Sonderausgaben Krankheitskosten

Sonderausgaben Krankheitskosten

Wenn man es genau nimmt, gehören die Krankheitskosten nicht zu den „Sonderausgaben“ sondern zu den außergewöhnlichen Belastungen, die man als Bürger dieses Landes auch steuerlich geltend machen kann. Zwangsläufig werden dabei alle Kosten berücksichtigt, die durch eine Krankheit verursacht wurden. So kann es heute auch bei sinkenden Krankenkassenleistungen immer wieder vorkommen, dass man selbst für eine Behandlung aufkommen muss.

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Aber auch die „Zuschüsse“ die man für Behandlungen zahlen muss, sind sicher nicht ohne. Dabei spielt es eigentlich keine Rolle, ob es sich um eine Behandlung beim Arzt, einem Heilpraktiker, oder im Krankenhaus handelt.

Neben den „schweren“ Krankheitsfällen gibt es aber auch noch ganz „alltägliche“ Behandlungen, die man ggf. bezahlen muss und die man auch bei seiner Steuererklärung geltend machen kann. Dazu gehört sicher auch die Kostenbeteiligung bzw. die Behandlungsrechnung beim Zahnarzt oder die Brille, die man für den Alltag braucht. Selbstverständlich sind auch Zuzahlungen für Medikamente von der Steuer absetzbar.

Die Kernkosten

Zu diesen „Kernkosten“ im Fall einer Krankheit kommen aber auch oft noch weitere Kosten, die man ebenfalls steuerlich geltend machen kann. In erster Linie werden Kurkosten und Fahrtkosten, dazu einfallen. Allerdings ist es ggf. auch mal möglich einen Umzug von der Steuer abzusetzen, wenn er aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist.

Vor allem bei diesen „Randkosten“ sollte man aber auch noch unbedingt daran denken, sich entsprechende Atteste von den Ärzten geben zu lassen. Denn um diese Kosten geltend machen zu können, muss man auch nachweisen dass diese Ausgaben wirklich medizinisch notwendig waren.

Trotz der hohen Kosten und „sinkenden“ Einnahmen, die man im Krankheitsfall hat, ist es doch so, dass die Finanzbehörden ebenfalls davon ausgehen, dass man auch einen gewissen „zumutbaren“ Eigenanteil übernehmen kann. Deshalb muss man meist noch einen bestimmten Prozentsatz seines Einkommens für die Krankheitskosten aufbringen, bevor man darüber liegende Kosten steuerlich geltend machen kann.

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