Handwerkerkosten Steuerrechner: Steuerbonus berechnen
Ob Heizungswartung, Malerarbeiten, Reinigungskraft oder Hilfe im Haushalt: Im Laufe eines Jahres kommen schnell mehrere Rechnungen zusammen und oft ist gar nicht so leicht zu erkennen, wie viel davon steuerlich noch genutzt werden kann.

Genau hier hilft unser Handwerkerkosten- und Steuerbonus-Rechner. Sie können mehrere Aufwendungen gemeinsam erfassen, Arbeits- und Materialkosten trennen und prüfen, wie viel Steuerbonus in den jeweiligen Bereichen bereits ausgeschöpft ist. So sehen Sie nicht nur einen einzelnen Rechenwert, sondern bekommen einen klaren Überblick darüber, welches steuerliche Potenzial noch vorhanden sein könnte:
Steuerbonus- und Restbudget-Planer
Handwerkerkosten Steuerrechner: Steuerbonus berechnen
Prüfen Sie Handwerkerkosten, haushaltsnahe Dienstleistungen und haushaltsnahe Minijobs gemeinsam. Der Rechner ordnet mehrere Ausgaben, berücksichtigt bereits genutzte Beträge und zeigt, welcher mögliche Steuerbonus noch innerhalb der jeweiligen Höchstbeträge verfügbar ist.
So funktioniert der Handwerkerkosten-Steuerrechner
- Bisherige Jahresbeträge eintragen Wenn Sie im selben Kalenderjahr bereits begünstigte Aufwendungen hatten, können diese für die Restbudget-Berechnung berücksichtigt werden.
- Neue Rechnungen oder Aufwendungen erfassen Ordnen Sie jede Position Handwerkerleistungen, haushaltsnahen Dienstleistungen oder einem haushaltsnahen Minijob zu.
- Begünstigten Kostenanteil angeben Bei Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sind grundsätzlich die ausgewiesenen Arbeitskosten maßgeblich. Dazu können nach den steuerlichen Verwaltungsgrundsätzen auch bestimmte Fahrt- und Maschinenkosten gehören.
- Steuerbonus und Restbudget auswerten Das Ergebnis zeigt mögliche Steuerermäßigung, ausgeschöpfte Höchstbeträge und noch vorhandenes Potenzial je Kategorie.
Welche Höchstbeträge berücksichtigt der Rechner?
20 Prozent der begünstigten Aufwendungen, höchstens 1.200 Euro Steuerermäßigung. Rechnerisch entspricht dies einem begünstigten Aufwand von bis zu 6.000 Euro.
20 Prozent der begünstigten Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro Steuerermäßigung. Rechnerisch entspricht dies einem begünstigten Aufwand von bis zu 20.000 Euro.
20 Prozent der begünstigten Aufwendungen, höchstens 510 Euro Steuerermäßigung. Rechnerisch entspricht dies einem begünstigten Aufwand von bis zu 2.550 Euro.
Die drei Höchstbeträge gehören zu unterschiedlichen Bereichen des § 35a EStG. Der Rechner führt sie deshalb getrennt und zeigt nicht nur einen gemeinsamen Pauschalbetrag an.
Ihre Angaben
Steuerbonus und verfügbares Restbudget berechnen
Sie müssen nicht alle zehn Positionen verwenden. Nicht ausgefüllte Ausgaben werden bei der Berechnung einfach ignoriert. Sämtliche Berechnungen erfolgen später lokal in Ihrem Browser.
Ihre Auswertung
Steuerbonus- und Restbudget-Dashboard
Das Dashboard trennt den möglichen Steuerbonus bewusst nach den drei gesetzlichen Bereichen. Dadurch erkennen Sie nicht nur, wie hoch die aktuelle Steuerermäßigung sein könnte, sondern auch, wo noch ungenutztes Potenzial vorhanden ist.
Restbudget nach Kategorie
- Bisherige begünstigte Aufwendungen
- Neue begünstigte Aufwendungen
- Möglicher Steuerbonus insgesamt
- Noch verfügbarer Steuerbonus
- Dafür noch nutzbare begünstigte Aufwendungen
- Bisherige begünstigte Aufwendungen
- Neue begünstigte Aufwendungen
- Möglicher Steuerbonus insgesamt
- Noch verfügbarer Steuerbonus
- Dafür noch nutzbare begünstigte Aufwendungen
- Bisherige begünstigte Aufwendungen
- Neue begünstigte Aufwendungen
- Möglicher Steuerbonus insgesamt
- Noch verfügbarer Steuerbonus
- Dafür noch nutzbare begünstigte Aufwendungen
Prüfung der einzelnen Ausgaben
Nach der Berechnung wird jede ausgefüllte Position zusätzlich eingeordnet. Dadurch sehen Sie beispielsweise, ob Barzahlung, eine unklare Nachweissituation, eine Erstattung oder eine angegebene öffentliche Förderung die Berechnung beeinflusst hat.
- Ausgabe 1 Noch keine Auswertung.
- Ausgabe 2 Noch keine Auswertung.
- Ausgabe 3 Noch keine Auswertung.
- Ausgabe 4 Noch keine Auswertung.
- Ausgabe 5 Noch keine Auswertung.
- Ausgabe 6 Noch keine Auswertung.
- Ausgabe 7 Noch keine Auswertung.
- Ausgabe 8 Noch keine Auswertung.
- Ausgabe 9 Noch keine Auswertung.
- Ausgabe 10 Noch keine Auswertung.
Welche Kosten können in die Berechnung eingehen?
Arbeitskosten
Bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sind grundsätzlich nur Arbeitskosten begünstigt. Der Anteil sollte aus der Rechnung oder einer geeigneten Abrechnung hervorgehen.
Fahrt- und Maschinenkosten
Zu den Arbeitskosten können nach den Verwaltungsgrundsätzen auch in Rechnung gestellte Fahrt- und Maschinenkosten gehören, soweit die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Material und gelieferte Waren
Materialkosten und gelieferte Waren bleiben grundsätzlich außer Ansatz. Die Finanzverwaltung nennt für bestimmte Verbrauchsmittel Ausnahmen. Der Rechner behandelt ausdrücklich als Material eingetragene Beträge vorsichtshalber nicht als begünstigte Arbeitskosten.
Erstattungen
Erstattete Kosten sollen nicht ein zweites Mal als eigener Aufwand berücksichtigt werden. Deshalb können beispielsweise Versicherungsleistungen oder andere Kostenübernahmen separat eingetragen werden.
Wichtige Voraussetzungen vor der Steuerbonus-Berechnung
- Leistung muss zum begünstigten Haushalt gehören Entscheidend ist nicht allein, dass eine Rechnung vorliegt. Die Tätigkeit muss die Voraussetzungen einer haushaltsnahen Dienstleistung, eines begünstigten Beschäftigungsverhältnisses oder einer Handwerkerleistung erfüllen.
- Rechnung und unbare Zahlung bei Dienst- und Handwerkerleistungen Für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ist grundsätzlich eine Rechnung erforderlich und die Zahlung muss auf ein Konto des Leistungserbringers erfolgen.
- Barzahlung kann den Steuerbonus ausschließen Auch eine quittierte Barzahlung erfüllt bei Dienst- und Handwerkerleistungen grundsätzlich nicht die Voraussetzung der Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers.
- Arbeitskosten sollten ausgewiesen sein Eine eigene Schätzung des Arbeitskostenanteils durch den Steuerpflichtigen ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
- Keine doppelte steuerliche Berücksichtigung Aufwendungen können nach § 35a EStG nur berücksichtigt werden, soweit sie nicht bereits beispielsweise als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind.
- Förderung bei Handwerkermaßnahmen beachten Für öffentlich geförderte Handwerkermaßnahmen, für die bestimmte zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse genutzt werden, kann die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 ausgeschlossen sein.
Beispiel für die gemeinsame Steuerbonus-Planung
Angenommen, in einem Kalenderjahr fallen folgende begünstigte Aufwendungen an und die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen sind erfüllt:
- 2.400 Euro begünstigte Handwerkerkosten 20 Prozent entsprechen einem möglichen Steuerbonus von 480 Euro.
- 3.000 Euro haushaltsnahe Dienstleistungen 20 Prozent entsprechen einem möglichen Steuerbonus von 600 Euro.
- 1.200 Euro begünstigte Minijob-Aufwendungen 20 Prozent entsprechen einem möglichen Steuerbonus von 240 Euro.
In diesem vereinfachten Beispiel ergibt sich rechnerisch ein möglicher Steuerbonus von insgesamt 1.320 Euro, solange keine bereits genutzten Höchstbeträge oder andere Einschränkungen entgegenstehen.
Auch für Mieter und Wohnungseigentümer relevant
Begünstigte haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen auch über eine Nebenkostenabrechnung oder eine Bescheinigung der Hausverwaltung nachgewiesen werden. Entscheidend ist, dass der individuelle Anteil und die begünstigten Kosten nachvollziehbar ausgewiesen werden.
Grenzen des Steuerbonus-Rechners
Datenschutz bei der Berechnung
Das Tool benötigt weder Dokument-Uploads noch Benutzerkonto, externe API oder externen Rechendienst. Die eingegebenen Rechnungsbeträge und Berechnungen werden ausschließlich lokal im Browser verarbeitet.
Häufige Fragen zu Handwerkerkosten und haushaltsnahen Dienstleistungen
Wie viel kann ich für Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen?
Nach § 35a Abs. 3 EStG beträgt die Steuerermäßigung grundsätzlich 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen, höchstens jedoch 1.200 Euro. Bei einem verfügbaren Höchstbetrag von 100 Prozent ist dieser Steuerbonus bei 6.000 Euro begünstigten Aufwendungen erreicht.
Wie hoch ist der Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen?
Für haushaltsnahe Dienstleistungen und die von § 35a Abs. 2 EStG erfassten Beschäftigungsverhältnisse beträgt die Steuerermäßigung grundsätzlich 20 Prozent und maximal 4.000 Euro.
Wie wird ein haushaltsnaher Minijob berücksichtigt?
Für ein geringfügiges haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 35a Abs. 1 EStG beträgt die Steuerermäßigung grundsätzlich 20 Prozent der Aufwendungen und höchstens 510 Euro. Beim Haushaltsscheckverfahren dient insbesondere die Bescheinigung der Minijob-Zentrale als Nachweis.
Kann ich Materialkosten eines Handwerkers mit einrechnen?
Materialkosten und gelieferte Waren sind grundsätzlich nicht als Arbeitskosten begünstigt. Die Finanzverwaltung berücksichtigt bei der Abgrenzung bestimmte Verbrauchsmittel gesondert. Im Rechner sollten eindeutig als Material ausgewiesene Kosten deshalb nicht in das Feld für begünstigte Arbeitskosten übernommen werden.
Zählen Fahrt- und Maschinenkosten des Handwerkers?
Nach den Verwaltungsgrundsätzen können zu den Arbeitskosten auch in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten gehören, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Kann ich eine bar bezahlte Handwerkerrechnung berücksichtigen?
Bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen verlangt § 35a EStG grundsätzlich eine Rechnung und die Zahlung auf ein Konto des Leistungserbringers. Barzahlungen erfüllen diese Voraussetzung grundsätzlich nicht.
Was gilt, wenn mir eine Versicherung einen Teil der Rechnung erstattet?
Kosten, die wirtschaftlich von anderer Seite übernommen werden, sollen nicht noch einmal als eigener Aufwand berücksichtigt werden. Deshalb besitzt jede Position im Rechner ein Feld für Erstattungen oder Kostenübernahmen.
Können Mieter Kosten aus der Nebenkostenabrechnung nutzen?
Ja, grundsätzlich können auch Mieter begünstigte Beträge nutzen, wenn ihr Anteil an entsprechenden haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen aus der Abrechnung oder einer geeigneten Bescheinigung hervorgeht und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Warum fragt der Rechner nach bereits genutzten Aufwendungen?
Die gesetzlichen Höchstbeträge gelten für das Kalenderjahr. Wenn bereits andere Rechnungen oder Aufwendungen berücksichtigt wurden, steht nur der verbleibende Teil des jeweiligen Höchstbetrags für neue Positionen zur Verfügung. Genau dieses Restbudget soll der Rechner sichtbar machen.
Werden meine Rechnungsdaten gespeichert?
Nein. Für die geplante Berechnung sind keine externen APIs, Datei-Uploads oder Serveranfragen erforderlich. Die Berechnung erfolgt lokal im Browser.
Rechtsgrundlagen und weiterführende Quellen
Die geplante Rechenlogik orientiert sich insbesondere an § 35a EStG sowie den veröffentlichten Anwendungshinweisen der Finanzverwaltung.
- § 35a EStG – Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen § 35a EStG bei Gesetze im Internet
- Anwendungshinweise der Finanzverwaltung zu § 35a EStG Hinweise im amtlichen Einkommensteuer-Handbuch
Mehr Tools & Rechner:
- Steuerunterlagen Checklisten-Generator
- Steuerlicher Sonderausgaben-Check
- Steuerarten in Deutschland -Bibliothek
- Absetzbar oder privat? Steuer-Ausgaben-Finder
- Nebengewerbe Steuer-Risiko-Check
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Übersicht:
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Über uns
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