Sonderausgaben Spenden

Sonderausgaben: Spenden

Schnellüberblick: Die wichtigsten Punkte

  • Spenden senken meist nicht direkt die Steuer, sondern das zu versteuernde Einkommen. Wer 100 Euro spendet, bekommt also nicht 100 Euro vom Finanzamt zurück; die tatsächliche Steuerersparnis hängt vom persönlichen Steuersatz ab und kann zum Beispiel eher bei etwa 25 bis 35 Euro liegen.
  • Spenden sind nur innerhalb gesetzlicher Grenzen steuerlich abziehbar. Werden Höchstgrenzen überschritten, kann ein verbleibender Betrag unter bestimmten Voraussetzungen in spätere Jahre vorgetragen werden.
  • Nachweise sind entscheidend, damit das Finanzamt die Spende anerkennt. Bis 300 Euro reicht häufig ein vereinfachter Nachweis wie Kontoauszug oder Bareinzahlungsbeleg, trotzdem sollten Empfänger, Betrag, Datum und Zweck klar erkennbar sein.
  • Nicht jede Zahlung an einen Verein ist automatisch eine Spende. Mitgliedsbeiträge, Sachspenden und Aufwandsspenden müssen sauber unterschieden und dokumentiert werden, besonders wenn jemand auf eine Erstattung verzichtet oder Gegenstände wie Sportmaterial spendet.

Sonderausgaben Spenden

Nicht erst seit Hans Eichel will das Finanzamt immer mehr sparen. Dazu gehört natürlich auch, dass man sich längst keine pauschalen Beträge für Spenden als Sonderausgaben eintragen lassen kann. Mehr als in anderen Bereichen wird hier sehr genau verlangt, dass nachgewiesen wird, dass die Spende tatsächlich an einen steuerbegünstigten Empfänger geleistet wird.

Woran man bei solchen Sonderausgaben auch noch denken muss, ist, dass man die Summe steuerlich nur innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenzen geltend machen kann.

Was Spenden steuerlich tatsächlich bringen

Das heißt aber letztendlich nur, dass der abziehbare Betrag vom „zu versteuernden Einkommen“ abgezogen wird. Spendet man also 100 Euro an ein Obdachlosenasyl, heißt das nicht, dass man 100 Euro von seiner Steuerschuld abziehen kann.

Das können zum Beispiel etwa 25 bis 35 Euro sein, je nach persönlichem Steuersatz.

Sind Spenden nur nach besonderen Regeln abzugsfähig, so heißt das zum Beispiel bei Spenden an politische Parteien: Ein Teil wird zu 50 Prozent direkt von der Einkommensteuer abgezogen, weitere Beträge können innerhalb gesetzlicher Grenzen als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

An Steuerersparnis bringt das sicher auch nicht immer viel. Wer letztendlich glaubt, dass solche Spenden dabei helfen können, Steuern zu sparen, hat sicher recht. Letztendlich ist es aber doch so, dass man „drauf“ zahlt.

Die Umverteilung von Steuern

Wirklich „Kosten“ sparen kann man mit der Umverteilung von Steuern zu Spenden sicher nicht. Besondere Regeln findet man vor allem bei Spenden an politische Parteien.

Das heißt aber nicht, dass man für Spenden an Parteien immer eine geringere steuerliche Anerkennung bekommt.

Sie werden steuerlich anders behandelt. Wer dagegen dem Fußballverein des Sohnemannes einen neuen Fußball kauft und darauf „verzichtet“, das Geld dafür vom Verein wiederzubekommen, kann das unter bestimmten Voraussetzungen auch als „Spende“ geltend machen.

Warum Nachweise bei Spenden so wichtig sind

Damit es aber keine Probleme mit dem Finanzamt gibt, sollte man sich dann auch bei solchen kleinen Beträgen möglichst eine „Zuwendungsbestätigung“ geben lassen.

Bei Zuwendungen bis 300 Euro reicht zwar in vielen Fällen ein vereinfachter Nachweis aus. Hier wird eben bestätigt, dass für die „gelieferten Gegenstände“ keine Rechnung gestellt oder Erstattung verlangt wurde.

Geldspende, Sachspende und Vereinszuwendung unterscheiden

Wichtig ist außerdem, genau zu unterscheiden, was eigentlich gespendet wurde. Bei einer Geldspende ist der Fall meist einfach: Der Betrag wird überwiesen oder eingezahlt, und der Empfänger stellt bei Bedarf eine Zuwendungsbestätigung aus.

Bei einer Sachspende sieht es schon etwas anders aus. Dann muss nachvollziehbar sein, welchen Wert der gespendete Gegenstand hatte.

Ein neuer Fußball, ein Computer oder ein Möbelstück für einen Verein kann steuerlich nur dann sauber eingeordnet werden, wenn der Wert plausibel belegt werden kann.

Geldspende vs. Sachspende

Nicht jede Zahlung an einen Verein ist eine Spende

Gerade bei Vereinen kommt es in der Praxis oft zu Missverständnissen. Nicht jede Zahlung an einen Verein ist automatisch eine Spende. Ein echter Mitgliedsbeitrag kann steuerlich begünstigt sein, muss es aber nicht in jedem Fall.

Beiträge an Sportvereine sind zum Beispiel anders zu beurteilen als Spenden an einen gemeinnützigen Verein, weil Mitgliedsbeiträge für bestimmte Freizeit- und Sportzwecke steuerlich nicht immer abziehbar sind.

Wer also dem Verein zusätzlich etwas schenkt, sollte klar trennen: Handelt es sich um einen Mitgliedsbeitrag, um eine echte Spende oder um den Verzicht auf eine Erstattung?

Aufwandsspenden sauber dokumentieren

Besonders sauber sollte man bei sogenannten Aufwandsspenden vorgehen. Damit ist gemeint, dass jemand eigentlich einen Anspruch auf Erstattung hätte, zum Beispiel für Fahrtkosten, Material oder andere Auslagen, auf diese Erstattung aber verzichtet.

Damit das Finanzamt den Vorgang anerkennt, sollte der Anspruch vorher ernsthaft bestanden haben und der Verzicht nachvollziehbar dokumentiert sein. Ein bloß nachträglicher Satz wie „Das war dann eben eine Spende“ reicht in Zweifelsfällen oft nicht aus.

Vereinfachter Nachweis bis 300 Euro

Der vereinfachte Nachweis bis 300 Euro hilft zwar, ersetzt aber nicht jede Sorgfalt. Als Nachweis kommen je nach Fall zum Beispiel ein Kontoauszug, ein Bareinzahlungsbeleg oder ein vom Empfänger ausgestellter Beleg in Betracht.

Sinnvoll ist, dass aus den Unterlagen der Empfänger, der Betrag, das Datum und der Zweck der Zahlung erkennbar sind. Wer viele kleine Beträge spendet, spart sich später Arbeit, wenn er die Belege gleich nach Organisation und Jahr sortiert.

Was passiert, wenn die Höchstgrenze überschritten wird?

Auch die Höchstgrenze sollte man nicht als „verlorene Grenze“ verstehen. Werden in einem Jahr mehr Spenden geleistet, als steuerlich sofort berücksichtigt werden können, kann ein verbleibender Betrag unter bestimmten Voraussetzungen in spätere Jahre vorgetragen werden.

Das macht vor allem bei größeren Einzelspenden eine Rolle, etwa wenn jemand einmalig einen höheren Betrag an eine steuerbegünstigte Organisation gibt.

Spenden bleiben vor allem eine persönliche Entscheidung

Unterm Strich bleiben Spenden also vor allem eine persönliche Entscheidung. Die Steuerersparnis kann ein angenehmer Nebeneffekt sein, ersetzt aber nie den gespendeten Betrag.

Wer steuerlich auf der sicheren Seite bleiben möchte, achtet auf drei einfache Punkte: Der Empfänger muss steuerbegünstigt sein, die Zahlung oder Sachzuwendung muss nachvollziehbar belegt werden können, und in der Steuererklärung sollte die Spende an der richtigen Stelle bei den Sonderausgaben auftauchen.

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