Wie geht die Steuererklärung mittels Belegabruf?

Wie geht die Steuererklärung mittels Belegabruf?

Während einige Steuerpflichtige eine Steuererklärung abgeben müssen, können andere Steuerzahler das freiwillig tun. Und in den meisten Fällen lohnt sich das und der Steuerzahler kann sich über eine Rückerstattung freuen.

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Steuererklärung Belegabruf

Dabei ist die Digitalisierung inzwischen auch beim Fiskus angekommen. Die elektronische Steuererklärung löst die klassische Steuererklärung auf Papier zunehmend ab.

Ein Grund hierfür ist sicherlich, dass das dazugehörige Programm “Elster” im Laufe der Zeit bedienungsfreundlicher und bequemer geworden ist. Dazu gehört auch eine Funktion namens vorausgefüllte Steuererklärung, die es schon seit 2014 gibt. Die Finanzverwaltung spricht an dieser Stelle vom Belegabruf.

Denn der Steuerzahler kann die Daten, die er für seine vorausgefüllte Steuererklärung braucht, elektronisch bei der Finanzverwaltung abrufen und per Mausklick in seine Erklärung einfügen.

 

Welche Daten stehen beim Belegabruf bereit?

Durch den Belegabruf über das Elster-Portal spart sich der Steuerzahler die Eingabe von Daten, die das Finanzamt sowieso schon hat. Neben den Stammdaten wie dem Namen und der Anschrift, der Konfession und der Steuernummer sind das beispielsweise

  • die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag, den der Arbeitgeber einbehalten und ans Finanzamt abgeführt hat.
  • die Beiträge, die der Steuerzahler an die Sozialversicherungen bezahlt hat.
  • die Vorsorgeaufwendungen, die in einen Riester- oder Rürup-Vertrag geflossen sind.
  • Rentenzahlungen und andere Sozialleistungen, die der Steuerzahler bezogen hat.

Die Daten aus dem Vorjahr liegen dem Finanzamt üblicherweise bis Mitte März des Folgejahres vor. In den kommenden Jahren sollen nach und nach weitere steuerrelevante Daten für den Belegabruf bereitstehen.

So übermitteln beispielsweise zunehmend mehr Organisationen und Vereine Zuwendungsbestätigungen elektronisch. Dadurch kann er Steuerzahler seine geleisteten Spenden mittels Belegabruf als Sonderausgaben in seine Steuererklärung übernehmen.

 

Was muss der Steuerzahler tun, damit er den Belegabruf nutzen kann?

Im Sommer 2017 hat die Finanzverwaltung das Elster-Portal umgestaltet. Seitdem dient das Portal als integrierte Startseite vom Online-Finanzamt. Der Steuerzahler kann sich hier ein Benutzerkonto anlegen und für „Mein Elster“ registrieren. Neben der Steueridentifikationsnummer und einem Passwort braucht er dafür auch eine Zertifikatsdatei.

Da dem Steuerzahler im Normalfall das kostenlose Elster-Basis-Verfahren für seine steuerlichen Angelegenheiten ausreicht, bekommt er vom Finanzamt eine pfx-Datei als elektronisches Zertifikat. Diese Datei sollte er sicher aufbewahren, indem er sie auf der Festplatte und zusätzlich dazu auf einem weiteren Datenträger speichert. Denn mit der Datei und seinem Passwort meldet er sich auf dem Elster-Portal an. Gleichzeitig erkennt das Finanzamt durch diese Authentifizierung, dass es sich um einen Nutzer handelt, der eine Berechtigung für die jeweiligen Anwendungen hat.

Die Registrierung auf Elster ist zugegebenermaßen etwas mühselig. Und sie dauert mehrere Tage. Die Daten, die der Steuerzahler für die Aktivierung seines Benutzerkontos braucht, schickt ihm die Finanzverwaltung nämlich per Post zu. Andererseits geht es um sensible Daten. Durch das aufwändige und mehrstufige Verfahren möchte der Fiskus sicherstellen, dass sich kein Dritter unbemerkt Zugriff auf die Steuerdaten verschaffen kann.

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Hat sich der Steuerzahler einmal auf dem Elster-Portal registriert, kann der kostenfrei verschiedenste Services der Finanzverwaltung nutzen. Dazu gehört unter anderem, dass der Steuerzahler

  • bei seiner Steuererklärung auf den Belegabruf zurückgreifen kann und deshalb einen Teil seiner Daten nicht mehr selbst eintippen muss.
  • seine Steuererklärung vollelektronisch abgegeben kann. Durch sein Passwort und die Zertifikatsdatei weist er sich nämlich als berechtigter Nutzer aus. Deshalb ist es nicht mehr notwendig, dass er die Steuererklärung in Kurzform ausdruckt, von Hand unterschreibt und beim Finanzamt abgibt.
  • die Daten, die auf seiner elektronischen Lohnsteuerkarte gespeichert sind, jederzeit einsehen und kontrollieren kann.

Wie geht die Steuererklärung mittels Belegabruf?

Noch sind die Angaben, die der Steuerzahler per Belegabruf in seine Steuererklärung übernehmen kann, recht überschaubar. Die meisten Daten muss er selbst zusammensuchen und alleine eintragen. Doch langfristig wird sich das sicherlich ändern.

Die Finanzverwaltung arbeitet mit Nachdruck am weiteren Ausbau des Elster-Systems. Dadurch werden künftig immer mehr Daten bereitstehen, die der Steuerzahler schnell und bequem in seine Steuererklärung übertragen kann. Folglich wird auch die Anzahl der Felder, die bereits vorausgefüllt sind, zunehmend steigen.

Bleibt aber die Frage, wie der Steuerzahler vorgehen muss, wenn er eine vorausgefüllte Steuererklärung erstellen möchte.

Dafür sind sieben Schritte notwendig:

  1. Zunächst loggt sich der Steuerzahler mit seiner Zertifikatsdatei und seinem Passwort auf Mein Elster
  2. Anschließend klickt der den Reiter „Formulare & Leistungen“ und dort das Feld „Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung)“ an. Dann kann er seinen Abrufcode beantragen. Dieser Code für den Belegabruf besteht aus zehn Stellen und wird dem Steuerzahler sowohl per Post als auch per E-Mail zugeschickt. Den Abrufcode muss er aber nur ein Mal beantragen und kann ihn anschließend für jeden weiteren Belegabruf nutzen.
  3. Gibt der Steuerzahler seinen Abrufcode ein, kann er die verfügbaren Daten einsehen und in seine Steuererklärung übertragen. Natürlich sollte er zuvor kontrollieren, ob die Angaben stimmen. Bemerkt er Fehler, trägt er in seine Steuererklärung die richtigen Daten ein. Zudem sollte er das Finanzamt über die fehlerhaften Angaben informieren.
  4. Für seine Steuererklärung klickt der Steuerzahler auf „Alle Formulare“ und wählt anschließend die „Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A)“ aus. Auf den folgenden Seiten gibt er dann das Kalenderjahr, das Bundesland und seine Steueridentifikationsnummer an. Als registrierter Nutzer kann er dabei die persönlichen Daten aus dem Vorjahr übernehmen. Dinge wie der Name, die Anschrift oder die Bankverbindung muss er somit nicht noch einmal eintippen, wenn sich hier nichts geändert hat.
  5. Nun geht es wie gewohnt weiter. Der Steuerzahler arbeitet sich also durch alle Formulare, die er für seine Steuererklärung braucht. Neben dem Mantelbogen werden das oft die Anlage N für Arbeitnehmer und die Anlage Vorsorgeaufwand sein. Eventuell kommen dann noch Formulare wie die Anlagen Kind, R bei Rentnern oder AV bei Riester-Sparern dazu.
  6. Ist alles ausgefüllt, klickt der Steuerzahler auf „Hauptvordruck“ und wählt anschließend „Belegdaten abrufen/übernehmen“ aus. Daraufhin sieht er eine Liste mit Steuerbelegen. Daraus kann der Steuerzahler die Belege auswählen, die er in seine Steuererklärung übernehmen will.
  7. Nachdem alle Eintragungen gemacht sind, sollte der Steuerzahler noch einen letzten Kontrollblick auf seine Steuererklärung werfen. Stimmt alles und hat er nichts vergessen, kann er seine Erklärung online ans Finanzamt übermitteln. Dabei gilt die Steuererklärung als abgegeben, sobald der Steuerzahler sie losgeschickt hat. Dazu sieht er eine Bestätigung, die ihn über die erfolgreiche Übermittlung mit Datum und Uhrzeit informiert.
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Bernd Schneider, - Finanzwirt, Marina Kozeck, Steuerfach-Angestellte, Joachim Kretschmann, - Finanzberater, sowie Ferya & Christian Gülcan , Unternehmer, Founder und Investoren mit ca. 30 Jahren Erfahrung in gewerblichen Steuerangelegenheiten, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes , Ratgeber und Tipps zum Thema Steuern und Finanzen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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