Die wichtigsten Infos zur Besteuerung von Kryptowährungen

Die wichtigsten Infos zur Besteuerung von Kryptowährungen

Kryptowährungen sind zu einem großen Thema geworden. War das virtuelle Geld zunächst ein Nischenprodukt, für das sich in erster Linie internetaffine Nutzer begeisterten, sind digitale Währungen inzwischen auch für private Anleger und institutionelle Investoren zunehmend interessant. Sie werden als Zahlungsmittel der Zukunft gehandelt, aber auch als spannende und renditeträchtige Alternative zu klassischen Geldanlagen gesehen.

Anzeige

Die wichtigsten Infos zur Besteuerung von Kryptowährungen

Ein Thema, das dabei oft etwas aus dem Blickfeld rückt, sind die Steuern. Wer in Kryptowährungen investiert und diese später mit Gewinn wieder verkauft, unterliegt nämlich der Steuerpflicht. Doch wann genau werden Steuern fällig? Wie wird besteuert? Und können auch die Ausgaben im Zusammenhang mit dem virtuellen Geld steuerlich geltend gemacht werden?

Wir fassen die wichtigsten Infos zur Besteuerung
von Kryptowährungen zusammen!:

Die steuerlichen Regelungen bei Kryptowährungen

Im Unterschied zu Währungen wie dem Euro oder dem US-Dollar sind der Bitcoin und andere Kryptowährungen keine gesetzlichen Zahlungsmittel. Stattdessen werden sie wie immaterielle Wirtschaftsgüter behandelt. Aus diesem Grund werden beim Verkauf von Kryptowährungen unter Umständen Steuern fällig.

Ein privates Veräußerungsgeschäft liegt vor, wenn der Besitzer Einheiten seiner Kryptowährungen über eine Handelsplattform gegen Euro verkauft. Gleiches gilt, wenn die Kryptowährungen eingesetzt werden, um damit Waren oder Dienstleistungen zu bezahlen. In beiden Fällen handelt es sich um private Veräußerungsgeschäfte im Sinne von § 23 EStG (Einkommensteuergesetz).

Der Steuerzahler ist gut beraten, wenn er sich notiert, wann, wo und zu welchem Kurs er Kryptowährungen gekauft hat. Außerdem sollte er alle Transaktionen mit den Kryptowährungen dokumentieren. Diese Angaben braucht er nämlich für seine Steuererklärung.

Der Verkauf von Kryptowährungen fällt in die Kategorie der Spekulationen. Die Folge davon ist, dass Veräußerungsgewinne ähnlich wie bei Immobilien steuerfrei bleiben, wenn seit der Anschaffung mehr als ein Jahr vergangen ist.

Hat der Steuerzahler die Kryptowährungen also mindestens ein Jahr lang gehalten, muss er Gewinne aus einem Verkauf nicht versteuern. Das gilt jedenfalls bis zur steuerlichen Freigrenze von 600 Euro.

Verkauft der Steuerzahler seine Kryptowährungen vor Ablauf der einjährigen Haltefrist, sind die Veräußerungsgewinne steuerpflichtig. Allerdings greift dann noch die Steuerfreigrenze von 600 Euro pro Jahr.

Die Steuerfreigrenze erfasst alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres, also nicht nur die Kryptowährungen. Erzielt der Steuerzahler Gewinne unter 600 Euro, muss er keine Steuern bezahlen. Andernfalls werden alle Erträge aus privaten Veräußerungsgeschäften oberhalb der Freigrenze besteuert.

Das First in, First out – Verfahren

Werden für den Handel mit Kryptowährungen Steuern fällig, findet das First in, First out – Verfahren Anwendung.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  9 Fragen zu steuerfreien Sachzuwendungen, Teil II

Das sogenannte FiFo-Verfahren dient der Vereinfachung und funktioniert so:

Der Gewinn, den der Besitzer aus dem Handel mit Kryptowährungen erzielt hat, ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Einkaufspreis und dem Verkaufspreis. Das FiFo-Verfahren unterstellt nun, dass die Einheiten, die zuerst gekauft wurden, bei einem Veräußerungsgeschäft auch wieder als erstes verkauft werden.

Ein Beispiel: Der Steuerzahler kauft im März eine Einheit einer Kryptowährung für 1.000 Euro und im Juni eine weitere Einheit für 1.800 Euro. Im November verkauft er nun wieder eine Einheit und bekommt dafür 2.000 Euro. Gemäß FiFo-Verfahren hat der Steuerzahler bei dem Geschäft die Einheit verkauft, die er im März gekauft hatte. Und mit Blick auf die Steuern wird dabei dann der Gewinn von 1.000 Euro zugrunde gelegt.

Ausgaben beim Handel mit Kryptowährungen in der Steuererklärung geltend machen

Hat der Steuerzahler durch den Handel mit Kryptowährungen Einnahmen erzielt, muss er diese in der Ablage SO als sonstige Einkünfte angeben. Das gilt auch dann, wenn die Veräußerungsgewinne die Freigrenze von 600 Euro nicht überschreiten. Denn ob die Gewinne tatsächlich steuerfrei bleiben, entscheidet letztlich das Finanzamt.

Nun führt aber nicht jede Transaktion zu einem Erfolg. Vielmehr kann durch einen Verkauf auch ein Verlust entstehen. Eine gesetzliche Regelung, die sich speziell auf Verlustgeschäfte mit Kryptowährungen bezieht, gibt es bislang nicht. Aus diesem Grund kann der Steuerzahler Verluste mit Gewinnen, die er durch andere private Veräußerungsgeschäfte erzielt hat, verrechnen.

Außerdem ist möglich, die Ausgaben steuerlich geltend zu machen, die beim Handel mit Kryptowährungen angefallen sind. Zu diesen Ausgaben können zum Beispiel die Kosten für das Einrichten einer Wallet, Entgelte für Tradings oder Netzwerk-Gebühren gehören.

Die Besteuerung vom Mining und von ICO

Neue Einheiten von Kryptowährungen entstehen durch das sogenannte Mining. In Deutschland zählt diese Aktivität zu den gewerblichen Tätigkeiten und ist deshalb steuerpflichtig.

Ob es sich bei demjenigen, der die neuen Einheiten schafft, um eine Privatperson oder ein großes Unternehmen im Bereich des Cloud-Mining handelt, spielt keine Rolle. Durch die Tätigkeit nimmt der Miner selbstständig, nachhaltig und mit der Absicht, Gewinne zu erzielen, am allgemeinen Wirtschaftsverkehr teil.

Aus diesem Grund entstehen beim Mining immer steuerpflichtige Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb.

Auch die sogenannten ICO bleiben bei der Besteuerung nicht außen vor. ICO steht für Initial Coin Offering und beschreibt eine Art Crowdfunding für Kryptowährungen.

Dabei tauscht der Besitzer ein gesetzliches Zahlungsmittel wie den Euro gegen Tokens ein. Genau wie die Kryptowährungen selbst werden auch Tokens aus steuerlicher Sicht als immaterielle Wirtschaftsgüter behandelt.

Das Unternehmen, das die Tokens ausgibt, definiert die Währungseinheiten. Deshalb sollte der Steuerzahler bei jedem ICO prüfen, auf welcher Struktur der jeweilige Token basiert. Denn die Struktur entscheidet über die steuerrechtlichen Folgen. Braucht der Steuerzahler genauere Auskunft zur Besteuerung von Kryptowährungen und Tokens, sollte er sich an einen Steuerberater oder einen Anwalt für Steuerrecht wenden.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Die 6 wichtigsten Fragen zur Hundesteuer

Mehr Steuertipps, Ratgeber und Anleitungen:

Anzeige

Thema: Die wichtigsten Infos zur Besteuerung von Kryptowährungen

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


steuertipps99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Bernd Schneider, - Finanzwirt, Marina Kozeck, Steuerfach-Angestellte, Joachim Kretschmann, - Finanzberater, sowie Ferya & Christian Gülcan , Unternehmer, Founder und Investoren mit ca. 30 Jahren Erfahrung in gewerblichen Steuerangelegenheiten, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes , Ratgeber und Tipps zum Thema Steuern und Finanzen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

Kommentar verfassen