Kindergarten Sonderausgaben
Auch wenn sich die steuerliche Behandlung der Kosten für einen Kindergarten oder eine Tagesmutter deutlich verbessert hat, so ist es doch eine „Tatsache“, dass man sie schlicht, nicht immer bei den Sonderausgaben absetzen kann. Ganz gleich ob es nun eine alleinerziehende Mutter oder ein erwerbstätiges Paar ist, beide haben die Möglichkeit, die Kosten für eine Kinderbetreuung bei den Werbungskosten steuerlich geltend zu machen. Als Höchstbetrag gilt hier die Summe von 4000,- Euro. Allerdings wird auch noch dazu verlangt, dass die Eltern jeweils 1/3 der Betreuungskosten selbst tragen. Aber auch Paare bei denen es einen Alleinverdiener gibt, haben die gleichen „Ansprüche“ gegenüber dem Finanzamt.
Hier können Kindergartenkosten für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren ebenfalls zu 2/3 steuerlich geltend gemacht werden. Der Unterschied zu den Alleinerziehenden bzw. den Doppelverdienern ist jedoch, dass Alleinverdiener diese Kosten auch als Sonderausgaben angeben dürfen. Genau genommen sind damit sicher die gleichen Möglichkeiten für alle gegeben, ob sie jedoch im Alltag für alle gleich tauglich sind wird sich sicher auch erst mit der Zeit herausstellen.
Tagesmutter und Kinderbetreuung
Insgesamt ist es jedoch für alle Beteiligten wesentlich „preiswerter“ geworden, einen Kindergarten in Anspruch zu nehmen und damit auch dem eigenen Kind viele Möglichkeiten zur Entwicklung und zum Lernen zu bieten, die es in einer normalen Betreuung im Haus so nicht hätte.
Dabei sollte man aber auch daran denken, dass man sich als Elternteil auch rechtzeitig auf die Suche nach so einer Kinderbetreuung bzw. einem Kindergarten macht. Denn es ist wirklich nicht einfach auch einen entsprechenden Platz zu finden, wenn man nach 3 Jahren bzw. nach der Geburt eines Kindes wieder arbeiten möchte oder eine zusätzliche Betreuung für sein Kind wünscht. Wenn es jedoch um die Tagesmutter geht, die ggf. wesentlich flexiblere Betreuung bieten kann, so ist es doch zu bezweifeln ob tatsächlich ca. 6000,- Euro im Jahr ausreichen, um eine Vollzeitbetreuung sicher zu stellen.
Trends und neue Formen vom Kindergarten im Video:
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