Infos und Tipps zu den Zinsen auf die Einkommensteuer, 1. Teil
Bis ein Steuerfall geklärt ist, können manchmal Jahre vergehen. Das gilt vor allem dann, wenn sich der Steuerpflichtige und das Finanzamt nicht einig sind und die Sache von einem Finanzgericht entschieden werden muss.
Liegt die Entscheidung dann endlich vor und stellt sich dabei heraus, dass das Finanzamt dem Steuerpflichtigen Steuern erstatten muss, kann sich dieser doppelt freuen. Denn er hat nicht nur Recht behalten und bekommt die zuviel gezahlten Steuern wieder, sondern zusätzlich dazu auch Zinsen. Dabei kann sich der Zinssatz durchaus sehen lassen.
Gemäß § 238 der Abgabenordnung (AO) gibt es nämlich 0,5 Prozent für jeden vollen Monat und somit 6 Prozent pro Jahr. Fällig werden die Zinsen ab dem 15. Monat nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist.
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