So setzt du Handwerkerkosten von der Steuer ab, 2. Teil

So setzt du Handwerkerkosten von der Steuer ab, 2. Teil

Ob frische Farbe an den Wänden, ein neuer Belag auf dem Fußboden, die Wartung der Heizungsanlage oder die Reparatur eines Haushaltsgeräts: Beauftragst du Handwerker mit Arbeiten in deinem Zuhause, kannst du die anfallenden Kosten steuerlich geltend machen. Dabei profitierst du gleich doppelt. Denn einerseits musst du nicht selbst zum Werkzeug greifen und andererseits senken die Handwerkerkosten deine Steuerlast direkt. Weil du also unmittelbar Steuern sparst, lohnen sie sich besonders.

So setzt du Handwerkerkosten von der Steuer ab, 2. Teil

Allerdings gibt es einige Punkte, die du beachten musst. In einem ausführlichen Ratgeber erklären wir, wie du Handwerkerkosten richtig von der Steuer absetzt.

Dabei haben wir im 1. Teil beantwortet, welche Voraussetzungen für absetzbare Handwerkerleistungen gelten und welche Handwerkerkosten überhaupt absetzbar sind.

Jetzt, im 2. Teil, zeigen wir dir, worauf du besonders achten solltest, damit du dir eine möglichst hohe Steuerersparnis sichern kannst:

Sorge für eine korrekte Handwerkerrechnung.

Am besten klärst du schon im Vorfeld mit dem Handwerker ab, dass du seinen Arbeitslohn und die Fahrtkosten steuerlich geltend machen möchtest.

In aller Regel wird er dann Bescheid wissen und diese Posten getrennt von den Materialkosten ausweisen. Trotzdem solltest du die Rechnung überprüfen und ggf. eine neue anfordern, falls er die Kostenfaktoren doch nicht aufgeteilt hat.

Solange die Aufteilung realistisch bleibt, kann der Handwerksbetrieb den Rechnungsbetrag auch prozentual in Arbeits- und Materialkosten splitten.

Geht es um einen Wartungsauftrag, zum Beispiel für deine Heizung oder deinen Blitzableiter, gibt sich das Finanzamt mit einer Anlage zur Rechnung zufrieden, aus der die Höhe des anteiligen Arbeitslohns hervorgeht.

Achte auf die Angabe des Arbeitsortes.

Wichtig für die Absetzbarkeit der Handwerkerkosten ist auch, wo die Leistungen erbracht wurden. Denn steuerbegünstigt sind grundsätzlich nur Arbeiten in deiner Wohnung oder auf deinem Grundstück, aber nicht in der Werkstatt des Handwerkers.

Hat der Handwerker zum Beispiel das Treppengeländer in deinem Haus ausgebaut, in seiner Werkstatt überarbeitet und anschließend wieder bei dir montiert, sollte er auf der Rechnung die anteiligen Arbeitskosten für die Montagearbeiten vor Ort gesondert ausweisen.

Wie die Fahrtkosten kannst du diese nämlich von der Steuer absetzen. Für die Arbeitskosten, die in der Werkstatt stattgefunden haben, greift die Steuervergünstigung nicht. Das hat das Bundesfinanzgericht (BFH) in einem Urteil bestätigt (Urteil vom 13. Mai 2020, Az. VI R 4/18).

Erteilst du einen Auftrag, bei dem ein Teil der Arbeiten woanders stattfindet, solltest du den Handwerker also um eine Rechnung bitten, aus der die Arbeitsorte hervorgehen.

Handelt es sich um einen Reparaturauftrag, der komplett außerhalb deines Haushalts stattfindet, gehst du mit Blick auf die absetzbaren Arbeitskosten leider leer aus.

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Bezahle auf keinen Fall bar.

Lass dich nicht dazu überreden, die Rechnung bar zu bezahlen. Auch dann nicht, wenn der Rechnungsbetrag eher gering ist. Schlüsseldienste zum Beispiel bevorzugen oft eine Barzahlung.

Am besten verweist du bereits bei der Auftragserteilung darauf, dass du eine Rechnung zur Vorlage beim Finanzamt brauchst und diese per Überweisung begleichst.

Alternativ ist auch möglich, die Zahlung über ein mobiles Gerät per Karte zu leisten. Denn das Finanzamt akzeptiert nur Ausgaben, die du unbar bezahlt hast und mittels Kontoauszug belegen kannst. Die entsprechenden Unterlagen solltest du dann auch mindestens zwei Jahre lang aufbewahren.

Übrigens

Wo und wie du einen Handwerker beauftragst, spielt keine Rolle. Statt sich direkt an einen Betrieb zu wenden, greifen immer mehr Leute auf ein Onlineportal zurück.

Findest du deinen Handwerker über ein Handwerkerportal, gelten die gleichen Regeln.

Du brauchst also eine Rechnung, auf der Handwerksbetrieb mit Name, Anschrift und Steuernummer, die erbrachten Leistungen, der Zeitpunkt der Leistungserbringung sowie die Kosten für die Anfahrten, den Lohn und das Material aufgeführt sind. Außerdem musst du den Rechnungsbetrag überweisen.

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Nutze die Möglichkeiten für Haushaltsgeräte und Arbeiten bei einem Umzug.

Du hast die Möglichkeit, Haushaltsgeräte von einem Handwerker bei dir daheim reparieren zu lassen und die Arbeitskosten später steuerlich geltend zu machen.

Für welche Geräte das gilt, kannst du ganz einfach herausfinden, wenn du dir die Leistungen einer Hausratversicherung anschaust. Für die Geräte, die ein Hausratversicherer versichert, greift auch die Steuervergünstigung.

Auch die Arbeitskosten von Handwerkern, die im Zusammenhang mit einem Umzug anfallen, sind steuerlich absetzbar. Das gilt sowohl für die neue Wohnung, die du beziehen willst, als auch für die Renovierung der Wohnung, aus der du ausgezogen bist.

Hast du eine Wohnung geerbt und bezahlst die Renovierungs- oder Sanierungskosten für Arbeiten, die der Erblasser noch in Auftrag gegeben hatte, kannst du diese ebenfalls als deine eigenen Handwerkerkosten von der Steuer absetzen.

Bei den Ausgaben für eine Umzugsfirma ist das etwas anders. Sie kannst du zwar auch steuerlich geltend machen, allerdings nicht als Handwerkerkosten, sondern als haushaltsnahe Dienstleistung.

Kombiniere Vergünstigungen geschickt miteinander.

Handwerkliche Arbeiten können sich mit Tätigkeiten überschneiden, die der Gesetzgeber im Rahmen von haushaltsnahen Dienstleistungen oder der Beschäftigung von Minijobbern steuerlich begünstigt.

Schöpfst du die Höchstbeträge für alle drei Möglichkeiten geschickt aus, kannst du dir einen Steuerabzug von bis zu 5.710 Euro sichern. Dazu musst du die Ausgaben jeweils einer der drei Kategorien zuordnen.

Eine Orientierungshilfe dabei bietet das Schreiben des Bundesfinanzministeriums, in dem begünstigte Leistungen aufgeführt sind.

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Normalerweise berücksichtigen die absetzbaren Handwerkerkosten nur Arbeiten, bei denen etwas renoviert oder repariert, aber nicht neu gebaut wird. Allerdings hat der BFH entschieden, dass auch der Arbeitslohn für den Bau einer neuen Stützmauer steuerlich absetzbar ist, wenn diese Maßnahme zu umfangreichen Gartenarbeiten gehört (Urteil vom 13. Juni 2011, Az. VI R 61/10).

Generell ziehen die Finanzämter bei Gartenarbeiten keine klare Grenze zwischen Handwerkerkosten und haushaltsnahen Dienstleistungen. Dadurch ergibt sich für dich ein gewisser Spielraum.

Rechne deshalb nach, welche der beiden Abzugsmöglichkeiten du nutzen kannst, um den Höchstbeitrag voll auszuschöpfen.

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Bernd Schneider, - Finanzwirt, Marina Kozeck, Steuerfach-Angestellte, Joachim Kretschmann, - Finanzberater, sowie Ferya & Christian Gülcan , Unternehmer, Founder und Investoren mit ca. 30 Jahren Erfahrung in gewerblichen Steuerangelegenheiten, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes , Ratgeber und Tipps zum Thema Steuern und Finanzen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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