Erbschaftsteuer-Familienbaum: Freibetrag & Steuerklasse ermitteln

Erbschaftsteuer-Familienbaum: Freibetrag & Steuerklasse visuell ermitteln

Eine Erbschaft ist oft weit mehr als eine rein finanzielle Angelegenheit: Sie ist mit Erinnerungen, Familie und manchmal auch schwierigen Entscheidungen verbunden. Umso wichtiger ist es, die steuerlichen Folgen frühzeitig und verständlich einschätzen zu können. Denn je nachdem, in welchem Verhältnis Erblasser und Erbe zueinander stehen, unterscheiden sich Freibeträge, Steuerklassen und mögliche Steuerbelastungen zum Teil erheblich.

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Unser Erbschaftsteuer-Familienbaum macht diese Zusammenhänge auf einen Blick sichtbar und hilft Ihnen dabei, Ihre persönliche Ausgangssituation besser einzuordnen einfach, anschaulich und ohne komplizierte Steuersprache:

Wenig Eingaben Verwandtschaft auswählen und Erwerbswert eintragen.
Visuelle Auswertung Familienbaum, Freibetrags-Tacho und Vergleichsansicht.
Lokale Verarbeitung Keine Uploads und keine externen Berechnungs-APIs.

Rechtsstand: August 2026 · Ausgelegt auf Erbfälle in Deutschland und die persönliche Freibetrags- und Tarifermittlung nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz.

So funktioniert der Familienbaum

Verwandtschaft auswählen Klicken Sie im Familienbaum auf Ihre Beziehung zum Erblasser oder wählen Sie das Verhältnis in der Liste darunter.
Wert der Erbschaft eingeben Tragen Sie den für die vereinfachte Betrachtung maßgeblichen Erwerbswert in Euro ein.
Ergebnis vergleichen Sehen Sie Steuerklasse, persönlichen Freibetrag, Freibetragsauslastung und den Unterschied zu anderen Verwandtschaftsverhältnissen.

Schritt 1

Ihre Position im Familienbaum wählen

Der Familienbaum zeigt die häufigsten Beziehungen bei einem Erbfall. Für einige Verwandtschaftsverhältnisse gelten Besonderheiten, die unterhalb der Grafik genauer auswählbar sind.

Familienbaum zur Auswahl des Verwandtschaftsverhältnisses Vom Erblasser ausgehend sind Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner, Eltern, Großeltern, Geschwister, Nichten und Neffen, Kinder, Enkel sowie nicht verwandte Personen dargestellt. Großeltern Eltern Geschwister Erblasser Ehegatte / Lebenspartner* Unverheiratet / nicht verwandt Nichte / Neffe Kind / Stiefkind Enkel Elternteil lebt Enkel Elternteil verstorben

* Wichtig: Mit „Lebenspartner“ ist hier ein eingetragener Lebenspartner im gesetzlichen Sinn gemeint. Ein unverheirateter Lebensgefährte gehört grundsätzlich nicht zur Steuerklasse I.

Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser

Schritt 2

Wert der Erbschaft eingeben

Für die schnelle Orientierung genügt zunächst der Wert des betrachteten Erwerbs. Das Tool ist bewusst kein vollständiges Bewertungsprogramm für einen Nachlass.

Beispielwert: 300.000 €. Für eine tatsächliche Erbschaftsteuerberechnung kann der steuerlich anzusetzende Erwerb vom bloßen Markt- oder Nachlasswert abweichen.

Schritt 3

Ihre visuelle Auswertung

Beispielauswertung für ein Kind oder Stiefkind bei einem Erwerb von 300.000 €.

Steuerklasse abhängig vom Verhältnis zum Erblasser
I
Persönlicher Freibetrag nach § 16 ErbStG
400.000 €
Restlicher Freibetrag nach dem eingegebenen Erwerb
100.000 €
Restbetrag nach Freibetrag vereinfachte Betrachtung
0 €

Freibetrags-Tacho

Zeigt, welcher Anteil des persönlichen Freibetrags durch den eingegebenen Erwerb rechnerisch ausgeschöpft wäre.

75 Prozent des persönlichen Freibetrags sind im Beispiel ausgeschöpft 75 % genutzt
75 %

300.000 € von 400.000 € persönlichem Freibetrag.

Erbschaft und Freibetrag

Die Darstellung trennt den durch den Freibetrag gedeckten Betrag vom möglichen Restbetrag.

Durch Freibetrag gedeckt 300.000 €
Restbetrag 0 €
Der Beispielerwerb liegt innerhalb des persönlichen Freibetrags. Allein aus der Gegenüberstellung von 300.000 € Erwerb und 400.000 € persönlichem Freibetrag verbleibt kein Restbetrag.

Orientierende Tarifsteuer

Diese Zusatzanzeige betrachtet den persönlichen Freibetrag und den gesetzlichen Tarif. Weitere Befreiungen, Abzüge und Bewertungsregeln können das tatsächliche Ergebnis verändern.

Anwendbare Tarifstufe kein steuerpflichtiger Restbetrag
Orientierende Tarifsteuer 0 €

Der Wert ist eine Orientierung und kein Steuerbescheid. Für die tatsächliche Erbschaftsteuer sind insbesondere der steuerlich anzusetzende Erwerb, Steuerbefreiungen, Nachlassverbindlichkeiten, frühere Erwerbe und mögliche weitere Freibeträge relevant.

Visueller Vergleich

Was ändert sich durch den Verwandtschaftsgrad?

Derselbe Vermögenswert kann je nach Verhältnis zum Erblasser sehr unterschiedlich behandelt werden. Die folgende Beispielauswertung vergleicht einen Erwerb von 300.000 €.

I
Ehegatte / eingetragener Lebenspartner 500.000 € persönlicher Freibetrag
Rest nach Freibetrag 0 €
Tarifsteuer 0 €
I
Kind / Stiefkind 400.000 € persönlicher Freibetrag
Rest nach Freibetrag 0 €
Tarifsteuer 0 €
I
Enkel bei vorverstorbenem Elternteil 400.000 € persönlicher Freibetrag
Rest nach Freibetrag 0 €
Tarifsteuer 0 €
I
Enkel, dessen Elternteil lebt 200.000 € persönlicher Freibetrag
Rest nach Freibetrag 100.000 €
Tarifsteuer 11.000 €
I
Eltern / Großeltern beim Erbfall 100.000 € persönlicher Freibetrag
Rest nach Freibetrag 200.000 €
Tarifsteuer 22.000 €
II
Geschwister / Nichte / Neffe 20.000 € persönlicher Freibetrag
Rest nach Freibetrag 280.000 €
Tarifsteuer 56.000 €
III
Unverheirateter Partner / sonstige Person 20.000 € persönlicher Freibetrag
Rest nach Freibetrag 280.000 €
Tarifsteuer 84.000 €

Der Vergleich zeigt bewusst nur eine vereinfachte Tarifbetrachtung nach persönlichem Freibetrag. Er macht sichtbar, warum derselbe Erwerbswert je nach Verwandtschaftsverhältnis zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen kann.

Die drei Erbschaftsteuerklassen im Überblick

Die Steuerklasse bestimmt zusammen mit der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs, welcher Steuersatz nach dem gesetzlichen Tarif zur Anwendung kommt.

I

Steuerklasse I

enge familiäre Beziehungen

Dazu gehören insbesondere Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder und deren Abkömmlinge. Eltern und Voreltern gehören bei einem Erwerb von Todes wegen ebenfalls zur Steuerklasse I.

Tarif: je nach steuerpflichtigem Erwerb 7 % bis 30 %.

II

Steuerklasse II

weitere familiäre und frühere familiäre Beziehungen

Dazu zählen unter anderem Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern sowie geschiedene Ehegatten.

Tarif: je nach steuerpflichtigem Erwerb 15 % bis 43 %.

III

Steuerklasse III

übrige Erwerber

Hierzu gehören Personen, die weder Steuerklasse I noch Steuerklasse II zugeordnet werden. Dazu zählt grundsätzlich auch ein unverheirateter Lebensgefährte.

Tarif: je nach steuerpflichtigem Erwerb 30 % bis 50 %.

Steuersätze nach Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs

Nach Abzug der maßgeblichen Freibeträge richtet sich der Tarif nach der Steuerklasse und der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs. Die Stufen können später als visuelle Tariftreppe dargestellt werden.

  1. bis 75.000 €
    I: 7 % II: 15 % III: 30 %
  2. bis 300.000 €
    I: 11 % II: 20 % III: 30 %
  3. bis 600.000 €
    I: 15 % II: 25 % III: 30 %
  4. bis 6 Mio. €
    I: 19 % II: 30 % III: 30 %
  5. bis 13 Mio. €
    I: 23 % II: 35 % III: 50 %
  6. bis 26 Mio. €
    I: 27 % II: 40 % III: 50 %
  7. über 26 Mio. €
    I: 30 % II: 43 % III: 50 %

An Tarifgrenzen enthält § 19 ErbStG zusätzlich eine gesetzliche Begrenzungsregel. Die spätere JavaScript-Auswertung kann diese bei der orientierenden Tarifberechnung berücksichtigen.

Wann die einfache Auswertung nicht ausreicht

Freibetrag und Steuerklasse sind wichtige Ausgangspunkte, aber nicht in jedem Erbfall ausreichend. Markieren Sie Besonderheiten, die bei einer individuellen steuerlichen Prüfung berücksichtigt werden sollten.

Besonderheiten-Check
Im Beispiel sind keine Besonderheiten ausgewählt. Die Basisdarstellung konzentriert sich daher auf Verwandtschaftsverhältnis, persönlichen Freibetrag und gesetzlichen Tarif.

Beispiel: Warum der Familienbaum einen großen Unterschied macht

Angenommen, eine Person erhält Vermögen im Wert von 300.000 €. Bei einem Kind liegt dieser Betrag im Beispiel vollständig innerhalb des persönlichen Freibetrags von 400.000 €. Bei einem Geschwisterteil verbleiben nach dem persönlichen Freibetrag von 20.000 € dagegen 280.000 € für die vereinfachte Tarifbetrachtung.

Erwerb 300.000 €
Kind: Freibetrag 400.000 €
Vereinfachter Restbetrag 0 €

Wird derselbe Betrag dagegen von einer nicht verwandten Person oder einem unverheirateten Lebensgefährten erworben, beträgt der persönliche Freibetrag in der dargestellten Grundkonstellation nur 20.000 €. Genau diesen Unterschied macht die Vergleichsansicht unmittelbar sichtbar.

Gesetzliche Grundlagen der Auswertung

Die statischen Grunddaten des Tools orientieren sich am Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Für die Zuordnung sind insbesondere folgende Vorschriften relevant:

Häufige Fragen zum Erbschaftsteuer-Familienbaum

Wie hoch ist der persönliche Freibetrag bei einer Erbschaft?

Das hängt vom Verhältnis zum Erblasser ab. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben in der dargestellten Grundkonstellation einen persönlichen Freibetrag von 500.000 €, Kinder und Stiefkinder von 400.000 €. Für Enkel gelten je nach Familiensituation 200.000 € oder 400.000 €. Personen der Steuerklassen II und III haben grundsätzlich einen persönlichen Freibetrag von 20.000 €.

Warum unterscheidet das Tool zwei Fälle bei Enkeln?

Für Kinder von bereits verstorbenen Kindern des Erblassers kann ein persönlicher Freibetrag von 400.000 € gelten. Bei anderen Enkeln beträgt der persönliche Freibetrag grundsätzlich 200.000 €. Deshalb wird dieser wichtige Unterschied im Familienbaum ausdrücklich sichtbar gemacht.

Sind unverheiratete Lebensgefährten Ehegatten steuerlich gleichgestellt?

Nein. Ein unverheirateter Lebensgefährte ist nicht mit einem Ehegatten oder einem eingetragenen Lebenspartner im Sinne der Steuerklasse I gleichzusetzen. Soweit keine andere gesetzliche Zuordnung greift, gehört eine solche Person zur Steuerklasse III und hat grundsätzlich einen persönlichen Freibetrag von 20.000 €.

Was gilt für Eltern und Großeltern?

Bei einem Erwerb von Todes wegen gehören Eltern und Voreltern zur Steuerklasse I. Für die hier dargestellte Erbschaft gilt grundsätzlich ein persönlicher Freibetrag von 100.000 €. Bei Schenkungen unter Lebenden kann die steuerliche Einordnung anders ausfallen. Das Tool ist deshalb ausdrücklich auf Erbfälle ausgerichtet.

Werden frühere Schenkungen automatisch ignoriert?

Nein. Mehrere Vermögensvorteile, die innerhalb von zehn Jahren von derselben Person stammen, können nach § 14 ErbStG zusammengerechnet werden. Deshalb weist der Besonderheiten-Check auf frühere Erwerbe ausdrücklich hin.

Warum kann die tatsächliche Erbschaftsteuer vom Tool-Ergebnis abweichen?

Der persönliche Freibetrag ist nur ein Teil der Berechnung. Steuerbefreiungen, steuerliche Bewertungsregeln, Nachlassverbindlichkeiten, Familienheime, Betriebsvermögen, Versorgungsfreibeträge, frühere Erwerbe und weitere Besonderheiten können den steuerpflichtigen Erwerb verändern. Die Tarifsteuer des Tools ist daher als Orientierung und nicht als Steuerbescheid zu verstehen.

Werden meine Eingaben gespeichert oder übertragen?

Nein. Das Tool ist für eine lokale Berechnung im Browser konzipiert. Es benötigt weder Datei-Uploads noch externe Berechnungs-APIs. Die eingegebenen Werte sollen nicht an einen externen Dienst übertragen oder dauerhaft gespeichert werden.

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