Handwerkerkosten Steuerrechner und Steuerbonus-Planer

Handwerkerkosten Steuerrechner: Steuerbonus berechnen

Ob Heizungswartung, Malerarbeiten, Reinigungskraft oder Hilfe im Haushalt: Im Laufe eines Jahres kommen schnell mehrere Rechnungen zusammen und oft ist gar nicht so leicht zu erkennen, wie viel davon steuerlich noch genutzt werden kann.

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Genau hier hilft unser Handwerkerkosten- und Steuerbonus-Rechner. Sie können mehrere Aufwendungen gemeinsam erfassen, Arbeits- und Materialkosten trennen und prüfen, wie viel Steuerbonus in den jeweiligen Bereichen bereits ausgeschöpft ist. So sehen Sie nicht nur einen einzelnen Rechenwert, sondern bekommen einen klaren Überblick darüber, welches steuerliche Potenzial noch vorhanden sein könnte:

Steuerbonus- und Restbudget-Planer

Handwerkerkosten Steuerrechner: Steuerbonus berechnen

Prüfen Sie Handwerkerkosten, haushaltsnahe Dienstleistungen und haushaltsnahe Minijobs gemeinsam. Der Rechner ordnet mehrere Ausgaben, berücksichtigt bereits genutzte Beträge und zeigt, welcher mögliche Steuerbonus noch innerhalb der jeweiligen Höchstbeträge verfügbar ist.

Bis zu zehn Ausgaben erfassen Handwerkerrechnungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und haushaltsnahe Minijobs können gemeinsam ausgewertet werden.
Arbeits- und Materialkosten trennen Der Rechner unterscheidet grundsätzlich berücksichtigungsfähige Kosten von Material und anderen nicht begünstigten Beträgen.
Verbleibenden Steuerbonus erkennen Das Restbudget-Dashboard zeigt getrennt nach Kategorie, welche Höchstbeträge bereits genutzt und welche noch verfügbar sind.

So funktioniert der Handwerkerkosten-Steuerrechner

  1. Bisherige Jahresbeträge eintragen Wenn Sie im selben Kalenderjahr bereits begünstigte Aufwendungen hatten, können diese für die Restbudget-Berechnung berücksichtigt werden.
  2. Neue Rechnungen oder Aufwendungen erfassen Ordnen Sie jede Position Handwerkerleistungen, haushaltsnahen Dienstleistungen oder einem haushaltsnahen Minijob zu.
  3. Begünstigten Kostenanteil angeben Bei Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sind grundsätzlich die ausgewiesenen Arbeitskosten maßgeblich. Dazu können nach den steuerlichen Verwaltungsgrundsätzen auch bestimmte Fahrt- und Maschinenkosten gehören.
  4. Steuerbonus und Restbudget auswerten Das Ergebnis zeigt mögliche Steuerermäßigung, ausgeschöpfte Höchstbeträge und noch vorhandenes Potenzial je Kategorie.

Welche Höchstbeträge berücksichtigt der Rechner?

Handwerkerleistungen Renovierung, Erhaltung und Modernisierung

20 Prozent der begünstigten Aufwendungen, höchstens 1.200 Euro Steuerermäßigung. Rechnerisch entspricht dies einem begünstigten Aufwand von bis zu 6.000 Euro.

Haushaltsnahe Dienstleistungen einschließlich bestimmter Beschäftigungsverhältnisse

20 Prozent der begünstigten Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro Steuerermäßigung. Rechnerisch entspricht dies einem begünstigten Aufwand von bis zu 20.000 Euro.

Haushaltsnaher Minijob geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt

20 Prozent der begünstigten Aufwendungen, höchstens 510 Euro Steuerermäßigung. Rechnerisch entspricht dies einem begünstigten Aufwand von bis zu 2.550 Euro.

Die drei Höchstbeträge gehören zu unterschiedlichen Bereichen des § 35a EStG. Der Rechner führt sie deshalb getrennt und zeigt nicht nur einen gemeinsamen Pauschalbetrag an.

Ihre Angaben

Steuerbonus und verfügbares Restbudget berechnen

Sie müssen nicht alle zehn Positionen verwenden. Nicht ausgefüllte Ausgaben werden bei der Berechnung einfach ignoriert. Sämtliche Berechnungen erfolgen später lokal in Ihrem Browser.

1. Haushalt und verfügbare Höchstbeträge

§ 35a EStG setzt grundsätzlich voraus, dass das begünstigte Beschäftigungsverhältnis oder die Leistung in einem Haushalt innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums ausgeübt beziehungsweise erbracht wird.

Die Höchstbeträge sind haushaltsbezogen. Leben beispielsweise zwei Alleinstehende gemeinsam in einem Haushalt, kann eine Aufteilung der Höchstbeträge relevant sein.

Nur ausfüllen, wenn Sie oben „Anderer Anteil“ auswählen. Zulässig sind Werte zwischen 1 und 100 Prozent.

2. Bereits im Kalenderjahr berücksichtigte Aufwendungen

Tragen Sie hier begünstigte Aufwendungen ein, die nicht noch einmal als einzelne Positionen unten erfasst werden. Dadurch kann der Rechner zeigen, wie viel des jeweiligen Höchstbetrags noch verfügbar ist. Wenn bisher keine entsprechenden Aufwendungen angefallen sind, lassen Sie die Felder bei 0 Euro.

3. Neue Rechnungen und Aufwendungen

Erfassen Sie bis zu zehn Positionen. Bei Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen sollte der begünstigte Kostenanteil aus Rechnung, Abrechnung oder Bescheinigung hervorgehen. Eine eigene Schätzung des Arbeitskostenanteils ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

Ausgabe 1 Rechnung oder Aufwendung erfassen

Bei Handwerk und Dienstleistungen: ausgewiesene Arbeitskosten einschließlich gegebenenfalls begünstigter Fahrt- und Maschinenkosten. Beim Haushalts-Minijob: die begünstigten Beschäftigungsaufwendungen.

Dieses Feld ist insbesondere bei Handwerkerleistungen relevant.

Ausgabe 2 Weitere Rechnung oder Aufwendung
Ausgabe 3 Weitere Rechnung oder Aufwendung
Ausgabe 4 Weitere Rechnung oder Aufwendung
Ausgabe 5 Weitere Rechnung oder Aufwendung
Ausgabe 6 Weitere Rechnung oder Aufwendung
Ausgabe 7 Weitere Rechnung oder Aufwendung
Ausgabe 8 Weitere Rechnung oder Aufwendung
Ausgabe 9 Weitere Rechnung oder Aufwendung
Ausgabe 10 Weitere Rechnung oder Aufwendung

Noch keine Berechnung durchgeführt. Nach Eingabe Ihrer Aufwendungen erscheint die Auswertung im folgenden Steuerbonus-Dashboard.

Ihre Auswertung

Steuerbonus- und Restbudget-Dashboard

Das Dashboard trennt den möglichen Steuerbonus bewusst nach den drei gesetzlichen Bereichen. Dadurch erkennen Sie nicht nur, wie hoch die aktuelle Steuerermäßigung sein könnte, sondern auch, wo noch ungenutztes Potenzial vorhanden ist.

Erfasster Gesamtbetrag Summe aller tatsächlich ausgefüllten neuen Positionen.
Noch keine Berechnung durchgeführt.
Grundsätzlich berücksichtigungsfähige neue Aufwendungen Begünstigte Kosten nach Abzug berücksichtigter Erstattungen und nach Prüfung der eingegebenen Voraussetzungen.
Wird nach der Berechnung angezeigt.
Material und nicht begünstigte Kosten Separat erfasste Materialkosten sowie Beträge, die nach Ihren Angaben nicht in die Steuerbonusberechnung eingehen.
Wird nach der Berechnung angezeigt.
Möglicher zusätzlicher Steuerbonus Steuerermäßigung aus den neu eingegebenen Positionen, begrenzt durch bereits genutzte Höchstbeträge.
Der mögliche zusätzliche Steuerbonus erscheint hier.
Noch verfügbarer Steuerbonus Verbleibender Höchstbetrag nach bereits vorhandenen und neu eingegebenen begünstigten Aufwendungen.
Das verbleibende Steuerbonus-Potenzial erscheint hier.

Restbudget nach Kategorie

Handwerkerleistungen 20 Prozent, maximal 1.200 Euro Steuerermäßigung
Bisherige begünstigte Aufwendungen
0,00 Euro
Neue begünstigte Aufwendungen
0,00 Euro
Möglicher Steuerbonus insgesamt
0,00 Euro
Noch verfügbarer Steuerbonus
Wird berechnet.
Dafür noch nutzbare begünstigte Aufwendungen
Wird berechnet.
Haushaltsnahe Dienstleistungen 20 Prozent, maximal 4.000 Euro Steuerermäßigung
Bisherige begünstigte Aufwendungen
0,00 Euro
Neue begünstigte Aufwendungen
0,00 Euro
Möglicher Steuerbonus insgesamt
0,00 Euro
Noch verfügbarer Steuerbonus
Wird berechnet.
Dafür noch nutzbare begünstigte Aufwendungen
Wird berechnet.
Haushaltsnaher Minijob 20 Prozent, maximal 510 Euro Steuerermäßigung
Bisherige begünstigte Aufwendungen
0,00 Euro
Neue begünstigte Aufwendungen
0,00 Euro
Möglicher Steuerbonus insgesamt
0,00 Euro
Noch verfügbarer Steuerbonus
Wird berechnet.
Dafür noch nutzbare begünstigte Aufwendungen
Wird berechnet.

Prüfung der einzelnen Ausgaben

Nach der Berechnung wird jede ausgefüllte Position zusätzlich eingeordnet. Dadurch sehen Sie beispielsweise, ob Barzahlung, eine unklare Nachweissituation, eine Erstattung oder eine angegebene öffentliche Förderung die Berechnung beeinflusst hat.

  1. Ausgabe 1 Noch keine Auswertung.
  2. Ausgabe 2 Noch keine Auswertung.
  3. Ausgabe 3 Noch keine Auswertung.
  4. Ausgabe 4 Noch keine Auswertung.
  5. Ausgabe 5 Noch keine Auswertung.
  6. Ausgabe 6 Noch keine Auswertung.
  7. Ausgabe 7 Noch keine Auswertung.
  8. Ausgabe 8 Noch keine Auswertung.
  9. Ausgabe 9 Noch keine Auswertung.
  10. Ausgabe 10 Noch keine Auswertung.

Welche Kosten können in die Berechnung eingehen?

Arbeitskosten

Bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sind grundsätzlich nur Arbeitskosten begünstigt. Der Anteil sollte aus der Rechnung oder einer geeigneten Abrechnung hervorgehen.

Fahrt- und Maschinenkosten

Zu den Arbeitskosten können nach den Verwaltungsgrundsätzen auch in Rechnung gestellte Fahrt- und Maschinenkosten gehören, soweit die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Material und gelieferte Waren

Materialkosten und gelieferte Waren bleiben grundsätzlich außer Ansatz. Die Finanzverwaltung nennt für bestimmte Verbrauchsmittel Ausnahmen. Der Rechner behandelt ausdrücklich als Material eingetragene Beträge vorsichtshalber nicht als begünstigte Arbeitskosten.

Erstattungen

Erstattete Kosten sollen nicht ein zweites Mal als eigener Aufwand berücksichtigt werden. Deshalb können beispielsweise Versicherungsleistungen oder andere Kostenübernahmen separat eingetragen werden.

Wichtige Voraussetzungen vor der Steuerbonus-Berechnung

  • Leistung muss zum begünstigten Haushalt gehören Entscheidend ist nicht allein, dass eine Rechnung vorliegt. Die Tätigkeit muss die Voraussetzungen einer haushaltsnahen Dienstleistung, eines begünstigten Beschäftigungsverhältnisses oder einer Handwerkerleistung erfüllen.
  • Rechnung und unbare Zahlung bei Dienst- und Handwerkerleistungen Für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ist grundsätzlich eine Rechnung erforderlich und die Zahlung muss auf ein Konto des Leistungserbringers erfolgen.
  • Barzahlung kann den Steuerbonus ausschließen Auch eine quittierte Barzahlung erfüllt bei Dienst- und Handwerkerleistungen grundsätzlich nicht die Voraussetzung der Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers.
  • Arbeitskosten sollten ausgewiesen sein Eine eigene Schätzung des Arbeitskostenanteils durch den Steuerpflichtigen ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
  • Keine doppelte steuerliche Berücksichtigung Aufwendungen können nach § 35a EStG nur berücksichtigt werden, soweit sie nicht bereits beispielsweise als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind.
  • Förderung bei Handwerkermaßnahmen beachten Für öffentlich geförderte Handwerkermaßnahmen, für die bestimmte zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse genutzt werden, kann die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 ausgeschlossen sein.

Beispiel für die gemeinsame Steuerbonus-Planung

Angenommen, in einem Kalenderjahr fallen folgende begünstigte Aufwendungen an und die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen sind erfüllt:

  • 2.400 Euro begünstigte Handwerkerkosten 20 Prozent entsprechen einem möglichen Steuerbonus von 480 Euro.
  • 3.000 Euro haushaltsnahe Dienstleistungen 20 Prozent entsprechen einem möglichen Steuerbonus von 600 Euro.
  • 1.200 Euro begünstigte Minijob-Aufwendungen 20 Prozent entsprechen einem möglichen Steuerbonus von 240 Euro.

In diesem vereinfachten Beispiel ergibt sich rechnerisch ein möglicher Steuerbonus von insgesamt 1.320 Euro, solange keine bereits genutzten Höchstbeträge oder andere Einschränkungen entgegenstehen.

Handwerkerkosten genauer prüfen

Der Rechner konzentriert sich auf Berechnung, Höchstbeträge und Restbudget. Welche Arbeiten als Handwerkerleistung eingeordnet werden können und worauf bei Rechnung und Zahlung zu achten ist, wird in den bestehenden Ratgebern ausführlicher erläutert.

Auch für Mieter und Wohnungseigentümer relevant

Nebenkosten- und Jahresabrechnungen prüfen

Begünstigte haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen auch über eine Nebenkostenabrechnung oder eine Bescheinigung der Hausverwaltung nachgewiesen werden. Entscheidend ist, dass der individuelle Anteil und die begünstigten Kosten nachvollziehbar ausgewiesen werden.

Grenzen des Steuerbonus-Rechners

Keine automatische rechtliche Einordnung der Tätigkeit Der Rechner kann anhand Ihrer Kategorieauswahl rechnen, aber nicht verbindlich feststellen, ob eine konkrete Tätigkeit tatsächlich als haushaltsnah oder handwerklich begünstigt ist.
Keine vollständige Einkommensteuerberechnung Das Tool berechnet den möglichen Steuerbonus nach § 35a EStG, nicht die gesamte persönliche Einkommensteuer.
Sonderfälle können abweichen Pflegeleistungen, gemischte Leistungen, Versicherungsfälle, Vermieter- und Eigentümerabrechnungen sowie Förderprogramme können zusätzliche Prüfungen erforderlich machen.
Gesetzliche Änderungen bleiben möglich Prozentsätze, Höchstbeträge, Voraussetzungen und Abgrenzungen können gesetzlich geändert werden. Die Rechenlogik muss dann entsprechend aktualisiert werden.

Datenschutz bei der Berechnung

Keine Rechnungen hochladen und keine Daten übertragen

Das Tool benötigt weder Dokument-Uploads noch Benutzerkonto, externe API oder externen Rechendienst. Die eingegebenen Rechnungsbeträge und Berechnungen werden ausschließlich lokal im Browser verarbeitet.

Häufige Fragen zu Handwerkerkosten und haushaltsnahen Dienstleistungen

Wie viel kann ich für Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen?

Nach § 35a Abs. 3 EStG beträgt die Steuerermäßigung grundsätzlich 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen, höchstens jedoch 1.200 Euro. Bei einem verfügbaren Höchstbetrag von 100 Prozent ist dieser Steuerbonus bei 6.000 Euro begünstigten Aufwendungen erreicht.

Wie hoch ist der Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen?

Für haushaltsnahe Dienstleistungen und die von § 35a Abs. 2 EStG erfassten Beschäftigungsverhältnisse beträgt die Steuerermäßigung grundsätzlich 20 Prozent und maximal 4.000 Euro.

Wie wird ein haushaltsnaher Minijob berücksichtigt?

Für ein geringfügiges haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 35a Abs. 1 EStG beträgt die Steuerermäßigung grundsätzlich 20 Prozent der Aufwendungen und höchstens 510 Euro. Beim Haushaltsscheckverfahren dient insbesondere die Bescheinigung der Minijob-Zentrale als Nachweis.

Kann ich Materialkosten eines Handwerkers mit einrechnen?

Materialkosten und gelieferte Waren sind grundsätzlich nicht als Arbeitskosten begünstigt. Die Finanzverwaltung berücksichtigt bei der Abgrenzung bestimmte Verbrauchsmittel gesondert. Im Rechner sollten eindeutig als Material ausgewiesene Kosten deshalb nicht in das Feld für begünstigte Arbeitskosten übernommen werden.

Zählen Fahrt- und Maschinenkosten des Handwerkers?

Nach den Verwaltungsgrundsätzen können zu den Arbeitskosten auch in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten gehören, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Kann ich eine bar bezahlte Handwerkerrechnung berücksichtigen?

Bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen verlangt § 35a EStG grundsätzlich eine Rechnung und die Zahlung auf ein Konto des Leistungserbringers. Barzahlungen erfüllen diese Voraussetzung grundsätzlich nicht.

Was gilt, wenn mir eine Versicherung einen Teil der Rechnung erstattet?

Kosten, die wirtschaftlich von anderer Seite übernommen werden, sollen nicht noch einmal als eigener Aufwand berücksichtigt werden. Deshalb besitzt jede Position im Rechner ein Feld für Erstattungen oder Kostenübernahmen.

Können Mieter Kosten aus der Nebenkostenabrechnung nutzen?

Ja, grundsätzlich können auch Mieter begünstigte Beträge nutzen, wenn ihr Anteil an entsprechenden haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen aus der Abrechnung oder einer geeigneten Bescheinigung hervorgeht und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Warum fragt der Rechner nach bereits genutzten Aufwendungen?

Die gesetzlichen Höchstbeträge gelten für das Kalenderjahr. Wenn bereits andere Rechnungen oder Aufwendungen berücksichtigt wurden, steht nur der verbleibende Teil des jeweiligen Höchstbetrags für neue Positionen zur Verfügung. Genau dieses Restbudget soll der Rechner sichtbar machen.

Werden meine Rechnungsdaten gespeichert?

Nein. Für die geplante Berechnung sind keine externen APIs, Datei-Uploads oder Serveranfragen erforderlich. Die Berechnung erfolgt lokal im Browser.

Rechtsgrundlagen und weiterführende Quellen

Die geplante Rechenlogik orientiert sich insbesondere an § 35a EStG sowie den veröffentlichten Anwendungshinweisen der Finanzverwaltung.

Rechenlogik Der Rechner verwendet derzeit einen Satz von 20 Prozent sowie die gesetzlichen Ermäßigungshöchstbeträge von 510 Euro, 4.000 Euro und 1.200 Euro für die drei getrennten Bereiche. Bei einer gesetzlichen Änderung müssen diese Werte und Voraussetzungen überprüft werden.

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