Sonderausgaben in Deutschland: Zahlen, Statistik und der Blick ins Ausland

Steuern zahlen gehört für die meisten Menschen zum Alltag. Doch wie viel von dem, was wir für Altersvorsorge, Versicherungen, Spenden oder Bildung ausgeben, findet tatsächlich Eingang in die Steuererklärung? Die Größenordnung überrascht: Allein in Deutschland wurden für das Steuerjahr 2022 rund 309,8 Milliarden Euro an Sonderausgaben steuerlich erfasst. Hinter dieser gewaltigen Summe stehen Millionen persönliche Entscheidungen, finanzielle Verpflichtungen und der Wunsch, für die eigene Zukunft oder die Familie vorzusorgen.

Sonderausgaben in Deutschland_ Zahlen, Statistik und der Blick ins Ausland

Doch welche Ausgaben fallen besonders ins Gewicht, wie haben sich die Beträge entwickelt und wie gehen andere Länder mit vergleichbaren Steuerabzügen um? Aktuelle Veröffentlichungen amtlicher Steuerstatistiken geben spannende Einblicke und zeigen, warum zwischen steuerlich abziehbaren Ausgaben und tatsächlicher Steuerersparnis ein entscheidender Unterschied besteht:

Deutschlands Sonderausgaben erreichen rund 309,8 Milliarden Euro

Redaktionsstand: 19. Oktober 2026 · Deutsches Hauptdatenjahr: 2022 · Veröffentlichung der Gesamtstatistik: 10. Juni 2026

In der deutschen Lohn- und Einkommensteuerstatistik stehen für das Steuerjahr 2022 309.811.518.297 Euro Sonderausgaben. Der Betrag umfasst die amtlich ausgewiesene Position „Sonderausgaben“ im Besteuerungsschema. Er beschreibt, in welcher Größenordnung solche Abzüge steuerlich erfasst wurden – nicht, wie viel Einkommensteuer die Bevölkerung dadurch gespart hat.

309,8 Mrd. €

Sonderausgaben, Steuerjahr 2022; steuerlicher Abzugsbetrag

7,52 Mrd. €

abzugsfähige nichtpolitische Zuwendungen, Steuerjahr 2022

1,15 Mrd. €

zusätzliche Riester-Steuerentlastung, Beitragsjahr 2022

Die drei Werte beziehen sich auf verschiedene statistische Größen. Besonders wichtig ist der Unterschied zwischen einem Abzug vom steuerlich maßgeblichen Einkommen und einer direkten Entlastung bei der Steuer. Die zusätzliche Riester-Entlastung gehört zur zweiten Kategorie und darf deshalb nicht als weiterer Sonderausgabenbetrag zur ersten Kennzahl addiert werden.

Die nominalen Abzugsbeträge nehmen im Zeitverlauf zu

Die vergleichbare Tabellenposition steigt in der vorliegenden Reihe von 187,7 Milliarden Euro im Steuerjahr 2014 auf 309,8 Milliarden Euro im Steuerjahr 2022. Alle neun Jahreswerte sind nominal, also nicht um die Geldentwertung bereinigt. Gegenüber 2021 ergibt sich aus den ungerundeten Beträgen ein Anstieg um 7,8 Prozent.

Aus dieser Entwicklung allein lässt sich nicht ablesen, ob Steuerpflichtige ihre Möglichkeiten gezielter genutzt haben. Die Gesamtsumme kann sich unter anderem durch veränderte Einkommen, Fallzahlen und gesetzliche Regelungen bewegen. Zudem führt die Statistik eine weitere Position „Altersvorsorgebeiträge“ gesondert; sie wird hier nicht nachträglich zur dargestellten Sonderausgabenreihe hinzugezählt.

Abbildung 1: Sonderausgaben in Deutschland – jährliche Entwicklung
Sonderausgaben in Deutschland von 2014 bis 2022 Liniengrafik über neun Steuerjahre, von 187,7 Milliarden Euro 2014 bis 309,8 Milliarden Euro 2022. Alle Jahreswerte sind direkt am Datenpunkt angegeben, die exakten Eurobeträge stehen in der folgenden Tabelle. Die Werte sind nominal und stellen keine Steuerersparnis dar. 0 50 100 150 200 250 300 350 Milliarden Euro 187,7 2014 196,0 2015 205,3 2016 215,7 2017 224,5 2018 231,2 2019 267,4 2020 287,4 2021 309,8 2022 Steuerjahr

Auf schmalen Bildschirmen ist die Grafik innerhalb des Rahmens horizontal verschiebbar. Die vollständigen Zahlen stehen direkt darunter.

Region: Deutschland · Zeitraum: Steuerjahre 2014–2022 · Grundgesamtheit: unbeschränkt Steuerpflichtige der jeweiligen Lohn- und Einkommensteuerstatistik · Einheit: Milliarden Euro, nominal und in der Grafik gerundet · Grenze: keine inflationsbereinigte Entwicklung, keine Steuerersparnis. Quelle: Statistisches Bundesamt, Tabelle 73111-07, Zeile 19, Originaltabelle (öffnet in neuem Tab). Eigene Visualisierung auf Basis der Quelle.

Datentabelle zu Abbildung 1: Sonderausgaben im amtlichen Besteuerungsschema
Steuerjahr Sonderausgaben (Euro)
2014187.656.777.160
2015195.975.427.726
2016205.342.666.754
2017215.709.724.880
2018224.523.319.703
2019231.154.708.737
2020267.412.387.991
2021287.389.678.505
2022309.811.518.297

Zuwendungen, Schulgeld und Riester zeigen drei unterschiedliche Messgrößen

Abzugsfähige Zuwendungen sind nicht identisch mit geltend gemachten Beträgen

Für das Steuerjahr 2022 verzeichnet die amtliche Auswertung rund 7,52 Milliarden Euro abzugsfähige Zuwendungen ohne politische Zwecke, verteilt auf 11.518.597 Steuerpflichtige. In einer anderen Tabelle derselben Veröffentlichung stehen für die gleiche nichtpolitische Abgrenzung 14.175.932.000 Euro geltend gemachte Zuwendungen.

Diese beiden Summen sind keine einfache Erfolgs- oder Ablehnungsbilanz. Abzugsfähige Beträge können aus früheren Jahren vorgetragene Zuwendungen enthalten; zusätzlich greifen besondere Nachweis- und Tabellengrenzen. So berücksichtigt die betreffende Auswertung Zuwendungen nach § 10b EStG nur, wenn sie nicht schon durch den Sonderausgaben-Pauschbetrag abgegolten sind. Die Differenz darf deshalb nicht pauschal als vom Finanzamt abgelehnter Spendenbetrag gedeutet werden.

Beim Schulgeld erfasst die Statistik zunächst die erklärten Kosten

Für 612.832 Kinder im Alter zwischen 6 und 23 Jahren wurden 2022 Schulgeldzahlungen von insgesamt 1.293.956.502 Euro steuerlich angegeben. Erfasst ist das volle gemeldete Schulgeld für kostenpflichtige Privatschulen, gegebenenfalls mit Aufnahmegebühren, jedoch ohne Unterkunft und Verpflegung.

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Die Zahl besagt nicht, dass dieser Gesamtbetrag als Sonderausgabe abziehbar war. Sie erfasst außerdem weder sämtliche Privatschüler noch alle privaten Bildungsaufwendungen. Für das Verständnis von Steuerstatistiken ist das ein zentraler Unterschied: Eine in der Erklärung eingetragene Ausgabe und der letztlich steuerlich berücksichtigte Anteil können verschieden sein.

Die zusätzliche Riester-Förderung misst dagegen eine tatsächliche Steuerentlastung

Für das Beitragsjahr 2022 meldet die Riester-Statistik 1.145,6 Millionen Euro zusätzliche Steuerentlastung über den Zulageanspruch hinaus. Für 4.517.819 Personen ist eine solche Entlastung ausgewiesen. Grundlage sind Verwaltungsdaten der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen und Meldungen der Finanzämter; der Auswertungsstichtag war der 15. Mai 2025.

Hier ist nicht das Volumen eingezahlter oder abgezogener Altersvorsorgebeiträge gemeint, sondern der zusätzliche steuerliche Förderbetrag. Auch bei diesem älteren Beitragsjahr können Meldungen nachlaufen. Die jüngeren, im selben Bericht enthaltenen Beitragsjahre sind stärker unvollständig und lassen sich daher nicht unbesehen als Beleg für einen Förderrückgang verwenden.

Für die Einordnung: „Angegeben“, „geltend gemacht“, „abzugsfähig“ und „Steuerentlastung“ bezeichnen unterschiedliche Stationen oder Arten steuerlicher Berücksichtigung. Wer diese Begriffe vermischt, kann aus richtigen Einzelzahlen ein falsches Gesamtbild erzeugen.

USA: Einzelabzüge umfassen auch andere Ausgabenarten

Der US-amerikanische Internal Revenue Service schätzt für das Steuerjahr 2023 rund 690,85 Milliarden US-Dollar einzeln aufgeschlüsselte Steuerabzüge („itemized deductions“). Diese Position betrifft hochgerechnet 15.106.257 Einkommensteuererklärungen mit Einzelabzügen. Innerhalb der Summe entfallen rund 211,98 Milliarden US-Dollar auf die Kategorie „contributions deduction“, also bestimmte abzugsfähige Zuwendungen.

Der IRS berechnet die Angaben anhand einer Stichprobe aus administrativen Steuererklärungen und veröffentlicht hochgerechnete Werte. Die ausgewiesene Fallzahl ist folglich keine Stichprobengröße, sondern die geschätzte Anzahl entsprechender Erklärungen. Wer stattdessen den pauschalen Standardabzug nutzt, gehört nicht zu dem hier betrachteten Einzelabzugsbestand.

Der US-Katalog enthält unter anderem bestimmte Zinsen, Steuern, Gesundheitskosten und Zuwendungen. Er deckt sich deshalb nicht mit der deutschen Position „Sonderausgaben“. Weder die Dollar- und Eurobeträge noch die jeweiligen Fallzahlen lassen sich unmittelbar als Maßstab dafür verwenden, welches Land größere Steuervergünstigungen gewährt. Die US-Daten zeigen vielmehr, welche Arten von Kosten das dortige Steuersystem bei einer Einzelaufstellung zusammenfasst.

Kanada: Altersvorsorge hat in der ausgewählten Abzugsgruppe das größte Volumen

Kanadas Einkommensteuerstatistik weist für das Steuerjahr 2024 mehrere getrennte Abzugspositionen aus. Unter den vier hier ausgewählten Kategorien erreicht der Abzug für registrierte private Altersvorsorgepläne (RRSP/PRPP) mit 59,25 Milliarden kanadischen Dollar den größten Betrag. Darauf folgt der Abzug für registrierte betriebliche Pensionspläne (RPP) mit 32,93 Milliarden CAD.

Kinderbetreuungskosten sind mit rund 5,83 Milliarden CAD und Abzüge für das First Home Savings Account (FHSA), ein Sparmodell für den Erwerb ersten Wohneigentums, mit rund 5,41 Milliarden CAD erfasst. Diese Auswahl ist keine vollständige Aufschlüsselung aller kanadischen Steuerabzüge. Sie illustriert lediglich die Größenunterschiede innerhalb derselben Veröffentlichung.

Abbildung 2: Ausgewählte Abzüge in Kanada nach Ausgabenbereich
Vier ausgewählte kanadische Steuerabzüge im Steuerjahr 2024 Horizontales Balkendiagramm in Milliarden kanadischen Dollar: RRSP- und PRPP-Abzug 59,25, RPP-Abzug 32,93, Kinderbetreuungskosten 5,83 und First-Home-Savings-Account-Abzug 5,41. Die quantitative Achse beginnt bei null. Die exakten Werte und Fallzahlen sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Milliarden CAD (gerundet) 0 20 40 60 RRSP-/PRPP-Abzug (private Altersvorsorge) 59,25 RPP-Abzug (betriebliche Altersvorsorge) 32,93 Kinderbetreuungskosten 5,83 FHSA-Abzug (Sparen für erstes Wohneigentum) 5,41 Steuerjahr 2024

Die Balken beginnen bei null. Auf schmalen Bildschirmen die Grafik horizontal verschieben; die exakten Beträge stehen in der Tabelle.

Region: Kanada · Zeitraum: Steuerjahr 2024, Verarbeitungsstand 30. November 2025 · Grundgesamtheit: bearbeitete T1-Steuererklärungen mit der jeweiligen Abzugsposition · Einheit: Milliarden CAD, in der Grafik auf zwei Stellen gerundet · Grenze: nur vier ausgewählte, teils überlappend genutzte Kategorien; keine Steuerersparnis. Quelle: Canada Revenue Agency, Tabelle 2, Positionen 29, 30, 31 und 34, Originaltabelle (öffnet in neuem Tab). Eigene Visualisierung auf Basis der Quelle.

Datentabelle zu Abbildung 2: vier ausgewählte Abzugspositionen, Steuerjahr 2024
Abzugsposition Betrag (CAD) Steuererklärungen
RRSP-/PRPP-Abzug 59.245.375.000 6.470.880
Registered-Pension-Plan-Abzug (RPP) 32.927.882.000 5.971.950
Kinderbetreuungskosten 5.830.796.000 1.432.130
First-Home-Savings-Account-Abzug (FHSA) 5.406.758.000 834.360

Die Canada Revenue Agency wertet die bis zum 30. November 2025 bearbeiteten Veranlagungen und Neuveranlagungen aus. Beträge sind in der Originalstatistik auf Tausender-CAD, Fallzahlen auf Zehner gerundet; spätere Änderungen bleiben möglich. Zudem können in einer Steuererklärung mehrere der ausgewählten Positionen vorkommen. Die vier Fallzahlen dürfen daher nicht addiert und als Zahl unterschiedlicher Personen ausgegeben werden.

Auch hier ist der Unterschied zwischen Abzug und Steuerersparnis entscheidend. Ein RRSP-/PRPP-Abzug ist nicht mit dem deutschen Riester-Förderbetrag gleichzusetzen. Beide betreffen Altersvorsorge, werden jedoch unter unterschiedlichen gesetzlichen Voraussetzungen und mit verschiedenen statistischen Größen erfasst.

Frankreich: Direkte Steuervorteile erreichen viele Steuerhaushalte

Frankreichs Steuerverwaltung schätzt, dass 30,9 Prozent der Steuerhaushalte für das Einkommensjahr 2024 von mindestens einer Steuerermäßigung oder Steuergutschrift profitierten. Das entspricht nach der vorläufigen Veröffentlichung rund 12,8 Millionen Steuerhaushalten. Grundlage sind die bis zum 15. September 2025 bekannten Erklärungen mit einer Hochrechnung auf den erwarteten Gesamtbestand.

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Die französische Zahl misst nicht die Häufigkeit sämtlicher steuerlicher Einkommensabzüge. Gemeint sind Vergünstigungen, die die festgesetzte Steuerschuld direkt mindern oder als Gutschrift wirken können. Ein „foyer fiscal“ ist zudem eine steuerliche Haushaltseinheit und nicht zwangsläufig eine einzelne Person. Deshalb wäre es methodisch falsch, die französische Nutzungsquote direkt einer vermeintlichen deutschen Sonderausgabenquote gegenüberzustellen.

Auch können französische Steuerhaushalte mehrere unterschiedliche Vorteile nutzen. Ihre Anzahl lässt sich nicht aus einzelnen Förderkategorien addieren. Die veröffentlichte Quote ist vorläufig und sollte ausdrücklich als Schätzung für das Einkommensjahr 2024 verstanden werden – nicht als gesicherte Aussage zur heutigen Nutzung.

Warum sich die Länderzahlen nicht zu einer Rangliste verbinden lassen

Die deutschen Sonderausgaben, amerikanischen Einzelabzüge, kanadischen Einzelkategorien und französischen direkten Steuervorteile zeigen verschiedene Ausschnitte der Einkommensteuersysteme. Schon die Bezugsjahre sind verschieden: Deutschland und die Riester-Auswertung beziehen sich hier auf 2022, die USA auf 2023 und Kanada sowie Frankreich auf 2024. Auch die Währungen und statistischen Einheiten unterscheiden sich.

  • Definitionen: Ausgaben, beantragte Abzüge, anerkannte Beträge und direkte Steuerentlastungen sind keine austauschbaren Größen.
  • Grundgesamtheiten: Deutschland zählt in der Einkommensteuerstatistik zusammen veranlagte Paare als einen Steuerpflichtigen. In den USA werden hier Erklärungen mit Einzelabzügen, in Kanada Erklärungen mit bestimmten Positionen und in Frankreich Steuerhaushalte betrachtet.
  • Erhebungsarten: Deutschland, Kanada, Frankreich und die Riester-Statistik nutzen Verwaltungsbestände mit unterschiedlichem Erfassungsstand. Die US-Ergebnisse beruhen auf einer statistischen Hochrechnung aus Steuererklärungen.
  • Datenstand: Spätere Steuerbescheide und Revisionen können fehlen; die französische Quote ist ausdrücklich vorläufig. Die deutsche Zeitreihe ist außerdem nicht inflationsbereinigt.
  • Quelleninteressen: Es handelt sich durchweg um öffentliche Steuer- oder Statistikbehörden, nicht um kommerzielle Anbieter. Das Finanzministerium berichtet allerdings auch über ein Förderinstrument seines Zuständigkeitsbereichs; amtliche Zuständigkeit ersetzt keine methodische Prüfung.

Die Werte sind aufgrund unterschiedlicher Definitionen beziehungsweise Erhebungsmethoden nicht als direktes Länderranking zu verstehen. Unmittelbar sinnvoll ist dagegen der nominale Vergleich derselben deutschen Tabellenposition über mehrere Jahre und der Größenvergleich ausgewählter kanadischer Abzugskategorien innerhalb eines Steuerjahres.

Die Daten beantworten außerdem nicht, welche steuerlichen Möglichkeiten insgesamt ungenutzt bleiben. Dazu müssten auch alle anspruchsberechtigten, aber gar nicht erklärten Ausgaben systematisch erfasst werden. Aus vorhandenen Steuererklärungsdaten lässt sich ein solches ungenutztes Potenzial nicht zuverlässig ableiten.

Was die Zahlen für die eigene Steuererklärung bedeuten

Für einzelne Steuerpflichtige ist die bundesweite Summe kein Richtwert für eine persönliche Erstattung. Entscheidend sind die Art der eigenen Ausgaben, die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und die individuelle steuerliche Situation. Wer die Systematik besser verstehen möchte, findet eine Einführung unter Was sind Sonderausgaben?.

Um mögliche Ausgabenbereiche strukturiert durchzugehen, kann der steuerliche Sonderausgaben-Check helfen. Für Belege und Bescheinigungen steht außerdem der Steuerunterlagen-Checklisten-Generator bereit. Wer verstehen will, warum sich ein Abzug nicht eins zu eins als Erstattung zeigt, kann den Steuerbescheid-Decoder nutzen. Diese Hilfen ersetzen keine Prüfung der jeweils geltenden steuerlichen Regeln.

Originalquellen und Datenstände

Sämtliche statistischen Befunde sind den folgenden amtlichen Originalveröffentlichungen zugeordnet. Die Links öffnen jeweils in einem neuen Tab. Die Jahre bezeichnen die zugrunde liegenden Steuer- oder Beitragszeiträume, nicht das Veröffentlichungsjahr des Beitrags.

  1. Statistisches Bundesamt: Statistischer Bericht – Lohn- und Einkommensteuer 2022, Tabelle 73111-07, Zeile 19. Datenjahre 2014–2022; veröffentlicht am 10. Juni 2026. Originaldatei XLSX (öffnet in neuem Tab).
  2. Statistisches Bundesamt: Geleistete Spenden, geltend gemachte und abzugsfähige Zuwendungen – 2022, Tabellen 73111-02 und 73111-03. Veröffentlicht am 24. September 2026. Originaldatei XLSX (öffnet in neuem Tab).
  3. Statistisches Bundesamt: Statistischer Bericht – Lohn- und Einkommensteuer – Schulgeld 2022, Tabelle 73111-b01. Veröffentlicht am 27. Juli 2026. Originaldatei XLSX (öffnet in neuem Tab).
  4. Bundesministerium der Finanzen / Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen: Statistische Auswertungen zur Riester-Förderung, Beitragsjahr 2022, Tabelle 1; Auswertungsstichtag 15. Mai 2025, veröffentlicht am 17. November 2025. Originalveröffentlichung (öffnet in neuem Tab).
  5. Internal Revenue Service: Publication 1304, Table 2.1 – Returns with Itemized Deductions, Steuerjahr 2023, Filing Year 2024; veröffentlicht am 26. März 2026. Originaltabelle XLS (öffnet in neuem Tab).
  6. Canada Revenue Agency: Individual Income Tax Return Statistics, 2024 Tax Year, Tabelle 2, Positionen 29, 30, 31 und 34; Ausgabe 2026, bearbeitet bis 30. November 2025. Originaltabelle PDF (öffnet in neuem Tab) und Methodik (öffnet in neuem Tab).
  7. Direction générale des Finances publiques: DGFiP Statistiques n° 41 – L’impôt sur le revenu 2024 a été plus dynamique que les revenus, Einkommensjahr 2024, vorläufige Hochrechnung mit Datenstand 15. September 2025; veröffentlicht am 18. November 2025. Originalbericht PDF (öffnet in neuem Tab).

Stand der redaktionellen Zusammenstellung: 19. Oktober 2026. Der Beitrag dokumentiert veröffentlichte Datenstände und beansprucht keine laufende Aktualisierung.

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Bernd Schneider, - Finanzwirt, Marina Kozeck, Steuerfachangestellte, Joachim Kretschmann, - Finanzberater, sowie Ferya & Christian Gülcan, Unternehmer, Founder und Investoren mit ca. 30 Jahren Erfahrung in gewerblichen Steuerangelegenheiten, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes, Ratgeber und Tipps zum Thema Steuern und Finanzen. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einem Finanzberater oder Steuerberater.

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