Sonderausgaben maximal

Sonderausgaben maximal

Sonderausgaben sind grundsätzlich Ausgaben, die man auf seiner Steuererklärung angeben kann und dadurch die eigene „Steuerpflicht“ für ein Jahr sinkt. Nun ist das deutsche Steuerrecht sicher nicht für seine unkomplizierte Einfachheit bekannt, deshalb ist es auch nicht ganz einfach zu überblicken, was man denn nun maximal als Sonderausgaben ansetzen kann.

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Eine „Beschränkung“ gibt es natürlich! Die eingezahlte Steuer! Mehr als die bekommt man nicht zurück. Durch so genannte „Abschreibungen“ hat man zwar die Möglichkeit „Sonderausgaben“ auf mehrere Jahre zu verteilen, aber das ist noch einmal ein anderes Kapitel.

Die Kirchensteuer zum Beispiel kann durchaus auch als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Dabei kann man normalerweise davon ausgehen, dass man auch die „gesamte“ Summe steuerlich geltend machen kann. Allerdings gilt die „volle“ Absetzbarkeit als Sonderausgabe nur dann, wenn das zu versteuernde Einkommen größer ist, als der Grundfreibetrag nach § 32a EStG.

Dazu kommen noch die möglichen Sonderausgaben für die Altersvorsorge. Dabei geht es um einen jährlichen „Investitionsbetrag“ von bis zu 20000,- Euro von dem man im Jahr 2008 bis zu 63% von der Steuer absetzen kann. Dabei gilt, dass der prozentuale Anteil der „Absetzbarkeit“ mit jedem „Jahr“ um 1% steigt. Trotz dieser Möglichkeit sollte man aber auch nicht vergessen, dass man für jedes % das man an „Steuererleichterungen“ wahrgenommen hat, später auch entsprechend Steuern für seine „Einkünfte“ aus dieser Altersvorsorge zahlen muss.

 

Der Höchstbetrag für die Absetzbarkeit

Andere Vorsorgeaufwendungen, die man „organisieren“ kann, damit man dem Staat nicht auf der Tasche liegt, sind z.B. Berufsunfähigkeitsversicherungen, Krankenversicherungen etc. Hier liegt der jährliche „Höchstbetrag“ für die Absetzbarkeit bei 2400,- Euro pro Person.

Allerdings gilt dass nur so lange man im „betroffenen“ Zeitraum auch die gesamten Kosten für die Krankenversicherung alleine getragen hat. Hat sich der Arbeitgeber an der Krankenversicherung beteiligt, so sinkt dieser Betrag auf maximal 1500,- Euro Sonderausgaben pro Jahr.

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