Lohnsteuerjahresausgleich Sonderausgaben

Lohnsteuerjahresausgleich Sonderausgaben

Der Lohnsteuerjahresausgleich ist für viele Menschen sehr wichtig, die sich mit der Zeit darauf verlassen, dass sie ggf. etwas vom Finanzamt zurückbekommen. Dabei kann man sich dann nach der Steuererklärung auch sehr darüber freuen, wenn noch etwas zusätzliches Geld in das eigene Portemonnaie kommt. Natürlich möchten nicht alle diese Meinung auch teilen. Denn es gibt oft auch die Ansicht, wenn man sich von vorne herein, alle möglichen Freibeträge eintragen sollte, damit man dem Staat keinen „zinslosen“ Kredit mit den „zu viel“ gezahlten Steuern gibt.

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Hier kann es aber sehr schnell passieren, dass man dann doch noch einmal eine „Nachzahlung“ leisten muss, für die man entsprechend auch Zinsen zahlen muss.

Deshalb sollte man sich sehr genau überlegen, ob man wirklich in einem Jahr genug „Ausgaben“ bei den Sonderausgaben „zusammenbekommt“ um auch wirklich alle möglichen Freibeträge abzuschöpfen, die man sich als Arbeitnehmer eintragen lassen kann. Wesentlich schwieriger ist die Berechnung der „optimalen“ Freibeträge natürlich bei Menschen die vielleicht mehr als eine „Einnahmequelle“ haben oder sogar selbstständig arbeiten. Hier gibt es viel mehr, wovon die jeweiligen Besteuerungen abhängen könnten.

 

Nachzahlung Einkommenssteuererklärung

Dazu kommt noch, dass es hier sicher keinen Lohnsteuerausgleich im herkömmlichen Sinne gibt, sondern eher ein Einkommenssteuerausgleich. Es wird dabei ja kein Lohn bzw. nur zum Teil ein Lohn bezogen, so das es sich zumindest nach dem Empfinden vieler Steuerzahler auch um „verschiedene“ Steuererklärungen handelt.

Letztendlich ist die Einkommessteuererklärung jedoch nur das Gleiche mit ein paar mehr Einkommensquellen. Die Sonderausgaben kann man zwar möglichst genau im Voraus kalkulieren, aber man kann sich auch genau so leicht vertun und hinterher Probleme damit bekommen, die geforderte Nachzahlung aufzubringen, die das Finanzamt berechnet.

Vor allem für normale Verbraucher ist es in der Regel kaum zu schaffen sich gegen die jeweiligen Bescheide der Behörde auch wirklich zur Wehr zu setzen, deshalb kann man die „zuviel“ gezahlte Steuer auch gerne einmal als „Sondersparbetrag“ bezeichnen, den man nach einem Jahr ausgezahlt bekommt.

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