Kindergarten Sonderausgaben

Kindergarten Sonderausgaben

Schnellüberblick: Die wichtigsten Punkte

  • Bis zu 4.800 Euro absetzbar: Eltern können 80 Prozent ihrer Kinderbetreuungskosten, höchstens jedoch 4.800 Euro pro Kind und Jahr, als Sonderausgaben geltend machen; grundsätzlich gilt dies für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Nachweise und Überweisung sind entscheidend: Betreuungsverträge, Gebührenbescheide, Rechnungen und Kontoauszüge sollten vollständig aufbewahrt werden. Zahlungen sollten nachvollziehbar per Überweisung und nicht bar erfolgen.
  • Nur echte Betreuungskosten zählen: Abziehbar sind insbesondere Ausgaben für Kindergarten, Kinderkrippe, Hort oder Tagesmutter; Kosten für Essen, Ausflüge, Musikunterricht, Sport- oder Förderangebote sollten separat ausgewiesen werden.
  • Zuschüsse und Eigenanteil prüfen: Steuerlich berücksichtigt werden nur die tatsächlich selbst getragenen Kosten, weshalb Arbeitgeberzuschüsse und andere Erstattungen abgezogen werden müssen. Eine Jahresübersicht pro Kind und Betreuungsart verhindert, dass abziehbare Beträge übersehen werden.

Kindergarten Sonderausgaben

Auch wenn sich die steuerliche Behandlung der Kosten für einen Kindergarten oder eine Tagesmutter deutlich verbessert hat, so ist es doch eine „Tatsache“, dass man sie grundsätzlich als Sonderausgaben absetzen kann.

Ganz gleich, ob es nun eine alleinerziehende Mutter oder ein erwerbstätiges Paar ist, beide haben die Möglichkeit, die Kosten für eine Kinderbetreuung als Sonderausgaben steuerlich geltend zu machen.

Als Höchstbetrag gilt hier die Summe von 4.800 Euro pro Kind und Jahr. Allerdings bleiben 20 Prozent der Betreuungskosten steuerlich unberücksichtigt. Aber auch Paare, bei denen es einen Alleinverdiener gibt, haben die gleichen „Ansprüche“ gegenüber dem Finanzamt.

Hier können Kinderbetreuungskosten für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ebenfalls zu 80 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Ein Unterschied zu den Alleinerziehenden bzw. den Doppelverdienern besteht jedoch nicht, da diese Kosten in allen Fällen als Sonderausgaben angegeben werden.

Genau genommen sind damit sicher die gleichen Möglichkeiten für alle gegeben, ob sie jedoch im Alltag für alle gleich tauglich sind, wird sich sicher auch erst mit der Zeit herausstellen.

Tagesmutter und Kinderbetreuung

Insgesamt ist es jedoch für alle Beteiligten wesentlich „preiswerter“ geworden, einen Kindergarten in Anspruch zu nehmen und damit auch dem eigenen Kind viele Möglichkeiten zur Entwicklung und zum Lernen zu bieten, die es in einer normalen Betreuung im Haus so nicht hätte.

Dabei sollte man aber auch daran denken, dass man sich als Elternteil auch rechtzeitig auf die Suche nach so einer Kinderbetreuung bzw. einem Kindergarten macht. Denn es ist wirklich nicht einfach, auch einen entsprechenden Platz zu finden, wenn man nach 3 Jahren bzw. nach der Geburt eines Kindes wieder arbeiten möchte oder eine zusätzliche Betreuung für sein Kind wünscht.

Wenn es jedoch um die Tagesmutter geht, die ggf. eine wesentlich flexiblere Betreuung bieten kann, so ist es doch zu bezweifeln, ob tatsächlich ca. 6.000 Euro im Jahr ausreichen, um eine Vollzeitbetreuung sicherzustellen.

Worauf Eltern bei den Nachweisen achten sollten

Damit Kindergartenkosten oder die Kosten für eine Tagesmutter steuerlich berücksichtigt werden können, sollten Eltern die Betreuung von Anfang an sauber dokumentieren.

Dazu gehören vor allem der Betreuungsvertrag, Gebührenbescheide der Einrichtung, Rechnungen der Tagesmutter und die passenden Kontoauszüge. Barzahlungen sind in diesem Zusammenhang ungünstig, weil das Finanzamt regelmäßig einen nachvollziehbaren Zahlungsweg sehen möchte.

Praktisch ist es, wenn die Betreuungskosten auf dem Kontoauszug klar erkennbar sind. Bei regelmäßigen Monatsbeiträgen kann ein eindeutiger Verwendungszweck helfen, etwa „Kindergartenbeitrag Januar“ oder „Tagespflege Kind Name“.

So lässt sich später leichter nachvollziehen, welche Zahlungen tatsächlich zur Kinderbetreuung gehörten.

Betreuungskosten sind nicht gleich alle Kinderkosten

Abziehbar sind grundsätzlich Kosten, die unmittelbar mit der Betreuung des Kindes zusammenhängen. Dazu können Beiträge für Kindergarten, Kinderkrippe, Hort, Tagesmutter oder eine vergleichbare Betreuung gehören. Nicht jede Zahlung rund um das Kind fällt aber automatisch darunter.

Kosten für Essen, Ausflüge, Musikunterricht, Sportkurse oder besondere Förderangebote sollten deshalb möglichst getrennt ausgewiesen werden. Eine getrennte Aufstellung macht die Steuererklärung übersichtlicher und verhindert Rückfragen. Gerade bei privaten Betreuungspersonen lohnt sich ein schriftlicher Vertrag, in dem die Betreuungsleistung klar beschrieben ist.

Kinderbetreuungskosten

 

Steuerliche Entlastung ersetzt keine Kostenplanung

Der Sonderausgabenabzug kann die finanzielle Belastung spürbar mindern, er ersetzt aber nicht die tatsächlichen Betreuungskosten. Eltern zahlen die Beiträge zunächst selbst und profitieren erst über die Steuererklärung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie hoch die tatsächliche Entlastung ausfällt, hängt vom individuellen Einkommen und Steuersatz ab.

Deshalb ist es sinnvoll, die jährlichen Betreuungskosten früh grob zu überschlagen. Wer mehrere Kinder betreuen lässt, Teilzeitmodelle nutzt oder zwischen Kindergarten, Hort und Tagesmutter wechselt, sollte die Kosten getrennt nach Kind und Betreuungsart sammeln.

Das erleichtert die spätere Zuordnung und sorgt dafür, dass keine abziehbaren Beträge übersehen werden.

Auch Zuschüsse kurz mitdenken

Erhält ein Elternteil einen Zuschuss zur Kinderbetreuung, sollte geprüft werden, wie dieser steuerlich behandelt wird und ob er die selbst getragenen Kosten mindert.

Das gilt zum Beispiel bei Leistungen des Arbeitgebers oder bei Erstattungen durch andere Stellen. Entscheidend ist immer, welche Kosten am Ende tatsächlich selbst getragen wurden.

Für Eltern ist daher nicht nur die Höhe der Kindergartenrechnung interessant, sondern auch die Frage, wer welchen Anteil übernimmt. Eine einfache Jahresübersicht mit Rechnungsbetrag, Zuschuss und selbst gezahltem Restbetrag schafft hier schnell Klarheit.

Tagesmutter: Flexibilität gut planen

Eine Tagesmutter kann besonders hilfreich sein, wenn Arbeitszeiten nicht genau zu den Öffnungszeiten eines Kindergartens passen.

Gerade bei Randzeiten, wechselnden Schichten oder sehr jungen Kindern bietet diese Form der Betreuung oft mehr Flexibilität. Steuerlich ist jedoch auch hier entscheidend, dass die Betreuung nachvollziehbar vereinbart und bezahlt wird.

Eltern sollten deshalb nicht nur auf Sympathie und Betreuungszeiten achten, sondern auch auf klare Absprachen zu Kosten, Ausfallzeiten, Vertretung und Zahlungsweise. Je eindeutiger diese Punkte geregelt sind, desto einfacher lässt sich die Betreuung später gegenüber dem Finanzamt belegen.

Trends und neue Formen vom Kindergarten im Video:

Mehr Steuertipps, Steuerratgeber und Hilfen für allgemeine Steuern:

 

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


steuertipps99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Kommentar verfassen