Die 6 wichtigsten Fragen zur Hundesteuer

Die 6 wichtigsten Fragen zur Hundesteuer

Neben Katzen zählen Hunde zu den beliebtesten Haustieren. Mehrere Millionen Tiere werden hierzulande gehalten und nicht selten gehört der Vierbeiner fest zur Familie. Allerdings ist ein Hund nicht ganz billig. Denn mit der Anschaffung und den laufenden Kosten für Futter, Spielzeug, Versicherung und Tierarzt ist es nicht getan.

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Die 6 wichtigsten Fragen zur Hundesteuer

Vielmehr fällt auch die Hundesteuer an. Doch genau an diesem Punkt scheiden sich die Geister. So empfinden Hundehalter die Steuer oft als ungerecht, während sie Hundegegnern gar nicht hoch genug sein kann.

Aber wie ist das eigentlich mit der Hundesteuer? Wie hoch ist sie genau? Muss sie immer bezahlt werden? Und wofür werden die Einnahmen verwendet?

Wir beantworten die sechs wichtigsten Fragen zur Hundesteuer!:

  1. Wie hoch ist die Hundesteuer?

In Deutschland ist die Hundesteuer Sache der Kommunen. Jede Stadt oder Gemeinde legt selbst fest, wie hoch die Hundesteuer ist. Einheitliche Regelungen gibt es deshalb nicht. Vielmehr hängt es vom Wohnsitz ab, wie viel Hundesteuer Frauchen oder Herrchen für ihren Vierbeiner bezahlen müssen.

Insgesamt ist die Hundesteuer in größeren Städten meist höher als in ländlichen Regionen. So können für den Vierbeiner in einer kleineren Gemeinde beispielsweise 50 Euro Steuern fällig werden, während sich die Hundesteuer in einer Stadt auf 200 Euro belaufen kann.

Gemeinden, die keine Hundesteuer erheben, sind hierzulande eine äußerst seltene Ausnahme.

In vielen Gemeinden gibt es außerdem Staffelungen. Dadurch kostet ein Zweit- oder Dritthund noch einmal mehr als der Ersthund.

Außerdem erheben viele Gemeinden für Hunde, die als gefährlich gelten, eine deutlich höhere Hundesteuer.

  1. Wie muss der Hundehalter seinen Vierbeiner anmelden?

Wer sich einen Hund anschafft, ist dazu verpflichtet, den Vierbeiner bei der Gemeinde für die Hundesteuer anzumelden. Viele Gemeinden haben dafür online ein Formular hinterlegt, das heruntergeladen und ausgefüllt werden kann.

Nach der Anmeldung bekommt der Hundehalter einen Steuerbescheid. Darin steht, wie hoch die jährliche Hundesteuer ist und wann sie bezahlt werden muss. Zusammen mit dem Steuerbescheid bekommt der Hundehalter außerdem eine Steuermarke.

Diese Steuermarke muss am Halsband des Hundes befestigt werden. Einige Gemeinden schicken die Steuermarke zusammen mit dem Steuerbescheid per Post zu, in anderen Gemeinden muss der Hundehalter die Marke beim Amt abholen.

Es gibt allerdings auch einige Gemeinden, die keine Steuermarken mehr ausgeben. Trotzdem muss der Hundehalter den Vierbeiner natürlich anmelden und die Hundesteuer bezahlen. Nur bekommt er eben die Steuermarke als Nachweis fürs Halsband nicht.

Den Vierbeiner nicht zur Hundesteuer anzumelden, ist keine gute Idee. Denn damit begeht der Hundehalter eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro bestraft werden kann.

Und die Chance aufzufliegen, ist recht hoch. Um die Einnahmen zu verbessern, werden nämlich vielerorts Kontrollen durchgeführt.

  1. Ist bei der Hundesteuer eine Ermäßigung oder Befreiung möglich?

Ob die Steuer für den Vierbeiner gesenkt oder sogar ganz erlassen wird, hängt wieder von den Regelungen der jeweiligen Gemeinde ab. So wird zum Beispiel für Blindenhunde oft keine Hundesteuer erhoben.

Auch für Dienst- und Wachhunde sowie für Hunde, die Jäger bei ihrer Arbeit unterstützen, verzichten viele Gemeinden auf die Hundesteuer.

Wer einen Hund aus dem Tierheim bei sich aufnimmt, muss mancherorts für einen bestimmten Zeitraum keine oder nur eine ermäßigte Hundesteuer bezahlen. Ähnlich sieht es aus, wenn der Hundehalter den sogenannten Hundeführerschein macht.

Die Ausbildung und Prüfung bei einem anerkannten Hundeverein wird nämlich oft ebenfalls mit weniger Hundesteuer belohnt. Wenn der Hundehalter seinen Vierbeiner zur Hundesteuer anmeldet, sollte er sich also erkundigen, ob eine Steuerermäßigung oder -befreiung möglich ist.

  1. Was passiert mit den Einnahmen?

Die Hundesteuer soll zwei Aufgaben erfüllen. So soll sie zum einen die Anzahl der Tiere begrenzen.

Das ist auch der Grund, warum die Hundesteuer in den Städten oft höher ist als auf dem Land und weshalb für den Zweit- oder Dritthund und für gefährliche Hunderassen mehr Geld bezahlt werden muss. Denn durch die höheren Abgaben sollen Halter dazu angeregt werden, auf den Vierbeiner zu verzichten.

Zum anderen soll die Hundesteuer den Städten und Gemeinden Einnahmen bringen. Dabei ist die Hundesteuer aber nicht zweckgebunden. Das Geld wird also nicht dazu verwendet, um zum Beispiel Hundewiesen anzulegen, Spazierwege in Schuss zu halten oder den Hundekot von den Straßen zu entfernen.

Vielmehr fließt die Hundesteuer in den allgemeinen Haushalt und die Gemeinde kann das Geld verwenden, wie sie will.

Deshalb kann die Gemeinde mit den Einnahmen aus der Hundesteuer beispielsweise die Renovierung des Rathauses genauso finanzieren wie die Sanierung einer Straße, den Ausbau einer Kita oder den Abbau von Schulden.

  1. Wieso ist die Hundesteuer bei bestimmten Rassen sehr hoch?

Es gibt einige Hunderassen, die als gefährlich gelten. Welche Rassen zu den sogenannten Kampf- oder Listenhunden zählen, ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.

So gilt etwa ein Rottweiler in einigen Bundesländern als normaler Hund, in anderen Bundesländern hingegen als Kampfhund. Vielerorts gelten für solche als gefährlich eingestuften Hunde jedenfalls besondere Auflagen, zu denen auch eine Extrasteuer gehört.

Dass diese Praxis zulässig ist, hat das Bundesverwaltungsgericht bestätigt (Az. 9 C 8 13). Die Richter erklärten, dass die Hundesteuer gerade darauf abziele, die Anzahl der Hunde generell einzugrenzen und vor allem gefährliche Hunde aus dem Gemeindegebiet zu verdrängen.

Dabei ist die Spannbreite der Extrasteuer sehr groß. So wird in einigen Gemeinden nur die normale Hundesteuer fällig, während in anderen Gemeinden bis zu 1.000 Euro pro Jahr für einen gefährlichen Hund bezahlt werden müssen.

Gedeckelt ist die Kampfhundesteuer nur dadurch, dass die Steuer grundsätzlich nicht höher sein darf als die Gesamtkosten für die Hundehaltung.

  1. Warum wurde die Hundesteuer in anderen Ländern abgeschafft?

Die Hundesteuer spült den Gemeinden Einnahmen in die Kassen. Verglichen mit dem Kontroll- und Verwaltungsaufwand sind die Einnahmen aber recht gering.

Am Gesamtsteueraufkommen hat die Hundesteuer einen Anteil von deutlich unter einem Prozent. Sogar die Kaffeesteuer bringt mehr ein als die Hundesteuer.

Hinzu kommt, dass sich viele Hundehalter durch die Steuer benachteiligt fühlen. Schließlich müssen zum Beispiel Katzenhalter keine Katzensteuer bezahlen. Viele Staaten hat das nicht sehr gute Kosten-Nutzen-Verhältnis dazu veranlasst, die Hundesteuer abzuschaffen.

In Deutschland wird zwar immer wieder über eine Abschaffung der Hundesteuer oder andersherum die Einführung einer Steuer auch für andere Haustiere diskutiert. Änderungen sind aber nicht in Sicht.

Was kostet ein Hund? Anschaffung und Haltungskosten

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Bernd Schneider, - Finanzwirt, Marina Kozeck, Steuerfach-Angestellte, Joachim Kretschmann, - Finanzberater, sowie Ferya & Christian Gülcan , Unternehmer, Founder und Investoren mit ca. 30 Jahren Erfahrung in gewerblichen Steuerangelegenheiten, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes , Ratgeber und Tipps zum Thema Steuern und Finanzen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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