Sonderausgaben Versicherungsbeiträge

Sonderausgaben Versicherungsbeiträge

Dass das Auto des Deutschen liebstes Kind ist, war lange ein unbestrittener Fakt. Bei den aktuellen Benzinpreisen, wird hier aber sicher so manche liebe zu diesem fahrbaren Untersatz deutlich abgekühlt. Damit es aber auch hier etwas „preiswerter“ wird, kann man sich seine Versicherungsbeiträge rund um das Auto, auch noch von den Sonderausgaben steuerlich absetzen.

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So kann man z.B. die Versicherungsbeiträge für die Haftpflicht oder die Insassenunfallversicherung bei den Sonderausgaben geltend machen. Schwieriger bzw. unmöglich ist es bei Teil- und Vollkaskoversicherungen. Diese gehören zu den „Sachversicherungen“ und dürfen nicht von der Steuer abgesetzt werden. Aber auch wenn es um Hausratsversicherungen geht, ist es nicht möglich, solche Prämien für Sachversicherungen von der Steuer abzusetzen.  

Insgesamt ist es also durchaus möglich, Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend zu machen. Dabei sollte man nur darauf achten, dass man keine „Ausgaben“ geltend macht, mit denen man persönliche Sachen versichert. Diese werden von den Finanzämtern nicht anerkannt. Damit man sich doch noch ein paar steuerliche Vorteile sichern kann, sollte man sich deshalb bei privaten Versicherungsprämien sehr genau darüber informieren, ob man die eine oder andere Versicherung nicht auch noch in einem anderen Bereich, als den Sonderausgaben geltend machen kann.

 

Im Zweifelsfall fragt man einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein, was man alles von seiner Steuer absetzen kann. Denn auch wenn es immer weniger wird, so gibt es doch noch einiges für den Steuerzahler zu holen. Mit der richtigen Beratung lässt sich so einiges einsparen. Trotzdem sollte man sich nicht nur auf das „Steuern sparen“ fixieren. In manchen Fällen kann es auch besser sein, jetzt steuern zu sparen, als später noch mehr für sein Einkommen zahlen zu müssen. Was sich für den einzelnen mehr lohnt, kann nur von Fachleuten individuell berechnet werden.

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