Definition Sonderausgaben

Definition Sonderausgaben

Nach dem Einkommenssteuerrecht ist die Definition von Sonderausgaben, dass es Kosten sind, die man weder als Werbungskosten noch als „Betriebsausgaben“ steuerlich geltend machen kann. Trotzdem sind es Kosten die sich aus verschiedenen Gründen auf die so genannte Steuerbemessungsgrundlage auswirken können. Grundsätzlich unterscheidet man dabei zwei verschiedene Formen der Sonderausgaben.

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Das Erste sind die unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben. Hier hat man es in der Regel mit Kirchensteuern, gesetzlichen Rentenversicherungen und ggf. Zinsen auf Steuerschulden zu tun. Wirklich schwierig wird es jedoch für die meisten Steuerzahler, wenn es an die beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben geht. Davon sind Unterhaltszahlungen, Ausbildungskosten, Spenden, Vorsorgeaufwendungen und sonstige Beiträge zur Altersvorsorge betroffen.

Für alle diese beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben muss man auch sehr genau nachweisen, wann man sie wofür geleistet hat. Mitunter muss man dazu auch noch belegen, dass diese Ausgaben auch tatsächlich und in so einem Ausmaß nötig waren. Tut man das nicht bekommt man nur eine sehr geringe Pauschale in seiner Einkommenssteuererklärung anerkannt.

Quittungen und Belege

Wer sich also an seine Steuererklärung macht sollte immer auch daran denken, dass das Finanzamt eigentlich noch genauer über die eigenen Ausgaben Bescheid wissen will, als es die „ARGE“ von einem HarzIV-Empfänger verlangt. Für eine vollständige und möglichst optimale Steuererklärung braucht man deshalb immer auch die „Quittungen“ und Belege, die man sich über das Jahr aufheben muss.

Wer sich dazu auch noch ein paar „Kosten“ beim Steuerberater sparen möchte, sollte sich zusätzlich noch daran machen die Belege dann auch zu sortieren und entsprechende „Einnahmen/Ausgaben“ Aufstellungen beifügen. Damit macht man nicht nur dem Steuerberater das „Leben“ leichter, sondern spart sich sicher auch die eine oder andere Stunde, die dieser dann in Rechnung stellen würde.

Welche eigenen Ausgaben tatsächlich von den Sonderausgaben abgesetzt werden können oder wo sich ggf. eine andere Absetzmöglichkeit bietet, dass ist dann die Aufgabe des jeweiligen Steuerberaters.  

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