Sonderausgaben Beamte

Sonderausgaben Beamte

Obwohl Beamte viele verschiedene „Vergünstigungen“ haben, die sie durch ihren staatlichen Arbeitgeber und die besondere Position genießen, ist es doch so, dass auch Beamte besser eine Steuererklärung abgeben sollten. Die Pauschalen Freibeträge auch bei den Sonderausgaben sind ja nicht besonders hoch. Was jedoch für alle Beamten anders ist, ist die Tatsache, dass sie zumindest theoretisch keine „gesetzliche“ Krankenversicherung brauchen, weil der „Arbeitgeber“ für je 50 – 70% der Krankheits- bzw. Behandlungskosten aufkommt.

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Aber auch bei den Beamten gibt es die „Ausnahme“ von der „Ausnahme“ so haben Bundeswehrsoldaten Anspruch auf die so genannte Heilfürsorge, bei der sie und direkte Angehörige kostenlos medizinisch versorgt werden.

Natürlich bleibt für die „normalen“ Beamten immer noch ein „Selbstbehalt“ den sie aufbringen müssen. Diesen Teil können sie aber auch durch eine private Krankenzusatzversicherung abdecken lassen. In manchen Fällen geht man davon aus, dass so eine zusätzliche Krankenversicherung eigentlich nicht wirklich notwendig ist. So dass man in manchen Situationen auch aus Kostengründen darauf verzichten kann. Das sollte man sich jedoch auch sehr gründlich überlegen. Kommt es z.B. zu einer wichtigen OP die 10000,- Euro kostet, ist man auch bei einer 70%igen Beteiligung des Arbeitgebers schnell einmal mit 3000,- Euro dabei. Auch wenn man gute Beamtenbezüge hat, so ist es doch so, dass man sich sicher nur selten solche Summen einfach aus dem Ärmel schütteln kann.

 

Natürlich kann man dann auch andere Versicherungen nicht mehr ganz so locker von den Sonderausgaben absetzen, wenn man davon auch noch die Prämien für diese zusätzliche Krankenversicherung aufbringen muss. Trotzdem ist es so, dass man sich wirklich gut überlegen sollte, ob man so ein Risiko auch wirklich eingehen kann. Gerade bei Familien mit Kindern ist so etwas sicher nicht zu empfehlen! Aber auch Alleinstehende können sich damit doch erhebliche Belastungen einhandeln.

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