Infos und Tipps zu den Zinsen auf die Einkommensteuer, 2. Teil
Ein Steuerfall kann sich über Jahre hinziehen. Zumal oft ein Finanzgericht die Entscheidung herbeiführen muss, wenn sich der Steuerzahler und das Finanzamt uneins sind. Fällt die Entscheidung dann zugunsten des Steuerzahlers aus, hat sich die lange Wartezeit für ihn doppelt gelohnt.
Denn zusätzlich zu der Erstattung der seinerzeit zuviel gezahlten Steuern bekommt er auch Zinsen. Und mit 0,5 Prozent pro vollem Monat und somit 6 Prozent pro Jahr ist der Zinssatz durchaus stattlich. Die Zinszahlung beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist.
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