. Hier stehen Arbeitnehmer und Rentner aber deutlich besser da!

Denn für Angestellte und Arbeiter übernehmen ja die Arbeitgeber meist noch die „Hälfte“ der Krankenversicherungskosten. Deshalb können Arbeitnehmer meist auch noch zusätzliche Vorsorgemaßnahmen treffen und sie auch vom „Höchstbetrag“ von 1500,- Euro als sonstige Sonderausgaben steuerlich absetzen.

Alle anderen, die ihre Krankenversicherung vollständig selbst bezahlen, bekommen meist nur einen Betrag von 2400,- Euro, der für diese Ausgaben „angesetzt“ werden darf. Weil jedoch auch die Krankenkasse meist schon sehr viel kostet, können sich Selbstständige sicher zumindest in dieser Hinsicht nicht so viele sonstige Sonderausgaben geltend machen, wie sie ggf. haben.

 

Deshalb stößt man spätestens hier auch an die „Grenzen des guten Willens“ bei den Finanzbeamten. Mit einem guten Steuerberater lassen sich aber auch dafür die entsprechenden Absetzmöglichkeiten im deutschen Steuerrecht finden. Denn trotz aller Mühe ist es leider nicht wirklich möglich, wirklich individuell eine Steuererklärung selbst zu machen, wenn man sich nicht schon vorher sehr lange und eingehend mit dem deutschen Steuerrecht auseinander gesetzt hat. Allerdings kann man zumindest die Kosten für den Steuerberater auch noch steuerlich als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben absetzen. 

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