8 Fragen zur Grunderwerbssteuer, Teil 1

8 Fragen zur Grunderwerbssteuer, Teil 1

Es gibt kaum ein Geschäft, das für den Fiskus ähnlich transparent ist, wie ein Immobilienkauf. Denn sobald der Kaufvertrag unterschrieben ist, übermittelt der Notar eine Kopie des Vertrags und die sonstigen Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Immobiliengeschäft ans Finanzamt. Das Finanzamt kann daraufhin die Höhe der Grunderwerbssteuer festsetzen und einen entsprechenden Bescheid erlassen.

8 Fragen zur Grunderwerbssteuer, Teil 1

Und erst nachdem die Abgabe bezahlt ist, wird der Eigentümerwechsel im Grundbuch eingetragen.

Allerdings gibt es ein paar Fälle, in denen der Kauf einer Immobilie steuerfrei bleibt. Außerdem erstattet das Finanzamt unter Umständen die bezahlte Grunderwerbssteuer wieder, wenn es zu einer Rückabwicklung des Immobilienkaufs kommt.

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