Lässt sich bei der Kfz-Steuer sparen? 3. Teil
Wie hoch die Kfz-Steuer ausfällt, hängt vom Datum der Erstzulassung, dem Hubraum und dem CO2-Ausstoß ab. Auch der Antrieb spielt eine Rolle. So sind Dieselfahrzeuge am teuersten, während Benziner im Mittelfeld liegen und Elektroautos die geringste oder vorübergehend sogar gar keine Kfz-Steuer verursachen. So zumindest lässt sich die Besteuerung grob zusammenfassen.
Grob deshalb, weil der Teufel wie so oft im Detail steckt. Nach mehrfachen Reformen und Änderungen gibt es in der Praxis nämlich verschiedene Kfz-Steuertarife mit unterschiedlichen Stufen.
Für Anhänger, Wohnmobile, Motorräder und andere Fahrzeuge kommen dann noch einmal spezielle Steuertarife dazu, für Oldtimer hingegen gilt ein Pauschalbetrag.
In einem mehrteiligen Ratgeber schauen wir uns das Thema einmal näher an, auch um herauszufinden, ob und wie sich bei der Kfz-Steuer sparen lässt. Jetzt, im 3. und letzten Teil der Beitragsreihe, zeigen wir dir noch, wie du die Höhe der Kfz-Steuer für dein Auto selbst ausrechnen kannst.
Die Berechnung bis ins kleinste Detail auszuführen, sodass sie wirklich jedes Auto abdeckt, würde an dieser Stelle zwar zu weit führen. Für die meisten Fahrzeuge kommst du damit aber hin.
Inhalt
Hubraum und Schadstoffklasse
Bei allen Autos, die bis zum 4. November 2008 erstmals zugelassen wurden, sind nur der Hubraum und die Schadstoffklasse maßgeblich. Wie groß der Hubraum ist, kannst du in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) nachlesen.
Die Schadstoffklasse, auch Emissionsklasse genannt, leitet sich aus einer Schlüsselnummer ab. Auch sie ist im Fahrzeugschein aufgeführt. Je nach Schadstoffklasse erfolgt dann eine Einteilung in eine sogenannte Euro-Norm.
Welche Schlüsselnummer welcher Schadstoffklasse entspricht, hat das Bundesfinanzministerium in einem PDF-Dokument aufgelistet.
Die Steuersätze betragen dann pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum:
Schadstoffklasse | Benziner | Dieselfahrzeuge |
Euro-3 und besser | 6,75 € | 15,44 € |
Euro-2 | 7,36 € | 16,05 € |
Euro-1 | 15,13 € | 27,35 € |
Euro-0 (ohne Ozonfahrverbot) | 21,07 € | 33,29 € |
Euro-0 (sonstige) | 25,36 € | 37,58 € |
Sockelbetrag und CO2-Emission
Hat dein Auto eine Zulassung zwischen dem 5. November 2008 und dem 31. Dezember 2020, wird es komplizierter. Denn als Erstes musst du den sogenannten Sockelbetrag ermitteln.
Er ergibt sich aus dem Hubraum deines Autos. Dabei werden bei einem Benziner 2 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter und bei einem Diesel 9,50 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter fällig.
Als Nächstes brauchst du den Anteil für die CO2-Emission. Er beläuft sich generell auf 2 Euro je Gramm pro Kilometer.
Allerdings gibt es Freibeträge, die je nach Erstzulassung variieren:
- Bei einer Erstzulassung bis Ende 2011 sind es 120 Gramm Kohlenstoffdioxid pro Kilometer.
- Wurde das Auto ab 2012 bis Ende 2013 erstmals zugelassen, liegt der Freibetrag bei 110 Gramm Kohlenstoffdioxid pro Kilometer.
- 95 Gramm Kohlenstoffdioxid pro Kilometer sind es bei einer Erstzulassung zwischen 2014 und 2020.
Hast du den Sockelbetrag und den Anteil für den CO2-Ausstoß ermittelt, rechnest du diese beiden Werte zusammen. Wie du siehst, werden Dieselfahrzeuge mit großem Hubraum und hoher CO2-Emission immer am höchsten besteuert.
Neue Bemessungsgrundlage ab 2021
Durch den Abgasskandal war ans Licht gekommen, dass die Autohersteller Manipulationen vorgenommen hatten, als sie den CO2-Ausstoß festlegten.
Eine Konsequenz daraus ist, dass seit September 2018 ein neues Testverfahren namens WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) angewendet wird.
Die vorhergehenden Testverfahren boten den Herstellern mehr Möglichkeiten, um auf dem Prüfstand künstlich gute Werte zu erzeugen. Im Unterschied dazu schreibt das WLTP-Verfahren Messmethoden vor, die sich deutlich stärker an realen Fahrbedingungen orientieren.
Im Ergebnis kommen Abgaswerte heraus, die dem tatsächlichen Straßenbetrieb zumindest recht nahe kommen.
Gleichzeitig steigt damit aber auch die Bemessungsgrundlage für die Kfz-Steuer, die dadurch teurer wird. In der EU gilt das WLTP-Verfahren inzwischen als verbindlich.
Hat dein Fahrzeug eine Erstzulassung ab 2021, gelten deshalb folgende Steuersätze:
CO2-Prüfwert in Gramm pro Kilometer | Steuersatz in Euro |
95 bis 115 | 2,00 |
115 bis 135 | 2,20 |
135 bis 155 | 2,50 |
155 bis 175 | 2,90 |
175 bis 195 | 3,40 |
Über 195 | 4,00 |
Die ersten 95 Gramm pro Kilometer bleiben von der Besteuerung ausgenommen. Um deine Kfz-Steuer zu berechnen, multiplizierst du also den Anteil des CO2-Ausstoßes oberhalb von 95 Gramm pro Kilometer mit dem entsprechenden Steuersatz.
Dazu kommt dann aber wieder noch der Sockelbetrag von 2 Euro bei Benzinern und 9,50 Euro bei Dieselfahrzeugen pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum.
Wie du siehst, ist es durchaus möglich, selbst auszurechnen, wie viel Kfz-Steuer für dein Auto anfällt. Andererseits musst du dir die Arbeit nicht machen.
Der Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums liefert dir schnell und unkompliziert das Ergebnis. Die tatsächliche Höhe teilt dir der Zoll dann in einem Steuerbescheid mit. Darin steht auch, zu welchem Zeitpunkt die Kfz-Steuer künftig jedes Jahr von deinem Konto abgebucht wird.
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Thema: Lässt sich bei der Kfz-Steuer sparen? 3. Teil
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