Sonderausgaben Selbständige
Selbstständige stehen heute auch in Deutschland nicht nur vor der „Herausforderung“ besondere Ansparungen für das Alter erbringen zu müssen, sondern werden auch in ihren „Absetzmöglichkeiten“ für diese „Aufwendungen“ immer weiter eingeschränkt. Für gewöhnlich zahlen Selbstständige ja auch eine private Krankenversicherung. Diese wird ebenfalls zu den Sonderausgaben für die Vorsorgeaufwendungen gerechnet. Dafür stehen dem Einzelnen bis zu 2400,- Euro im Jahr zur Verfügung, die man sich vom Finanzamt auch wieder zurück holen kann.
Auch wenn es zumindest theoretisch noch die Möglichkeit gibt, die private Rentenversicherung als Sonderausgabe von der Steuer abzusetzen, so ist es doch kaum möglich eine so preiswerte „Krankenversicherung“ zu bekommen, dass man noch „genug“ Spielraum hat um auch die Rentenversicherung oder andere Ausgaben für die Vorsorge steuerlich geltend zu machen.
Oft wird empfohlen weniger auf diese „Absetzbarkeit“ zu achten und trotzdem in eine gute Geldanlage für das eigene Alter zu investieren. Denn es ist oft ein erhebliches Risiko, wenn man sein „Unternehmen“ als „Altersvorsorge“ aufbaut und später verkaufen will. Der Wert eines Unternehmens ist sicher vor allem für die Eigentümer oft ein sehr hoher, was aber nicht der „wirtschaftlichen“ Realität entspricht. Damit man sich mit dem Wert des eigenen Unternehmens nicht verkalkuliert und später auch noch im Alter zu kämpfen hat, sollte man sich deshalb nicht ausschließlich auf diese „Anlage“ verlassen.
Unternehmer und Altersvorsorge
Außerdem wird grundsätzlich davon abgeraten private „Lebensversicherungen“ bzw. Rentenversicherungen, auch als „Sicherheiten“ für Unternehmenskredite einzusetzen, die sich ja damit sehr schnell in „Luft“ auflösen können. Besonders für junge Unternehmer, die sich gerade erst daran machen, ihre Altersvorsorge aufzubauen gilt, dass sie immer auch einen Teil in eine „Leibrente“ investieren sollte, bei dem sie kein „Kapital“ sondern eine „lebenslange“ Rente ausgezahlt bekommen. Diese ist in der Regel auch vor „Vollstreckungen“ geschützt und kann so auch im „Fall“ eines unternehmerischen Scheiterns erhalten bleiben.
Tolles Beispiel einer Selbständigkeit:
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