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Die Kilometerpauschale 

Die Kilometerpauschale, die auch als Pendlerpauschale oder Entfernungspauschale bekannt ist, macht es für den Arbeitnehmer möglich, die Kosten für die Fahrten zwischen seiner Wohnung und seiner Arbeitsstätte im Rahmen der Werbungskosten steuerlich geltend zu machen.

Traditionell werden diese Kosten als Erwerbsaufwendungen eingestuft, was bedeutet, dass es sich um Kosten handelt, die den Steuerzahler aus beruflichen Gründen zwangsläufig treffen oder mit anderen Worten, dem Steuerzahler entstehen Kosten, weil er sich zu seiner Arbeitsstätte begeben muss, um dort Geld zu verdienen.

 

Dabei nimmt das Finanzamt aber immer nur den kürzesten Weg an, nicht den schnellsten. Die zum 01.01.07 eingeführte Neuregelung brachte nun die Änderung, dass diese Kosten erst ab dem 21. Kilometer mit 30 Cent pro Kilometer angerechnet werden. Wessen täglicher Arbeitsweg also kürzer ist als 20 Kilometer, kann diese Kosten nicht mehr von der Steuer absetzen.

Gegen diese Neuregelung wurden Klagen eingereicht, die Verfassungswidrigkeit begründet sich demnach darin, dass das steuerpflichtige Einkommen des Steuerzahlers um die Einkommensteile gekürzt werden muss, die ihm nicht zur Verfügung stehen. Das bedeutet, das Geld, das der Steuerzahler zwar verdient, das er aber im Zusammenhang mit seiner Berufstätigkeit ausgeben muss, darf entsprechend dem objektiven Nettoprinzip nicht als steuerpflichtiges Einkommen angesehen werden.

  

Die Steuerrückerstattung 

Der Beschluss des BFH ist zwar zunächst für den Steuerzahler positiv, ändert zunächst aber noch nichts. Für die Steuererklärungen gilt somit, dass der Fahrtweg wie gewohnt eingetragen wird, bis zum endgültigen Beschluss durch das Bundesverfassungsgericht aber erst ab dem 21. Kilometer Einfluss auf die Höhe der Steuerrückerstattung nimmt. Allerdings sind die Steuerbescheide nur vorläufig.

Kommt es zu einem positiven Urteil des Bundesverfassungsgerichts, kann es zu einer nachträglichen Erstattung kommen. Dazu muss man aber wissen, dass ein für den Steuerzahler positives Urteil nicht zwangsläufig die Wiedereinführung der Pendlerpauschale in ihrer alten Form bedeutet, denn Urteile des Bundesverfassungsgerichts basieren auf der sogenannten “pro-futuro-Rechtssprechung”.

Für die Praxis heißt das, dass der Gesetzgeber die bestehende Regelung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nachbessern muss und bis dahin die aktuelle Regelung bestehen bleibt, auch wenn diese verfassungswidrig sein sollte. Nachbesserung kann aber ebenso bedeuten, dass der Gesetzgeber eine erneute Neuregelung mit der Kürzung der Pauschale in einer anderen Form entwickelt. 

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