Die wichtigsten Infos zum Faktorverfahren
Im Unterschied zu Singles können Eheleute und eingetragene Lebenspartner ihre Steuerklassen auswählen und dadurch den monatlichen Lohnsteuerabzug beeinflussen. Neben den bekannten Lohnsteuerklassenkombinationen III/V und IV/IV gibt es dabei mit dem sogenannten Faktorverfahren noch eine dritte Alternative.