Wie geht die Steuererklärung mittels Belegabruf?
Während einige Steuerpflichtige eine Steuererklärung abgeben müssen, können andere Steuerzahler das freiwillig tun. Und in den meisten Fällen lohnt sich das und der Steuerzahler kann sich über eine Rückerstattung freuen.
Dabei ist die Digitalisierung inzwischen auch beim Fiskus angekommen. Die elektronische Steuererklärung löst die klassische Steuererklärung auf Papier zunehmend ab.
Ein Grund hierfür ist sicherlich, dass das dazugehörige Programm “Elster” im Laufe der Zeit bedienungsfreundlicher und bequemer geworden ist. Dazu gehört auch eine Funktion namens vorausgefüllte Steuererklärung, die es schon seit 2014 gibt. Die Finanzverwaltung spricht an dieser Stelle vom Belegabruf.
Denn der Steuerzahler kann die Daten, die er für seine vorausgefüllte Steuererklärung braucht, elektronisch bei der Finanzverwaltung abrufen und per Mausklick in seine Erklärung einfügen.
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