Riesterrente Sonderausgaben

Riesterrente Sonderausgaben

Mit der Riesterrente hat in Deutschland die erste große und öffentliche Diskussion über die private Altersvorsorge begonnen. Viele Menschen haben sich mittlerweile für die Riesterrente entschieden um von den verschiedenen Zulagen und Förderungen zu profitieren, die mit dieser Altersvorsorge verbunden sind. Allerdings sollte man unbedingt auch daran denken, dass es sich gerade für Geringverdiener und Normalverdienende kaum lohnt, diese Beiträge auch von den Sonderausgaben abzusetzen.

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Der Grund dafür ist, dass man dann teilweise auf die staatlichen Zulagen verzichten muss. Hat man einen Vertrag für die Riesterrente abgeschlossen, so prüft das Finanzamt im Rahmen der so genannten „Günstigerprüfung“ was denn für den einzelnen Steuerzahler „mehr“ bringt.

Dementsprechend, kann die Entscheidung fallen, ob es eine steuerliche „Rückerstattung“ oder einen Förderbetrag gibt. Anders als in vielen anderen Situationen, kann hier die Rückerstattung der Sonderausgaben aber auch ein Nachteil sein. Denn man bekommt das Geld zwar ausgezahlt. Allerdings werden die „Förderungen“ direkt in den Riestervertrag eingezahlt und erhöhen so die spätere Rente.

Zulagen für eigene Kinder

Der Betrag bis zu dem die „Sonderausgaben“ geltend gemacht werden können, liegt seit Anfang 2008 bei 2.100,- Euro. Damit man ihn also voll nutzen kann, sollte man auch entsprechend viel für seine Beiträge aufbringen.

Weil es bei der Riesterrente aber auch viele Zulagen für eigene Kinder gibt, sollte man sich immer auch überlegen, ob es nicht doch besser ist, diese voll auszuschöpfen. Denn auch hier lässt sich viel für die eigene Altersvorsorge tun, ohne dass man grundsätzlich mehr dafür einzahlen muss. Die Sonderausgaben sind aber vor allem für Selbstständige und andere „nicht Rentenversicherungspflichtige“ eine Möglichkeit, sich hier bei der Altersvorsorge unterstützen zu lassen.

Denn diese haben keinen direkten Anspruch auf die Förderungen und Zulagen, die es alternativ zu den Sonderausgaben geben kann.

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Mehr Steuerratgeber und Hilfen für allgemeine Steuern:

Fachinformationen über die Finanzierung einer Rentenversicherung, finden Sie hier https://www.eu-darlehen-finanzierung.de/finanzierung_rentenversicherung/index.php.

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