Sonderausgaben Beamte

Sonderausgaben Beamte

Schnellüberblick: Die wichtigsten Punkte

  • Beihilfe und Restkosten: Der Dienstherr übernimmt je nach persönlicher Situation häufig 50 bis 70 % der beihilfefähigen Krankheitskosten; den verbleibenden Anteil sollten Beamte durch eine passende beihilfekonforme Restkostenversicherung absichern.
  • Steuerlich zählt die Basisabsicherung: Nicht der gesamte Versicherungsbeitrag ist automatisch absetzbar, sondern vor allem der Anteil für Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Entscheidend ist deshalb die steuerliche Bescheinigung des Versicherers.
  • Kosten richtig trennen: Beihilfe, private Versicherung und Sonderausgabenabzug folgen unterschiedlichen Regeln; selbst bezahlte Arztrechnungen, Medikamente und Eigenanteile gehören nicht zu den Versicherungsbeiträgen und sollten separat dokumentiert werden.
  • Jährlicher Check verhindert Fehler: Änderungen bei Familienstand, Kindern, Beihilfebemessungssatz oder Versicherungsschutz können die steuerliche Bewertung verändern. Beamte sollten daher jährlich Bescheinigungen, Erstattungen, elektronisch übermittelte Daten und selbst getragene Krankheitskosten prüfen.

Sonderausgaben Beamte

Obwohl Beamte viele verschiedene „Vergünstigungen“ haben, die sie durch ihren staatlichen Dienstherrn und ihre besondere Position genießen, ist es doch so, dass auch Beamte besser eine Steuererklärung abgeben sollten.

Die Pauschalen und Freibeträge auch bei den Sonderausgaben sind ja nicht besonders hoch. Was jedoch für viele Beamte anders ist, ist die Tatsache, dass sie zumindest theoretisch keine gesetzliche Krankenversicherung wählen müssen, weil der Dienstherr im Rahmen der Beihilfe je nach persönlicher Situation häufig 50 bis 70 % der beihilfefähigen Krankheits- bzw. Behandlungskosten erstattet.

Aber auch hier gibt es die „Ausnahme“ von der „Ausnahme“: So haben Soldaten der Bundeswehr Anspruch auf die sogenannte Heilfürsorge, bei der sie selbst, nicht jedoch ihre direkten Angehörigen, unentgeltlich truppenärztlich versorgt werden.

Natürlich bleibt für die „normalen“ Beamten immer noch ein nicht durch die Beihilfe gedeckter Kostenanteil, den sie aufbringen müssen. Diesen Teil können sie aber auch durch eine private beihilfekonforme Restkostenversicherung abdecken lassen.

Auf einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz kann man jedoch grundsätzlich nicht verzichten. Die Ausgestaltung des Versicherungsschutzes sollte man sich auch sehr gründlich überlegen. Kommt es z. B. zu einer wichtigen OP, die 10.000 Euro kostet, beträgt der nicht von einer 70-prozentigen Beihilfe gedeckte Anteil rechnerisch 3.000 Euro.

Ob und in welcher Höhe dieser Betrag tatsächlich selbst zu zahlen ist, hängt jedoch vom Krankenversicherungsschutz und von der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen ab.

Auch wenn man gute Beamtenbezüge hat, so ist es doch so, dass man sich sicher nur selten solche Summen einfach aus dem Ärmel schütteln kann.

Natürlich können dann auch Beiträge zu anderen Versicherungen steuerlich oft nicht mehr zusätzlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn die Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung den maßgeblichen Höchstbetrag bereits ausschöpfen.

Trotzdem ist es so, dass man sich wirklich gut überlegen sollte, welchen Krankenversicherungsschutz man wählt. Gerade bei Familien mit Kindern sollte der Versicherungsschutz sorgfältig auf die persönliche Situation abgestimmt werden! Aber auch Alleinstehende können sich mit unzureichendem Versicherungsschutz doch erhebliche Belastungen einhandeln.

Entscheidend ist der steuerlich anerkannte Teil der Beiträge

Bei Beamten kommt es steuerlich nicht nur darauf an, dass Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Entscheidend ist vor allem, welcher Anteil davon zur sogenannten Basisabsicherung gehört. Darunter fällt der Schutz, der dem Leistungsniveau der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entspricht.

Beiträge für Komfortleistungen, Wahlleistungen oder zusätzliche Bausteine können steuerlich anders behandelt werden. Das bedeutet: Ein hoher Monatsbeitrag führt nicht automatisch dazu, dass der gesamte Beitrag in voller Höhe steuermindernd wirkt.

Deshalb ist die Bescheinigung der Krankenversicherung so wichtig. Sie weist aus, welcher Teil der gezahlten Beiträge steuerlich relevant ist.

Beihilfe, Versicherung und Steuererklärung getrennt betrachten

In der Praxis werden drei Dinge schnell vermischt: die Beihilfe des Dienstherrn, die private Restkostenversicherung und der Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung. Diese drei Bereiche hängen zwar zusammen, funktionieren aber nach unterschiedlichen Regeln.

Die Beihilfe entscheidet darüber, welcher Anteil bestimmter Krankheitskosten erstattet wird. Die private Versicherung springt je nach Tarif für den nicht durch die Beihilfe gedeckten Teil ein.

Die Steuererklärung wiederum prüft, welche Beiträge und Ausgaben nach dem Einkommensteuerrecht berücksichtigt werden können.

Gerade deshalb sollte man Belege und Bescheinigungen nicht nur sammeln, sondern auch verstehen. Wer nur auf die monatliche Beitragshöhe schaut, übersieht leicht, dass steuerlich vor allem die aufgeschlüsselten Basisbeiträge eine Rolle spielen.

Warum sich die Steuererklärung trotzdem lohnen kann:

Auch wenn viele Vorsorgeaufwendungen bei Beamten durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bereits ausgeschöpft sein können, sollte die Steuererklärung nicht vorschnell als „bringt ja nichts“ abgehakt werden. Die steuerliche Wirkung hängt immer vom Einzelfall ab.

Eine Familie mit Kindern, ein Beamter in Teilzeit, ein Versorgungsempfänger oder eine Beamtin nach einer Veränderung der Beihilfesituation kann steuerlich ganz anders dastehen als ein lediger Beamter ohne weitere abzugsfähige Ausgaben.

Auch Änderungen im Versicherungsvertrag, im Familienstand oder beim Beihilfebemessungssatz können die Bewertung verändern.

Sinnvoll ist daher ein kurzer jährlicher Check: Welche Beiträge wurden tatsächlich gezahlt? Welche Beträge wurden elektronisch übermittelt? Haben sich Familienstand, Kinder, Beihilfeberechtigung oder Versicherungsumfang geändert? Schon diese Fragen helfen, typische Fehler zu vermeiden.

Vorsicht bei selbst getragenen Krankheitskosten

Nicht jede Ausgabe rund um Gesundheit und Behandlung gehört automatisch zu den Sonderausgaben. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind anders einzuordnen als selbst bezahlte Arztrechnungen, Medikamente oder Eigenanteile.

Solche selbst getragenen Krankheitskosten können steuerlich unter anderen Voraussetzungen relevant sein. Sie sollten deshalb separat aufbewahrt werden, damit später geprüft werden kann, ob und wo sie in der Steuererklärung angesetzt werden können.

Eine Vermischung mit den Versicherungsbeiträgen führt schnell zu Missverständnissen.

Beihilfesituation

Familien sollten die Beihilfesituation regelmäßig prüfen

Besonders bei Familien kann sich die Absicherung im Laufe der Jahre mehrfach verändern. Kinder, Ehepartner, Elternzeit, Teilzeit, Pensionierung oder Einkommensgrenzen bei Angehörigen können Einfluss darauf haben, wer beihilfeberechtigt ist und welcher Bemessungssatz gilt.

Für die Steuererklärung ist dabei nicht nur wichtig, wer versichert ist. Ebenso relevant ist, wer die Beiträge tatsächlich getragen hat und welche Bescheinigungen für welche Person vorliegen.

Bei Ehepaaren und Familien lohnt es sich deshalb, die Unterlagen nicht erst kurz vor Abgabefrist zusammenzusuchen.

Eine einfache Ordnung hilft: Versicherungsbescheinigung, Beihilfebescheide, Nachweise über Erstattungen und selbst getragene Kosten sollten getrennt abgelegt werden.

So bleibt später nachvollziehbar, welche Beträge bereits erstattet wurden und welche Ausgaben tatsächlich selbst getragen wurden.

Soldaten und Heilfürsorge: Angehörige nicht vergessen

Bei Soldaten mit unentgeltlicher truppenärztlicher Versorgung ist die eigene Absicherung anders organisiert als bei vielen anderen Beamten. Das sollte aber nicht dazu verleiten, den Versicherungsschutz der Familie nebenbei zu behandeln.

Angehörige sind nicht automatisch in gleicher Weise abgesichert. Für Ehepartner und Kinder können eigene Versicherungsfragen entstehen, die wiederum steuerliche Auswirkungen haben können.

Wer hier früh sauber trennt, vermeidet spätere Lücken bei der Absicherung und Unklarheiten in der Steuererklärung.

Praktischer Jahrescheck für Beamte

Vor dem Ausfüllen der Steuererklärung können Beamte folgende Punkte prüfen:

  • Liegt die steuerliche Bescheinigung der privaten Kranken- und Pflegeversicherung vor?
  • Wurden Beiträge für Ehepartner oder Kinder gezahlt?
  • Haben sich Beihilfebemessungssatz, Familienstand oder Kinderzahl geändert?
  • Gab es Erstattungen der Versicherung oder der Beihilfe?
  • Sind selbst getragene Krankheitskosten getrennt von Versicherungsbeiträgen abgelegt?
  • Stimmen die elektronisch übermittelten Daten mit den eigenen Unterlagen überein?

Dieser Check ersetzt keine steuerliche Beratung. Er sorgt aber dafür, dass die wichtigsten Unterlagen vollständig sind und typische Besonderheiten bei Beamten nicht untergehen.

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