10 Steuertipps rund um Kapitalerträge, 2. Teil
Auch wenn sich die Guthabenzinsen auf einem sehr mageren Niveau bewegen, können sich viele Anleger über solide Einnahmen aus ihren Investments freuen. Diese Einnahmen, die zum Beispiel aus Aktienverkäufen, Dividenden, Ausschüttungen von Fonds oder Zinsen beim Festgeldkonto stammen, sind im Fachjargon die sogenannten Kapitalerträge.
Sind die Kapitalerträge höher als der Freibetrag, müssen sie versteuert werden. Wenn der Anleger nichts unternimmt, zieht die Bank die Steuern automatisch ab und leitet sie ans Finanzamt weiter. Bei den Steuern handelt es sich um die Abgeltungssteuer. Ihr Satz liegt bei 25 Prozent.
Dazu kommen der Solidaritätszuschlag und eventuell noch Kirchensteuer. Ein gutes Viertel der Kapitalerträge ist so von vorneherein weg.