Ausführlicher Ratgeber zum Stichwort Steuerklasse, 2. Teil
Eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit geht für den Arbeitnehmer immer auch mit der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern einher. Dabei ist eine Tätigkeit immer dann sozialversicherungs- und steuerpflichtig, wenn das monatliche Einkommen die Grenze von 450 Euro überschreitet. Abgabenfrei sind somit nur die sogenannten Minijobs.
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