Sonderausgaben Kfz
Wer sich die aktuellen Benzinpreise ansieht, wird sich sicher auch manchmal wünschen, diese komplett als Sonderausgaben in seiner Steuererklärung geltend machen zu können. Doch leider kann man derzeit nur mit einer Kilometerpauschale von 30 Cent rechnen. Etwas „glücklicher“ kann man da mit der Kfz – Haftpflichtversicherung sein. Denn gerade dafür gilt, dass sie als „Sonderausgabe“ abgesetzt werden kann, wenn man nicht die „Voraussetzungen“ erfüllt, sie als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben anzusetzen.
Andererseits bringt es auch das Problem mit sich, dass man ggf. das Fahrzeug ja doch für Fahrten zur Arbeit verwendet. Denn in der Regel werden diese Ausgaben ja als Werbungskosten gewertet.
Nun möchte es sich auch das Finanzamt manchmal leichter machen (und sicher nicht doppelt zahlen!) und hat deshalb auch eine „Vereinfachung“ angestrebt. Wird ein Auto also für private und berufliche Zwecke benutzt, so gilt für die Kfz – Haftpflicht, dass man die „Kosten“ auf die Werbungskostenpauschale und die privaten Sonderausgaben splitten kann.
Entfernungspauschale bei den Werbungskosten
Aber auch hier kann man recht leicht in Verwirrung geraten. Ganz einfach formuliert heißt das aus sicht des Finanzamtes, dass man sich sehr genau ausrechnen muss, mit welchem Anteil, man das Fahrzeug beruflich und mit welchem Anteil privat nutzt. Den beruflichen Anteil macht man dann bei den Werbungskosten geltend und den privaten Anteil bei den Sonderausgaben.
Weil es aber sowohl für das Finanzamt als auch den Steuerzahler letztendlich auf das Gleiche herauskommt, wird meist auf diesen Aufwand verzichtet und man schreibt die „Absetzbarkeit“ einem der beiden „Steuerbereiche“ zu. Das Ansetzen der Entfernungspauschale wird jedoch bei jedem Kfz, den Werbungskosten zugeschrieben.
Dass man auch die Haftpflicht steuerlich geltend macht, hat keine „Auswirkungen“ auf die „Absetzbarkeit“ dieser Entfernungspauschale. In wie weit, weitere Kosten rund um das eigene Fahrzeug auch noch als Sonderausgaben möglich sind, hängt von der jeweiligen Situation ab und kann ggf. beim Finanzamt bzw. einem Steuerberater erfragt werden.
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