Die wichtigsten Fragen zur Reform der Grundsteuer, Teil 2
Als sogenannte Objektsteuer wird die Grundsteuer auf den Besitz von Immobilien erhoben. Anders als die Grunderwerbssteuer, die nur einmal beim Immobilienkauf anfällt, muss die Grundsteuer regelmäßig und fortlaufend bezahlt werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärte und eine Neuberechnung verlangte, verabschiedete die Regierung ein entsprechendes Gesetz.
Die Grundsteuerreform, die sich daraus ergibt, führt dazu, dass Immobilienbesitzer eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben und ab 2025 dann eine neu berechnete Grundsteuer bezahlen müssen.
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