Häusliches Arbeitszimmer absetzen – so geht’s, Teil 3
Ausgaben, die mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen, sind steuerlich absetzbar. Fahrtkosten, Arbeitskleidung und Kontoführungsgebühren zum Beispiel. Hat sich der Steuerpflichtige zu Hause ein Arbeitszimmer eingerichtet, scheint es naheliegend, dass er auch die Kosten für dieses Arbeitszimmer von der Steuer absetzen kann.
Immerhin erledigt er im Arbeitszimmer Dinge im Zusammenhang mit seinem Beruf. Doch die Praxis sieht leider anders aus. Grundsätzlich erkennt das Finanzamt nur bei wenigen Berufsgruppen überhaupt die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer an. Und in diesen Fällen müssen diverse Regeln erfüllt sein.
In einem ausführlichen Ratgeber nehmen wir uns das heimische Arbeitszimmer vor. Dabei haben wir in Teil 1 und 2 erklärt, wer ein häusliches Arbeitszimmer absetzen kann und welche Kosten steuerlich geltend gemacht werden können.
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