Homeoffice-Pauschale oder Arbeitszimmer? Steuer-Vergleichsrechner
Arbeiten von zu Hause gehört für viele längst zum Alltag: Steuerlich ist aber oft weniger klar, welcher Ansatz wirklich passt. Reicht die Homeoffice-Pauschale, kommt ein häusliches Arbeitszimmer infrage oder ist die Kombination mit der Entfernungspauschale entscheidend?

Unser Vergleichsrechner hilft Ihnen dabei, Ihre persönliche Arbeitssituation übersichtlich einzuordnen, typische Widersprüche zu erkennen und die wichtigsten steuerlichen Möglichkeiten verständlich gegenüberzustellen ohne dass Sie sich zuerst durch komplizierte Vorschriften arbeiten müsse:
Homeoffice & Arbeitszimmer vergleichen
Homeoffice-Pauschale oder Arbeitszimmer? Steuer-Vergleichsrechner
Arbeiten Sie teilweise zu Hause und teilweise im Betrieb oder Büro? Dann ist steuerlich nicht nur die Zahl der Homeoffice-Tage wichtig. Entscheidend können auch ein vorhandener anderer Arbeitsplatz, der Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit, ein anerkennungsfähiges häusliches Arbeitszimmer und Ihre tatsächlichen Raumkosten sein.
Dieser Rechner stellt die wichtigsten Varianten nebeneinander: Tagespauschale für das Arbeiten zu Hause, mögliche Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, die Arbeitszimmer-Jahrespauschale und – bei einer ersten Tätigkeitsstätte – die Entfernungspauschale.
Rechtsstand: August 2026 · Die Berechnung ist auf typische inländische Standardfälle ausgerichtet und ersetzt keine individuelle steuerliche Prüfung.
So funktioniert der Vergleich
Zuhause arbeiten, pendeln oder beides am selben Tag?
Steuerlich können sich diese Situationen unterscheiden. Besonders interessant sind sogenannte gemischte Tage, an denen sowohl zu Hause gearbeitet als auch die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird.
Schritt 1
Arbeitstage und Arbeitsweg erfassen
Teilen Sie Ihre tatsächlichen Arbeitstage möglichst realistisch auf. Urlaub, Krankheit und arbeitsfreie Tage zählen nicht als Arbeitstage.
Schritt 2
Häusliches Arbeitszimmer prüfen
Eine Arbeitsecke im Wohn- oder Schlafzimmer reicht für den Arbeitszimmerabzug nicht aus. Für die Tagespauschale ist dagegen grundsätzlich kein separates Arbeitszimmer erforderlich.
Automatische Plausibilitätsprüfung
Passen Ihre Angaben zusammen?
Eine der wichtigsten Zusatzfunktionen des Rechners ist die Konsistenzprüfung. Sie soll typische Eingabefehler sichtbar machen, bevor das Ergebnis interpretiert wird.
Schritt 3
Steuerlicher Vergleich Ihrer Arbeitssituation
Beispielauswertung für 220 Arbeitstage, davon 100 reine Homeoffice-Tage, 20 gemischte Tage und 100 reine Bürotage bei 20 km einfacher Entfernung.
Homeoffice-Tagespauschale
6 € je berücksichtigungsfähigem KalendertagIm Beispiel werden 100 Tage berücksichtigt. Die 20 gemischten Tage zählen wegen des vorhandenen anderen Arbeitsplatzes nicht hinzu.
Entfernungspauschale
für Fahrten zur ersten TätigkeitsstätteBeispiel: 120 Fahrttage × 20 km × 0,38 €.
Tages- plus Entfernungspauschale
vereinfachte Summe der beiden AnsätzeDiese Summe ist nicht mit einer Steuererstattung gleichzusetzen. Wie stark sich Werbungskosten tatsächlich auswirken, hängt von der gesamten Steuererklärung ab.
Arbeitszimmer-Jahrespauschale
Alternative zu tatsächlichen ArbeitszimmerkostenDie Jahrespauschale von 1.260 € setzt voraus, dass das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung bildet.
Tatsächliche Arbeitszimmerkosten
rechnerischer Kostenanteil nach FlächeDie Kosten werden im Beispiel rechnerisch ermittelt, sind aber wegen des verneinten Tätigkeitsmittelpunkts nicht als Arbeitszimmerabzug freigegeben.
Passender Prüfpfad im Beispiel
Im Ausgangsbeispiel liegt der Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit nicht im häuslichen Arbeitszimmer. Die Tagespauschale für 100 reine Homeoffice-Tage und die Entfernungspauschale für 120 Fahrttage sind deshalb die relevanteren Vergleichswerte.
Ihre Arbeitstage als Jahresverteilung
Die visuelle Verteilung macht sofort sichtbar, wie groß der Anteil von Homeoffice, gemischten Tagen und reinen Bürotagen ist.
Homeoffice-Pauschale oder Arbeitszimmer: drei Wege im Vergleich
Das Tool unterscheidet bewusst zwischen dem einfachen Arbeiten zu Hause und einem steuerlich anerkennungsfähigen häuslichen Arbeitszimmer.
Tagespauschale
Kein separates Arbeitszimmer notwendigArbeitszimmer-Jahrespauschale
1.260 € statt tatsächlicher RaumkostenTatsächliche Arbeitszimmerkosten
Interessant bei höheren anteiligen RaumkostenDer wichtige Sonderfall: Homeoffice und Pendeln am selben Tag
Normalerweise schließt der Besuch der ersten Tätigkeitsstätte die Tagespauschale für diesen Kalendertag aus. Eine wichtige Ausnahme kann bestehen, wenn für die betreffende Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und Sie an diesem Tag zusätzlich in der häuslichen Wohnung tätig werden.
Anderer Arbeitsplatz vorhanden
AusgangsbeispielDauerhaft kein anderer Arbeitsplatz
VergleichsszenarioFür die gemischten Tage bleibt daneben die Entfernungspauschale für den tatsächlichen Weg zur ersten Tätigkeitsstätte ein eigener Berechnungsbestandteil.
Besonderheiten, bei denen das Ergebnis genauer geprüft werden sollte
Beispiel: 100 Tage Homeoffice und 120 Fahrten zur Arbeit
Eine Arbeitnehmerin hat im Jahr 220 Arbeitstage. An 100 Tagen arbeitet sie überwiegend zu Hause und fährt nicht zur ersten Tätigkeitsstätte. An 20 weiteren Tagen arbeitet sie sowohl zu Hause als auch im Büro. Weitere 100 Tage verbringt sie ausschließlich an der ersten Tätigkeitsstätte. Die einfache Entfernung beträgt 20 km.
Würde für die Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen, könnten im dargestellten Beispiel auch die 20 gemischten Tage für die Tagespauschale relevant werden. Dadurch würde sich die Tagespauschale im Vergleichsszenario von 600 € auf 720 € erhöhen.
Gesetzliche Grundlagen und amtliche Informationen
Die Grundlogik des Rechners orientiert sich an den gesetzlichen Regelungen und den amtlichen Hinweisen zum häuslichen Arbeitszimmer, zur Tagespauschale und zur Entfernungspauschale.
Häufige Fragen zu Homeoffice und Arbeitszimmer
Wie hoch ist die Homeoffice-Tagespauschale 2026?
Die Tagespauschale beträgt 6 € je berücksichtigungsfähigem Kalendertag und ist auf insgesamt 1.260 € pro Wirtschafts- oder Kalenderjahr begrenzt. Damit können höchstens 210 Tage über die Tagespauschale berücksichtigt werden.
Brauche ich für die Tagespauschale ein eigenes Arbeitszimmer?
Nein. Die Tagespauschale kann auch in Betracht kommen, wenn zu Hause beispielsweise an einem Küchentisch oder in einer Arbeitsecke gearbeitet wird. Ein steuerlich anerkennungsfähiges häusliches Arbeitszimmer ist dafür nicht erforderlich.
Wann kann ich tatsächliche Arbeitszimmerkosten abziehen?
Für den besonderen Arbeitszimmerabzug muss ein anerkennungsfähiges häusliches Arbeitszimmer vorliegen und dieses muss den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bilden. Statt der tatsächlichen Aufwendungen kann unter diesen Voraussetzungen die Jahrespauschale gewählt werden.
Was bedeutet „Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit“?
Maßgeblich ist vor allem der qualitative Schwerpunkt. Entscheidend ist also, wo diejenigen Tätigkeiten ausgeübt werden, die das konkrete Berufsbild wesentlich prägen. Die bloße Anzahl der zu Hause verbrachten Stunden entscheidet nicht automatisch.
Kann ich Tagespauschale und Entfernungspauschale am selben Tag nutzen?
Grundsätzlich setzt die übliche Tagespauschale voraus, dass an diesem Tag keine außerhalb der Wohnung gelegene erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird. Steht für die betreffende Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kann die Tagespauschale aber auch dann in Betracht kommen, wenn am selben Tag zusätzlich die erste Tätigkeitsstätte oder ein auswärtiger Tätigkeitsort aufgesucht wird.
Kann ich Tagespauschale und Arbeitszimmerkosten gleichzeitig abziehen?
Für denselben Zeitraum ist die Tagespauschale nicht zusätzlich zu tatsächlichen Aufwendungen oder zur Jahrespauschale für ein häusliches Arbeitszimmer abzuziehen. Ändern sich die Voraussetzungen während des Jahres, können unterschiedliche Zeiträume gesondert zu beurteilen sein.
Wie berechnet das Tool den Anteil der Arbeitszimmerkosten?
Allgemeine berücksichtigungsfähige Wohnungs- oder Gebäudekosten werden im vereinfachten Rechner entsprechend dem Verhältnis der Arbeitszimmerfläche zur gesamten Wohnfläche aufgeteilt. Ausschließlich dem Arbeitszimmer zugeordnete Kosten werden getrennt berücksichtigt.
Zeigt mir der Rechner meine tatsächliche Steuererstattung?
Nein. Das Tool vergleicht mögliche Werbungskosten- oder Betriebsausgabenansätze. Die tatsächliche Steuerwirkung hängt unter anderem von Ihren übrigen Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben, Ihren Einkünften und Ihrer individuellen steuerlichen Situation ab.
Werden meine Eingaben gespeichert oder übertragen?
Nein. Der Rechner ist für eine lokale Verarbeitung im Browser konzipiert. Für die Berechnung sind keine Datei-Uploads, Benutzerkonten oder externen Berechnungsdienste erforderlich.
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