Steuerliche Sonderausgaben

Steuerliche Sonderausgaben

Ganz besondere steuerliche Sonderausgaben sind natürlich die Spenden. Spendet man z.B. gemeinnützigen Vereinen Geld oder Sachwerte, kann man dieses auch entsprechend bei der eigenen Steuererklärung geltend machen. Der Simple Hintergedanke bei diesem Prinzip ist, dass eben Steuern dazu da sind, um das Gemeinwohl zu unterstützen. Macht man das mit einer Spende auf eigene Faust, kann der Staat dieses Geld auch bei den Zuschüssen für Vereine sparen, weil diese eben ggf. etwas weniger Geld brauchen.

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Damit diese Sonderausgaben auch für die steuerliche Anrechnung wirksam werden, braucht man entsprechende Quittungen. Längst nicht jeder „Verein“ hat auch die Berechtigung solche „Spendenquittungen“ auszustellen.

Sicher ist es kein Problem eine „Quittung“ für den Erhalt von Geld zu schreiben, trotzdem ist es eben so, dass man sich auch als Verein daran machen muss, anerkannt zu werden. Erst dann können Spender davon ausgehen, dass sie geleistete Spenden auch von der Steuer absetzen können.Eine Besonderheit, bei solchen Vereinen sind die Parteien. In Deutschland hat jeder zumindest das Recht eine „Partei“ zu gründen. Das die vielfältigen Aktionen und auch Werbeveranstaltungen Geld kosten ist sicher klar. Findet eine Partei Personen, die auch bereit sind, diese mit finanziellen Mitteln zu unterstützen, gibt es noch zusätzlich aus einem speziellen Steuertopf Zuschüsse, um die Arbeit der jeweiligen Partei zu unterstützen.

 

Werden solche „Spendenquittungen“ gefälscht bzw. Spenden erfunden, können sich Parteien auf diese Weise Zuschüsse aus dem Steuertopf erschleichen, die ihnen so nicht zustehen. Aus der Sicht des Spenders ist es insgesamt aber egal, ob er das Geld an einen eingetragenen Tierschutzverein oder eine Partei spendet. Die Absetzbarkeit von der eigenen Steuer, bleibt für solche Sonderausgaben immer gleich, wenn der Empfänger als „Spendenberechtigter“ eingetragen ist. Insgesamt kann man für Mitgliedsbeiträge bzw. Spenden an Gemeinnützige Vereine und Organisationen, bis zu 20% seiner Einkünfte bei der Steuererklärung geltend machen.

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