Was sind Sonderausgaben

Was sind Sonderausgaben?

Schnellüberblick: Die 4 wichtigsten Punkte

  • Vier Bereiche: Sonderausgaben lassen sich grob in allgemeine beziehungsweise übrige Sonderausgaben, Altersvorsorgeaufwendungen, sonstige Vorsorgeaufwendungen und Beiträge zur zusätzlichen Altersvorsorge wie Riester-Verträge einteilen.
  • Gesetzliche Voraussetzung: Nicht jede sinnvolle oder notwendige private Ausgabe ist absetzbar. Entscheidend ist, dass sie ausdrücklich gesetzlich als Sonderausgabe vorgesehen ist und die jeweiligen Voraussetzungen sowie Höchstbeträge eingehalten werden.
  • Zahlungszeitpunkt und Nachweise: In vielen Fällen zählt das Jahr, in dem die Ausgabe tatsächlich bezahlt wurde; Erstattungen, Zuschüsse oder Rückzahlungen können den abziehbaren Betrag mindern. Belege, Verträge und Bescheinigungen sollten deshalb geordnet aufbewahrt werden.
  • Private und betriebliche Kosten trennen: Beruflich oder betrieblich veranlasste Ausgaben gehören grundsätzlich nicht zu den Sonderausgaben, sondern zu den Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Besonders Selbstständige und Gewerbetreibende sollten private, betriebliche und gemischt veranlasste Zahlungen sorgfältig unterscheiden.

Was sind Sonderausgaben

Oft werden sich Steuerzahler fragen, was denn nun im Sinne des Gesetzes „gültige“ Sonderausgaben sind. Das ist gar nicht so einfach festzustellen oder auch zu behalten. Durch häufige Änderungen in den Details kann man leider nur grobe Informationen darüber geben, was denn ggf. als „Sonderausgaben“ anerkannt wird.

Im konkreten Einzelfall bleibt es dem Steuerberater oder einer umfangreichen Recherche in der aktuellen Literatur überlassen, herauszufinden, was absetzbar ist. Zur Übersicht kann man jedoch grob 4 verschiedene Bereiche von Sonderausgaben bzw. Sonderaufwendungen unterscheiden.

Die vier Bereiche der Sonderausgaben

Allgemeine und übrige Sonderausgaben

1.) Allgemeine bzw. übrige Sonderausgaben, bei denen es sich unter anderem um bestimmte Unterhalts- und Versorgungsleistungen, Kirchensteuer, Spenden, Ausbildungskosten, Kinderbetreuungskosten oder Schulgeld handelt.

Aufwendungen für die Altersvorsorge

2.) Altersvorsorgeaufwendungen, zu denen insbesondere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen und zu einer Basisrente gehören.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen

3.) Sonstige Vorsorgeaufwendungen, die sich ebenfalls um die Vorsorge drehen, jedoch nicht unter die direkte Altersvorsorge fallen. Das können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, zur Arbeitslosenversicherung, zu Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie zu Unfall- und Haftpflichtversicherungen sein.

Beiträge zur zusätzlichen Altersvorsorge

4.) Als Letztes bleiben dann noch Beiträge zur zusätzlichen Altersvorsorge, insbesondere zu sogenannten Riester-Verträgen, die unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben berücksichtigt werden können.

Welche Ausgaben als Sonderausgaben gelten

Insgesamt handelt es sich also bei den Sonderausgaben um bestimmte private Ausgaben der Lebensführung, die der Gesetzgeber ausdrücklich zum steuerlichen Abzug zulässt.

Besonders in Bezug auf die Gesundheit und die Altersvorsorge werden Abzugsmöglichkeiten bei den Sonderausgaben eingeräumt, die auch von Selbstständigen in Anspruch genommen werden können. Dabei gelten je nach Art der Aufwendungen unterschiedliche Voraussetzungen und Höchstbeträge.

Investitionen und betriebliche Ausgaben richtig einordnen

Ausgaben, die mit „Investitionen“ in Zusammenhang gebracht werden können, sind grundsätzlich keine Sonderausgaben. Bestimmte Aufwendungen für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale oder Gebäude in Sanierungsgebieten können jedoch unter gesetzlichen Voraussetzungen wie Sonderausgaben abgezogen werden.

Für Gewerbetreibende und Selbstständige gibt es Sonderausgaben ebenfalls. Allerdings gelten sie nur für die „privaten“ Aufwendungen. Betriebliche Ausgaben müssen als Betriebsausgaben angesetzt werden.

Der Grund der Ausgabe entscheidet über die Einordnung

Eine wichtige Orientierung ist die Frage, warum eine Ausgabe überhaupt entstanden ist. Kosten mit beruflichem oder betrieblichem Zusammenhang gehören in der Regel nicht zu den Sonderausgaben, sondern werden steuerlich an anderer Stelle geprüft.

Sonderausgaben betreffen dagegen private Aufwendungen, die der Gesetzgeber ausdrücklich steuerlich berücksichtigt. Genau diese ausdrückliche gesetzliche Zulassung unterscheidet sie von vielen anderen privaten Lebenshaltungskosten.

Das Zahlungsjahr bei Sonderausgaben beachten

Hilfreich ist außerdem der Blick auf das Zahlungsjahr. In vielen Fällen kommt es darauf an, wann eine Ausgabe tatsächlich bezahlt wurde und nicht nur darauf, für welchen Zeitraum sie wirtschaftlich gedacht war.

Wer zum Beispiel am Jahresende noch Beiträge, Gebühren oder andere begünstigte Aufwendungen zahlt, sollte deshalb besonders sauber dokumentieren, wann die Zahlung vom Konto abgeflossen ist.

Umgekehrt können Erstattungen, Zuschüsse oder Rückzahlungen die steuerliche Wirkung mindern.

Belege und Nachweise geordnet aufbewahren

Auch der Nachweis spielt eine praktische Rolle. Zwar werden viele Daten inzwischen elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt, etwa bestimmte Versicherungs- oder Vorsorgedaten.

Trotzdem ist es sinnvoll, Zahlungsbelege, Verträge, Bescheinigungen und Erstattungsmitteilungen geordnet aufzubewahren. Das erleichtert nicht nur die Steuererklärung, sondern auch Rückfragen des Finanzamts.

Steuerunterlagen

Nicht jede sinnvolle Ausgabe ist steuerlich relevant

Ein häufiger Denkfehler besteht darin, jede „sinnvolle“ private Ausgabe automatisch für steuerlich relevant zu halten. Steuerlich zählt aber nicht, ob eine Ausgabe persönlich vernünftig, notwendig oder langfristig nützlich war.

Entscheidend ist, ob sie in eine gesetzlich vorgesehene Kategorie fällt und ob die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Deshalb können zwei ähnlich wirkende Ausgaben unterschiedlich behandelt werden.

Drei Prüffragen vor der Eintragung

Vor dem Eintragen in die Steuererklärung helfen drei einfache Prüffragen: Ist die Ausgabe privat veranlasst? Gibt es für diese Art von Ausgabe eine ausdrückliche steuerliche Regelung? Liegt ein geeigneter Nachweis vor? Erst wenn diese Punkte zusammenpassen, lohnt sich die genauere Prüfung als Sonderausgabe.

Sonderausgaben bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden

Gerade bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden ist die Trennung besonders wichtig. Eine Versicherung, ein Vertrag oder eine Zahlung kann je nach Zweck privat oder betrieblich veranlasst sein.

Wird eine Ausgabe dem falschen Bereich zugeordnet, kann das später zu Korrekturen führen. Bei gemischten Fällen ist deshalb eine sorgfältige Einordnung wichtiger als eine vorschnelle Zuordnung zu den Sonderausgaben.

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