Erbschaftsteuer-Familienbaum: Freibetrag & Steuerklasse visuell ermitteln
Eine Erbschaft ist oft weit mehr als eine rein finanzielle Angelegenheit: Sie ist mit Erinnerungen, Familie und manchmal auch schwierigen Entscheidungen verbunden. Umso wichtiger ist es, die steuerlichen Folgen frühzeitig und verständlich einschätzen zu können. Denn je nachdem, in welchem Verhältnis Erblasser und Erbe zueinander stehen, unterscheiden sich Freibeträge, Steuerklassen und mögliche Steuerbelastungen zum Teil erheblich.

Unser Erbschaftsteuer-Familienbaum macht diese Zusammenhänge auf einen Blick sichtbar und hilft Ihnen dabei, Ihre persönliche Ausgangssituation besser einzuordnen einfach, anschaulich und ohne komplizierte Steuersprache:
Interaktiver Erbschaftsteuer-Check
Erbschaftsteuer-Familienbaum: Freibetrag & Steuerklasse ermitteln
Wie hoch der persönliche Freibetrag bei einer Erbschaft ist und welche Steuerklasse gilt, hängt vor allem vom Verhältnis zwischen Erblasser und Erben ab. Wählen Sie Ihre Beziehung im Familienbaum und geben Sie den Wert des Erwerbs ein. Das Tool zeigt Freibetrag, Steuerklasse, möglichen Restbetrag nach dem persönlichen Freibetrag und einen orientierenden Tarifvergleich.
Rechtsstand: August 2026 · Ausgelegt auf Erbfälle in Deutschland und die persönliche Freibetrags- und Tarifermittlung nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz.
So funktioniert der Familienbaum
Schritt 1
Ihre Position im Familienbaum wählen
Der Familienbaum zeigt die häufigsten Beziehungen bei einem Erbfall. Für einige Verwandtschaftsverhältnisse gelten Besonderheiten, die unterhalb der Grafik genauer auswählbar sind.
* Wichtig: Mit „Lebenspartner“ ist hier ein eingetragener Lebenspartner im gesetzlichen Sinn gemeint. Ein unverheirateter Lebensgefährte gehört grundsätzlich nicht zur Steuerklasse I.
Schritt 2
Wert der Erbschaft eingeben
Für die schnelle Orientierung genügt zunächst der Wert des betrachteten Erwerbs. Das Tool ist bewusst kein vollständiges Bewertungsprogramm für einen Nachlass.
Beispielwert: 300.000 €. Für eine tatsächliche Erbschaftsteuerberechnung kann der steuerlich anzusetzende Erwerb vom bloßen Markt- oder Nachlasswert abweichen.
Schritt 3
Ihre visuelle Auswertung
Beispielauswertung für ein Kind oder Stiefkind bei einem Erwerb von 300.000 €.
Freibetrags-Tacho
Zeigt, welcher Anteil des persönlichen Freibetrags durch den eingegebenen Erwerb rechnerisch ausgeschöpft wäre.
300.000 € von 400.000 € persönlichem Freibetrag.
Erbschaft und Freibetrag
Die Darstellung trennt den durch den Freibetrag gedeckten Betrag vom möglichen Restbetrag.
Orientierende Tarifsteuer
Diese Zusatzanzeige betrachtet den persönlichen Freibetrag und den gesetzlichen Tarif. Weitere Befreiungen, Abzüge und Bewertungsregeln können das tatsächliche Ergebnis verändern.
Der Wert ist eine Orientierung und kein Steuerbescheid. Für die tatsächliche Erbschaftsteuer sind insbesondere der steuerlich anzusetzende Erwerb, Steuerbefreiungen, Nachlassverbindlichkeiten, frühere Erwerbe und mögliche weitere Freibeträge relevant.
Visueller Vergleich
Was ändert sich durch den Verwandtschaftsgrad?
Derselbe Vermögenswert kann je nach Verhältnis zum Erblasser sehr unterschiedlich behandelt werden. Die folgende Beispielauswertung vergleicht einen Erwerb von 300.000 €.
Der Vergleich zeigt bewusst nur eine vereinfachte Tarifbetrachtung nach persönlichem Freibetrag. Er macht sichtbar, warum derselbe Erwerbswert je nach Verwandtschaftsverhältnis zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen kann.
Die drei Erbschaftsteuerklassen im Überblick
Die Steuerklasse bestimmt zusammen mit der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs, welcher Steuersatz nach dem gesetzlichen Tarif zur Anwendung kommt.
Steuerklasse I
enge familiäre BeziehungenDazu gehören insbesondere Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder und deren Abkömmlinge. Eltern und Voreltern gehören bei einem Erwerb von Todes wegen ebenfalls zur Steuerklasse I.
Tarif: je nach steuerpflichtigem Erwerb 7 % bis 30 %.
Steuerklasse II
weitere familiäre und frühere familiäre BeziehungenDazu zählen unter anderem Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern sowie geschiedene Ehegatten.
Tarif: je nach steuerpflichtigem Erwerb 15 % bis 43 %.
Steuerklasse III
übrige ErwerberHierzu gehören Personen, die weder Steuerklasse I noch Steuerklasse II zugeordnet werden. Dazu zählt grundsätzlich auch ein unverheirateter Lebensgefährte.
Tarif: je nach steuerpflichtigem Erwerb 30 % bis 50 %.
Steuersätze nach Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs
Nach Abzug der maßgeblichen Freibeträge richtet sich der Tarif nach der Steuerklasse und der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs. Die Stufen können später als visuelle Tariftreppe dargestellt werden.
- bis 75.000 € I: 7 % II: 15 % III: 30 %
- bis 300.000 € I: 11 % II: 20 % III: 30 %
- bis 600.000 € I: 15 % II: 25 % III: 30 %
- bis 6 Mio. € I: 19 % II: 30 % III: 30 %
- bis 13 Mio. € I: 23 % II: 35 % III: 50 %
- bis 26 Mio. € I: 27 % II: 40 % III: 50 %
- über 26 Mio. € I: 30 % II: 43 % III: 50 %
An Tarifgrenzen enthält § 19 ErbStG zusätzlich eine gesetzliche Begrenzungsregel. Die spätere JavaScript-Auswertung kann diese bei der orientierenden Tarifberechnung berücksichtigen.
Wann die einfache Auswertung nicht ausreicht
Freibetrag und Steuerklasse sind wichtige Ausgangspunkte, aber nicht in jedem Erbfall ausreichend. Markieren Sie Besonderheiten, die bei einer individuellen steuerlichen Prüfung berücksichtigt werden sollten.
Beispiel: Warum der Familienbaum einen großen Unterschied macht
Angenommen, eine Person erhält Vermögen im Wert von 300.000 €. Bei einem Kind liegt dieser Betrag im Beispiel vollständig innerhalb des persönlichen Freibetrags von 400.000 €. Bei einem Geschwisterteil verbleiben nach dem persönlichen Freibetrag von 20.000 € dagegen 280.000 € für die vereinfachte Tarifbetrachtung.
Wird derselbe Betrag dagegen von einer nicht verwandten Person oder einem unverheirateten Lebensgefährten erworben, beträgt der persönliche Freibetrag in der dargestellten Grundkonstellation nur 20.000 €. Genau diesen Unterschied macht die Vergleichsansicht unmittelbar sichtbar.
Gesetzliche Grundlagen der Auswertung
Die statischen Grunddaten des Tools orientieren sich am Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Für die Zuordnung sind insbesondere folgende Vorschriften relevant:
Häufige Fragen zum Erbschaftsteuer-Familienbaum
Wie hoch ist der persönliche Freibetrag bei einer Erbschaft?
Das hängt vom Verhältnis zum Erblasser ab. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben in der dargestellten Grundkonstellation einen persönlichen Freibetrag von 500.000 €, Kinder und Stiefkinder von 400.000 €. Für Enkel gelten je nach Familiensituation 200.000 € oder 400.000 €. Personen der Steuerklassen II und III haben grundsätzlich einen persönlichen Freibetrag von 20.000 €.
Warum unterscheidet das Tool zwei Fälle bei Enkeln?
Für Kinder von bereits verstorbenen Kindern des Erblassers kann ein persönlicher Freibetrag von 400.000 € gelten. Bei anderen Enkeln beträgt der persönliche Freibetrag grundsätzlich 200.000 €. Deshalb wird dieser wichtige Unterschied im Familienbaum ausdrücklich sichtbar gemacht.
Sind unverheiratete Lebensgefährten Ehegatten steuerlich gleichgestellt?
Nein. Ein unverheirateter Lebensgefährte ist nicht mit einem Ehegatten oder einem eingetragenen Lebenspartner im Sinne der Steuerklasse I gleichzusetzen. Soweit keine andere gesetzliche Zuordnung greift, gehört eine solche Person zur Steuerklasse III und hat grundsätzlich einen persönlichen Freibetrag von 20.000 €.
Was gilt für Eltern und Großeltern?
Bei einem Erwerb von Todes wegen gehören Eltern und Voreltern zur Steuerklasse I. Für die hier dargestellte Erbschaft gilt grundsätzlich ein persönlicher Freibetrag von 100.000 €. Bei Schenkungen unter Lebenden kann die steuerliche Einordnung anders ausfallen. Das Tool ist deshalb ausdrücklich auf Erbfälle ausgerichtet.
Werden frühere Schenkungen automatisch ignoriert?
Nein. Mehrere Vermögensvorteile, die innerhalb von zehn Jahren von derselben Person stammen, können nach § 14 ErbStG zusammengerechnet werden. Deshalb weist der Besonderheiten-Check auf frühere Erwerbe ausdrücklich hin.
Warum kann die tatsächliche Erbschaftsteuer vom Tool-Ergebnis abweichen?
Der persönliche Freibetrag ist nur ein Teil der Berechnung. Steuerbefreiungen, steuerliche Bewertungsregeln, Nachlassverbindlichkeiten, Familienheime, Betriebsvermögen, Versorgungsfreibeträge, frühere Erwerbe und weitere Besonderheiten können den steuerpflichtigen Erwerb verändern. Die Tarifsteuer des Tools ist daher als Orientierung und nicht als Steuerbescheid zu verstehen.
Werden meine Eingaben gespeichert oder übertragen?
Nein. Das Tool ist für eine lokale Berechnung im Browser konzipiert. Es benötigt weder Datei-Uploads noch externe Berechnungs-APIs. Die eingegebenen Werte sollen nicht an einen externen Dienst übertragen oder dauerhaft gespeichert werden.
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