So setzt du Handwerkerkosten von der Steuer ab, 1. Teil

So setzt du Handwerkerkosten von der Steuer ab, 1. Teil

Das Wohnzimmer müsste mal wieder neu gestrichen werden, die Fliesen im Badezimmer haben ihre besten Zeiten hinter sich und bei der Einbauküche ist eine Modernisierung überfällig? Wenn du solche Arbeiten nicht selbst erledigen kannst oder willst und deshalb Handwerker damit beauftragst, kannst du dich nicht nur darüber freuen, dass es in deinem Zuhause wieder schön aussieht. Stattdessen kommt dir die Arbeit der Handwerker auch bei der Steuer zugute.

So setzt du Handwerkerkosten von der Steuer ab, 1. Teil

In einem ausführlichen Ratgeber erklären wir, wie du Handwerkerkosten von der Steuer absetzen kannst und was du dabei beachten musst!:

Welche Voraussetzungen gelten für absetzbare Handwerkerleistungen?

Handwerkerkosten lohnen sich aus steuerlicher Sicht besonders für dich. Denn sie senken deine Steuerlast direkt. Hat die Arbeit des Fliesenlegers zum Beispiel 1.000 Euro gekostet, kannst du in der Steuererklärung 200 Euro davon ansetzen und sparst dadurch dann auch tatsächlich 200 Euro Steuern.

Im Unterschied zu den meisten anderen Posten in der Steuererklärung führen Handwerkerleistungen zu einer unmittelbaren Steuerersparnis. Diese kommt dir unabhängig von deinem Einkommen zugute.

Die 200 Euro aus unserem Beispiel erhältst du als Geringverdiener also genauso wie als Spitzenverdiener. Bei Ausgaben wie zum Beispiel den Werbungskosten ist das anders.

Sie senken das Einkommen, das du versteuern musst. Jemand, der viel verdient und dadurch einen hohen Steuersatz hat, profitiert davon deshalb mehr als jemand, der ein geringes Einkommen hat.

Damit du die Handwerkerkosten von der Steuer absetzen kannst, musst du zunächst aber ein paar grundsätzliche Dinge beachten:

Selbst genutzter Wohnraum

Zu den Grundvoraussetzungen gehört, dass du den oder die Handwerker als Privatperson beauftragst und die Arbeiten in der Wohnung, dem Haus oder dem dazugehörigen Grundstück stattfinden, die du selbst nutzt.

Es muss sich aber nicht um deine Hauptwohnung handeln. Auch wenn es deine Zweitwohnung, deine Ferienwohnung oder dein Wochenendhaus ist, kannst du die Handwerkerkosten absetzen. Gleiches gilt, wenn deine Kinder vorübergehend in der Wohnung wohnen.

Steuerlich berücksichtigt werden Arbeiten, die dazu dienen, Räume wiederherzustellen, einzurichten, zu renovieren oder zu verschönern sowie Haushalts- oder Elektrogeräte anzuschließen oder zu reparieren.

Auch Instandhaltungsarbeiten sind abzugsfähig. Gleiches gilt für die Kosten, die der Schornsteinfeger in Rechnung stellt.

Kein Neubau

Der Fiskus beteiligt sich grundsätzlich nicht an Neubaumaßnahmen, sondern nur an Handwerkerkosten, die in einem bestehenden Haushalt stattfinden. Lässt du also zum Beispiel deine Garage streichen, eine neue Markise an deiner Terrasse anbringen oder mehrere alte Fenster austauschen, kannst du die Handwerkerkosten absetzen.

Auch wenn sich deine Wohnfläche erweitert, kannst du die Steuerermäßigung nutzen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du das Dachgeschoss nachträglich ausbauen, einen Wintergarten installieren, den Garten neu anlegen oder den Innenhof pflastern lässt.

Unstimmigkeiten treten regelmäßig dann auf, wenn es um Arbeiten geht, die nur wenige Monate nach dem Bezug eines Neubaus durchgeführt werden.

Bist du in dein neues Heim eingezogen und lässt einige Zeit später noch Restarbeiten wie das Verputzen der Fassade erledigen, sieht der Fiskus darin oft einen engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Neubau und lehnt den Steuerabzug deswegen ab.

In diesem Fall kannst du aber versuchen, mit einem Einspruch gegen den Steuerbescheid vorzugehen.

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Unbare Zahlung

Für die Steuerermäßigung kommt es nicht darauf an, ob du einen eingetragenen Handwerksbetrieb beauftragt hast. Entscheidend ist aber, dass es sich um legal ausgeführte Arbeiten handelt. Schwarzarbeit fördert der Fiskus selbstverständlich nicht.

Du musst eine offizielle, ordnungsgemäße Rechnung vorweisen können. Außerdem musst du die Rechnung per Überweisung bezahlt haben. Auch eine andere unbare Zahlungsform wie zum Beispiel eine Zahlung per Kreditkarte akzeptiert das Finanzamt.

Eine Barzahlung hingegen erkennt das Finanzamt als Beleg nicht an. Einreichen musst du die Nachweise aber erst und nur dann, wenn dich das Finanzamt dazu auffordert.

Welche Handwerkerkosten kann ich absetzen?

Viele Leistungen, die von dir beauftragte Handwerker erbringen, kannst du nach § 34a EStG für deinen Steuervorteil nutzen. Aber du kannst eben nicht alle Kostenfaktoren absetzen. Wichtig ist deshalb, dass die Rechnung die einzelnen Posten aufschlüsselt.

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Arbeits- und Fahrtkosten

Von der Steuer absetzen kannst du den Lohn für handwerkliche Arbeiten. Fahrtkosten und Gerätekosten sind ebenfalls absetzbar. Außerdem kannst du die Verbrauchsmittel abziehen, die für die Arbeiten notwendig sind, also zum Beispiel Abdeckplanen und Klebeband bei Malerarbeiten.

Ist die Entsorgung von Abfällen Bestandteil deines Auftrags, kannst du auch die Arbeitskosten dafür steuerlich geltend machen.

Von diesen Handwerkerkosten kannst du 20 Prozent absetzen. Weil der Rechnungsbetrag maßgeblich ist, den du tatsächlich bezahlt hast, rechnest du die Mehrwertsteuer mit ein.

Die Höchstgrenze liegt bei 6.000 Euro pro Jahr. Weil du davon 20 Prozent nutzen kannst, kannst du pro Jahr also Handwerkerkosten von maximal 1.200 Euro von deiner Steuerschuld abziehen.

Materialkosten

Die Materialien, die für die handwerklichen Arbeiten gebraucht werden, musst du selbst bezahlen. Für zum Beispiel Tapeten, Farben, Fliesen oder Zaunelemente ist ein Steuerabzug als Handwerkerleistung ausdrücklich nicht vorgesehen.

Aus diesem Grund sollte die Rechnung die einzelnen Posten auch präzise aufschlüsseln. Andernfalls wird das Finanzamt die Handwerkerkosten meist nicht anerkennen.

Schornsteinfeger

Früher musste der Schornsteinfeger die einzelnen Tätigkeiten auf seiner Rechnung gesondert ausweisen. Denn während Reinigungs- und Kehrarbeiten absetzbar waren, waren Messungen, Überprüfarbeiten und die Feuerstättenschau nicht abzugsfähig.

Inzwischen ist das nicht mehr notwendig. Stattdessen kannst du die Kosten des Schornsteinfegers komplett in der Steuererklärung geltend machen.

Instandhaltungsleistungen

Gutachterliche Tätigkeiten wie zum Beispiel eine Wertermittlung oder das Erstellen eines Energieausweises kannst du nicht von der Steuer absetzen. Anders sieht es bei handwerklichen Arbeiten aus, die der Instandhaltung dienen.

Die Überprüfung der Blitzschutzanlage, eine Dichtheitsprüfung der Abwasserleitungen oder eine TÜV-Kontrolle des Fahrstuhls fallen unter die steuerbegünstigten Handwerkerkosten.

Ob diese Arbeiten einen Schaden beheben oder einem Schaden vorbeugen sollen, spielt keine Rolle.

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In der Anlage zu einem Schreiben hat das Bundesfinanzministerium aufgelistet, welche Arbeiten du als Handwerkerleistungen und/oder haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen kannst und welche nicht.

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Bernd Schneider, - Finanzwirt, Marina Kozeck, Steuerfach-Angestellte, Joachim Kretschmann, - Finanzberater, sowie Ferya & Christian Gülcan , Unternehmer, Founder und Investoren mit ca. 30 Jahren Erfahrung in gewerblichen Steuerangelegenheiten, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes , Ratgeber und Tipps zum Thema Steuern und Finanzen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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